Typische Schadensfälle:
Allergische Reaktion auf Ware
Ein Kunde kauft über den Webshop des Versicherungsnehmers einen Schal. Beim Tragen reagiert dieser allergisch auf das Material des Schals und der Rechtsanwalt des Kunden stellt Schadenersatzansprüche wegen der Heilbehandlung und fordert Schmerzensgeld. Da der Schal nachweislich mit Schadstoffen belastet war und der Versicherungsnehmer als Importeur im Europäischen Wirtschaftsraum haftet, als wäre er Hersteller, entsteht ein finanzieller Schaden von 5.000 Euro.
Urheber-Rechtsschutz (weltweit)
Erstberatungen bei vermeintlichen Urheberrechtsvergehen sind gerade am Anfang ein Genickbrecher. Auch wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen im kompetetiven Umfeld sollten nicht von der Bettkante gestoßen werden, da es für den "stärkeren" im Verdrängungsmarkt immer ein leichtes ist, eben ein Anwaltsschreiben aufsetzen zu lassen.Auch Schläge unter der Gürtellinie können mit Löschungsservices und Reputations-Checks mitversichert sein und werden.
Elektronik im CoWorking Space / HomeOffice
Diebstahl am Flughafen oder im Hotelzimmer in der Normaden Oase Mexicos, Zanzibars oder Thailands sind NoBrainer.Wie sieht es mit Eigenschäden (Fehlbedingungen aka. 'Dämlichkeit') aus? Genau. Alles was mit einem Stecker geladen werden kann oder eine Batterie benötigt ist günstig mitversichert.
... so lang Ihr euer Equipment nicht mit in die Diskotheke schleppt oder meint, dass euer Warenlager (100% Elektronik) mitversichert sei.
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
Ein Kunde stolpert in den Verkaufsräumen des Versicherungsnehmers über eine auf dem Boden stehende Kiste und verletzt sich schwer. Er ist mehrere Wochen krankgeschrieben und verlangt Schmerzensgeld sowie die Erstattung seines Verdienstausfalls, da der Versicherungsnehmer für die Sicherheit des Geschäfts verantwortlich ist. Die Versicherung springt ein und übernimmt den Schaden in Höhe von 7.000 Euro.
Cyberangriff legt Webshop lahm
Der Onlineshop des Versicherungsnehmers für Einrichtungsartikel wird Opfer einer gezielten Denial-of-Service-Attacke. Die Website des Shops ist für mehrere Tage offline und der Verkauf steht still. Der Onlinehändler erleidet hohe finanzielle Einbußen. Der Gesamtschaden beläuft sich auf 138.000 Euro. Davon beträgt allein der Ertragsausfall 125.000 Euro. Die Computerforensik kostet 1.500 Euro, das Krisenmanagement 3.500 Euro und die Wiederherstellung 8.000 Euro. Dank seiner Absicherung über das Zusatzmodul der Cyber-Versicherung übernimmt die entstandenen Kosten für den Kunden.
Hardwarediebstahl bei Onlineshop-Betreiber
Der Versicherungsnehmer, ein Onlineshop-Betreiber, nimmt an einer viertägigen Messe teil. Am ersten Messetag wird ihm seine Aktentasche mit Smartphone und Laptop gestohlen. Für die verbleibenden Messetage muss er sofort Ersatzgeräte besorgen. Die Beschaffung von Ersatzgeräten kostet ihn 2.500 Euro, was von der Versicherung übernommen wird.