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Wissen statt Verkauf · Vermögensstruktur Deutschland

Familienstiftung in Deutschland: der seriöse Weg, Vermögen dauerhaft zu ordnen

Anders als beim österreichischen Verein ist die Rechtslage zur deutschen Familienstiftung seit Jahrzehnten gerichtsfest geklärt. Wir ordnen ein, was Stiftungsexperten wie Sascha Drache dazu öffentlich vertreten, und stellen es der klassischen Holding gegenüber. Ohne Ihnen die Entscheidung abzunehmen.

Deutsches Stiftungsrecht statt ausländisches Vereinsrecht
Eingeordnet gegen die klassische Holding - kein Entweder-Oder-Verkauf
Quellen offen genannt, jede Zahl mit Herkunft

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Der Kernunterschied zur klassischen Holding: Eine Stiftung hat keine Gesellschafter. Sascha Drache, seit 2007 auf Stiftungen spezialisierter Berater (stiftung.de), bringt es auf den Punkt: 'Niemand hält Anteile an einer Stiftung - sie gehört sich selbst.' Das ist keine Marketingformel, sondern die rechtliche Grundlage für den strukturellen Vorteil gegenüber jeder Holding mit Gesellschaftern: kein Zugriff durch Erben, Gläubiger einzelner Familienmitglieder oder eine Scheidung greift auf das Stiftungsvermögen zu.

  • Stiftung: kein Gesellschafter, kein Zugriff Dritter, Vermögen dauerhaft vom Privatvermögen getrennt

  • GmbH-Holding: einfacher und günstiger im Aufbau, aber Anteile bleiben angreifbar (Erbschaft, Scheidung, Pflündung)

  • Beide Wege sind in Deutschland seit Jahrzehnten gerichtsfest - anders als der österreichische Verein, dessen Eignung als Steuerspar-Vehikel wir geprüft und verneint haben

Warum der österreichische Verein keine Alternative ist

Stiftungsholding oder GmbH-Holding: was Sascha Drache unterscheidet

Beide Strukturen sind in Deutschland etabliert und gerichtsfest. Die folgende Gegenüberstellung fasst zusammen, wie Stiftungsexperte Sascha Drache (stiftung.de) die beiden Wege in seinen öffentlichen Beiträgen unterscheidet - als Wissensvermittlung, nicht als Empfehlung für Ihren Einzelfall.

KriteriumStiftungsholdingGmbH-Holding
EigentümerstrukturKeine Gesellschafter - die Stiftung gehört sich selbstGesellschafter halten Anteile, die vererbt, verkauft oder gepfändet werden können
ZugriffsschutzVermögen strukturell vom Privatvermögen getrennt - kein direkter Zugriff durch Erben, Gläubiger oder im ScheidungsfallAnteile zählen zum Privatvermögen der Gesellschafter und sind darüber angreifbar
GewerbesteuerNach Drache in der Regel gewerbesteuerbefreit, soweit vermögensverwaltend tätigGewerbesteuerpflichtig, sofern gewerblich geprägt oder tätig
Freibetrag5.000 Euro jährlicher Freibetrag laut DracheKein vergleichbarer pauschaler Freibetrag
ImmobilienverkaufNach 10 Jahren Haltefrist laut Drache steuerfrei möglichGewinn i. d. R. steuerpflichtig auf Ebene der Holding (Körperschaftsteuer, ggf. Gewerbesteuer)
KapitalerträgeVon Drache mit rund 0,79 Prozent effektiver Steuerlast beziffertRegelbesteuerung nach Körperschaftsteuer plus Gewerbesteuer, bei Ausschüttung zusätzlich Kapitalertragsteuer beim Gesellschafter
WegzugsteuerEntfällt laut Drache, da keine Anteile existieren, die ins Ausland 'mitgenommen' werden könntenKann bei Wegzug des Gesellschafters ins Ausland ausgelöst werden
AufbauaufwandHöhere Gründungshürde, Stiftungsgeschäft und -satzung, Anerkennung durch Stiftungsbehörde nötigEinfacher und günstiger per notarieller GmbH-Gründung
FlexibilitätZweck und Struktur einmal festgelegt, Änderungen nur eingeschränkt möglichGesellschafterstruktur, Zweck und Ausschüttungspolitik jederzeit änderbar

Alle mit 'laut Drache' gekennzeichneten Werte und Einordnungen sind öffentliche Aussagen des Stiftungsberaters Sascha Drache (stiftung.de) und keine eigene Steuerberatung von VERSIANER. Prüfen Sie jede Zahl im Einzelfall mit Ihrem Steuerberater - Stiftungsrecht und Steuerrecht ändern sich, und der Einzelfall entscheidet.

JR

Jan Ruhoff

Makler mit Fliege · VERSIANER, Münster

Diesen Vergleich habe ich zusammengestellt und mit öffentlich zugänglichen Quellen gegengeprüft, insbesondere mit den Veröffentlichungen von Stiftungsberater Sascha Drache. Ich bin kein Stiftungsrechtler und berate nicht zur Stiftungsgründung - meine Aufgabe ist Versicherung und Vermögensaufbau. Wo ich Wissen Dritter einordne, sage ich das offen dazu. Wenn Sie einen Fehler finden oder eine Zahl anders belegen können: Ich freue mich über jede Rückmeldung.

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Häufige Fragen zur Familienstiftung

Zwei Wege - je nachdem, wo Sie gerade stehen

Beides geht. Beides ist richtig - je nach Situation.

Weg 1 · Vermögen weiter aufbauen

Noch im Aufbau? Dann zählt zuerst der Hebel, nicht die Hülle

Wer Vermögen erst noch aufbaut, gewinnt in aller Regel mehr über aktives Einkommen und Sachwerte - allen voran fremdfinanzierte Immobilien - als über die Wahl der Rechtsform. Stiftung oder Holding werden dann relevant, wenn genug Substanz da ist, die es zu ordnen lohnt.

Mit Jan über Sachwerte sprechen
Weg 2 · Vorhandenes Vermögen ordnen

Substanz schon da? Dann geht es um die passende Struktur

Ob Stiftung oder Holding die passendere Hülle ist, hängt von Zugriffsschutz, Nachfolgeplanung und Flexibilitätsbedarf ab. Für die klassische Holding - Aufbau, NV-Bescheinigung und reale Praxisfälle - haben wir das Wissen auf einer eigenen Seite aufbereitet.

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Quellen

Die Einordnungen zu Stiftungsholding und GmbH-Holding auf dieser Seite stützen sich auf die öffentlichen Veröffentlichungen von Stiftungsberater Sascha Drache. VERSIANER hat diese Quellen gesichtet und zusammengefasst, aber nicht selbst steuerlich geprüft.

  1. stiftung.de - Sascha Drache, Stiftungsberatung seit 2007
  2. Podcast-Folge zu gGmbH-Gründung und Stiftungen (Sascha Drache)

Diese Seite erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: September 2026.