Familienstiftung in Deutschland: der seriöse Weg, Vermögen dauerhaft zu ordnen
Anders als beim österreichischen Verein ist die Rechtslage zur deutschen Familienstiftung seit Jahrzehnten gerichtsfest geklärt. Wir ordnen ein, was Stiftungsexperten wie Sascha Drache dazu öffentlich vertreten, und stellen es der klassischen Holding gegenüber. Ohne Ihnen die Entscheidung abzunehmen.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
Der Kernunterschied zur klassischen Holding: Eine Stiftung hat keine Gesellschafter. Sascha Drache, seit 2007 auf Stiftungen spezialisierter Berater (stiftung.de), bringt es auf den Punkt: 'Niemand hält Anteile an einer Stiftung - sie gehört sich selbst.' Das ist keine Marketingformel, sondern die rechtliche Grundlage für den strukturellen Vorteil gegenüber jeder Holding mit Gesellschaftern: kein Zugriff durch Erben, Gläubiger einzelner Familienmitglieder oder eine Scheidung greift auf das Stiftungsvermögen zu.
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Stiftung: kein Gesellschafter, kein Zugriff Dritter, Vermögen dauerhaft vom Privatvermögen getrennt
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GmbH-Holding: einfacher und günstiger im Aufbau, aber Anteile bleiben angreifbar (Erbschaft, Scheidung, Pflündung)
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Beide Wege sind in Deutschland seit Jahrzehnten gerichtsfest - anders als der österreichische Verein, dessen Eignung als Steuerspar-Vehikel wir geprüft und verneint haben
Stiftungsholding oder GmbH-Holding: was Sascha Drache unterscheidet
Beide Strukturen sind in Deutschland etabliert und gerichtsfest. Die folgende Gegenüberstellung fasst zusammen, wie Stiftungsexperte Sascha Drache (stiftung.de) die beiden Wege in seinen öffentlichen Beiträgen unterscheidet - als Wissensvermittlung, nicht als Empfehlung für Ihren Einzelfall.
| Kriterium | Stiftungsholding | GmbH-Holding |
|---|---|---|
| Eigentümerstruktur | Keine Gesellschafter - die Stiftung gehört sich selbst | Gesellschafter halten Anteile, die vererbt, verkauft oder gepfändet werden können |
| Zugriffsschutz | Vermögen strukturell vom Privatvermögen getrennt - kein direkter Zugriff durch Erben, Gläubiger oder im Scheidungsfall | Anteile zählen zum Privatvermögen der Gesellschafter und sind darüber angreifbar |
| Gewerbesteuer | Nach Drache in der Regel gewerbesteuerbefreit, soweit vermögensverwaltend tätig | Gewerbesteuerpflichtig, sofern gewerblich geprägt oder tätig |
| Freibetrag | 5.000 Euro jährlicher Freibetrag laut Drache | Kein vergleichbarer pauschaler Freibetrag |
| Immobilienverkauf | Nach 10 Jahren Haltefrist laut Drache steuerfrei möglich | Gewinn i. d. R. steuerpflichtig auf Ebene der Holding (Körperschaftsteuer, ggf. Gewerbesteuer) |
| Kapitalerträge | Von Drache mit rund 0,79 Prozent effektiver Steuerlast beziffert | Regelbesteuerung nach Körperschaftsteuer plus Gewerbesteuer, bei Ausschüttung zusätzlich Kapitalertragsteuer beim Gesellschafter |
| Wegzugsteuer | Entfällt laut Drache, da keine Anteile existieren, die ins Ausland 'mitgenommen' werden könnten | Kann bei Wegzug des Gesellschafters ins Ausland ausgelöst werden |
| Aufbauaufwand | Höhere Gründungshürde, Stiftungsgeschäft und -satzung, Anerkennung durch Stiftungsbehörde nötig | Einfacher und günstiger per notarieller GmbH-Gründung |
| Flexibilität | Zweck und Struktur einmal festgelegt, Änderungen nur eingeschränkt möglich | Gesellschafterstruktur, Zweck und Ausschüttungspolitik jederzeit änderbar |
Alle mit 'laut Drache' gekennzeichneten Werte und Einordnungen sind öffentliche Aussagen des Stiftungsberaters Sascha Drache (stiftung.de) und keine eigene Steuerberatung von VERSIANER. Prüfen Sie jede Zahl im Einzelfall mit Ihrem Steuerberater - Stiftungsrecht und Steuerrecht ändern sich, und der Einzelfall entscheidet.
Jan Ruhoff
Makler mit Fliege · VERSIANER, Münster
Diesen Vergleich habe ich zusammengestellt und mit öffentlich zugänglichen Quellen gegengeprüft, insbesondere mit den Veröffentlichungen von Stiftungsberater Sascha Drache. Ich bin kein Stiftungsrechtler und berate nicht zur Stiftungsgründung - meine Aufgabe ist Versicherung und Vermögensaufbau. Wo ich Wissen Dritter einordne, sage ich das offen dazu. Wenn Sie einen Fehler finden oder eine Zahl anders belegen können: Ich freue mich über jede Rückmeldung.
Fehler melden oder direkt sprechen →Häufige Fragen zur Familienstiftung
Zwei Wege - je nachdem, wo Sie gerade stehen
Beides geht. Beides ist richtig - je nach Situation.
Noch im Aufbau? Dann zählt zuerst der Hebel, nicht die Hülle
Wer Vermögen erst noch aufbaut, gewinnt in aller Regel mehr über aktives Einkommen und Sachwerte - allen voran fremdfinanzierte Immobilien - als über die Wahl der Rechtsform. Stiftung oder Holding werden dann relevant, wenn genug Substanz da ist, die es zu ordnen lohnt.
Mit Jan über Sachwerte sprechenSubstanz schon da? Dann geht es um die passende Struktur
Ob Stiftung oder Holding die passendere Hülle ist, hängt von Zugriffsschutz, Nachfolgeplanung und Flexibilitätsbedarf ab. Für die klassische Holding - Aufbau, NV-Bescheinigung und reale Praxisfälle - haben wir das Wissen auf einer eigenen Seite aufbereitet.
Zur Holding-WissensseiteQuellen
Die Einordnungen zu Stiftungsholding und GmbH-Holding auf dieser Seite stützen sich auf die öffentlichen Veröffentlichungen von Stiftungsberater Sascha Drache. VERSIANER hat diese Quellen gesichtet und zusammengefasst, aber nicht selbst steuerlich geprüft.
- stiftung.de - Sascha Drache, Stiftungsberatung seit 2007
- Podcast-Folge zu gGmbH-Gründung und Stiftungen (Sascha Drache)
Diese Seite erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: September 2026.