Die 5 fundamentalen Produkthaftpflicht Versicherungen...
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Die häufigsten Fragen (FAQ) zur Produkthaftpflichtversicherung
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GPSR-Versicherung: Was die Produktsicherheitsverordnung für deinen Shop bedeutet
Die General Product Safety Regulation (GPSR, EU 2023/988) gilt seit dem 13.12.2024 EU-weit für alle Produkte, die ab diesem Tag in Verkehr gebracht werden; in Deutschland ist das angepasste Produktsicherheitsgesetz seit dem 19.02.2026 in Kraft. Sie macht Onlinehändler, Importeure und Marktplatz-Seller zu Wirtschaftsakteuren mit klaren Pflichten. Kurz: Du haftest für die Sicherheit deiner Produkte — und musst das belegen können. Eine „GPSR-Versicherung“ im engeren Sinn gibt es nicht: Der Schutzschirm dahinter ist die Produkthaftpflicht mit Rückruf- und Quasi-Hersteller-Baustein.
Verantwortliche Person in der EU
Verkaufst du Non-EU-Ware, brauchst du eine benannte verantwortliche Person mit Sitz in der EU. Fehlt sie, darf das Produkt nicht in Verkehr gebracht werden.
Produkt-Doku & Risikoanalyse
Technische Unterlagen, Warnhinweise, Rückverfolgbarkeit. Bei Kontrolle musst du liefern — sonst drohen Sanktionen.
Pflichtangaben im Listing
Art. 19 GPSR: Herstellerangaben, EU-Verantwortlicher, Produktidentifikatoren und Warnhinweise pro Angebot — auch auf Amazon & Shopify.
Rückruf- & Meldeprozess
Bei Sicherheitsproblemen musst du reagieren, melden und ggf. zurückrufen können — organisatorisch und finanziell.
Wen die GPSR trifft
Onlineshop-Betreiber
Eigener Shop oder Shopify: du bringst Produkte in der EU in Verkehr und trägst die Pflichten.
Amazon- & Marktplatz-Seller
Amazon, eBay, Etsy: die Plattform verlangt Pflichtangaben und kann Listings sperren.
Importeure (Non-EU)
Ware aus China & Co.: du giltst als Wirtschaftsakteur und haftest wie der Hersteller.
Dropshipper
Auch ohne eigenes Lager: sobald du in der EU in Verkehr bringst, greifen die Pflichten.
Importeur-Haftung: Wann du zum Quasi-Hersteller wirst
Viele Onlinehändler denken: „Ich habe das Produkt doch nur eingekauft, gebaut hat es mein Lieferant in China.“ Das Produkthaftungsgesetz sieht das anders. § 4 ProdHaftG stellt dich dem Hersteller gleich, sobald einer dieser vier Fälle auf dich zutrifft — dann trägst du die volle Herstellerhaftung, auch ohne eigenes Verschulden.
Import aus Nicht-EU (China/Indien)
Du führst Ware aus China, Indien oder anderem Fernost in den EWR ein? Damit giltst du als Quasi-Hersteller und haftest, als hättest du das Produkt selbst gebaut.
Eigenmarke / Private Label
Du verkaufst unter eigener Marke oder eigenem Logo als „dein“ Produkt? Dann wirst du zum Quasi-Hersteller — selbst dann, wenn die Ware aus der EU stammt.
Relabeling
Du klebst dein Label über ein fremdes oder änderst die Kennzeichnung? Auch das Umetikettieren macht dich nach außen zum Hersteller — mit voller Haftung.
Hersteller nicht feststellbar
Lässt sich der echte Hersteller nicht ermitteln, geht die volle Haftung auf dich als Händler bzw. Importeur über. Du bist der Greifbare in der Kette.
Vier echte Praxisfälle — so schnell wird es ernst
Schal mit Schadstoffen
Ein importierter Schal enthält Schadstoffe, der Kunde reagiert allergisch: Heilbehandlung plus Schmerzensgeld, rund 5.000 € — ein klassischer Personenschaden aus einem einzigen Artikel.
Heizdecke überhitzt
Eine Heizdecke heizt auf 100 °C statt der zugesagten 50 °C und verursacht Verbrennungen. Personenschaden mit hohem Folgekostenrisiko — direkt in deiner Haftung.
Fliesen halten nicht
Importierte Fliesen halten die DIN-Belastung nicht, der Bau steht still. Reiner Vermögens- und Folgeschaden — genau der Fall, den eine Standard-Police oft ausschließt.
Rückruf einer Charge
Muss eine fehlerhafte Charge zurück, gehen Logistik, Vernichtung und Ersatz schnell ins Fünf- bis Sechsstellige. Ohne Rückruf-Baustein trägst du das allein.
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Nein. Die GPSR schreibt Sicherheits- und Dokumentationspflichten vor, keine Versicherung. Aber: Wer die Produktsicherheit verletzt, haftet — als Importeur wie der Hersteller. Eine Produkthaftpflicht mit Rückruf- und Quasi-Hersteller-Baustein ist der praktische Schutzschirm dahinter.
Stand: September 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung — die konkreten Bedingungen entscheidet die Ausschreibung für deinen Fall.
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