Steuern & Lohn · Ratgeber für Arbeitgeber und Lohnbüros
§ 37b EStG in der Praxis: Geschenke und Sachzuwendungen bis 10.000 Euro sauber pauschalieren
Kundengeschenke, Incentives, Sachwerte fürs Team: § 37b EStG lässt dich als Zuwendenden die Steuer pauschal übernehmen. Dieser Ratgeber sortiert Wahlrecht, Grenzen, Fristen und Sozialversicherung - mit den Randziffern des BMF-Schreibens, auf die es in der Betriebsprüfung ankommt.
Betrieblich veranlasste Sachzuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden und nicht in Geld bestehen, kannst du pauschal mit 30 Prozent Einkommensteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag versteuern. Die Pauschalsteuer gilt als Lohnsteuer, wird mit der Lohnsteuer-Anmeldung beim Betriebsstättenfinanzamt angemeldet und wirkt beim Empfänger abgeltend: Die Zuwendung bleibt bei ihm außer Ansatz. Wichtig: Das ist keine Steuerbefreiung - die Steuer wird gezahlt, nur pauschal und von der Firma. Der Empfänger ist über die Pauschalierung zu unterrichten (formfrei, BMF Rz. 30).
1Die Regeln, an denen Betriebsprüfungen hängen
| Regel | Inhalt |
|---|---|
| Einheitliches Wahlrecht | Für alle Zuwendungen eines Wirtschaftsjahres einheitlich - kein Rosinenpicken je Geschenk. Dritte (Abs. 1) und eigene Arbeitnehmer (Abs. 2) sind getrennt wählbar (Rz. 4). Ausübung spätestens mit der letzten Lohnsteuer-Anmeldung des Wirtschaftsjahres (Rz. 7-8a). |
| Bemessungsgrundlage | Aufwendungen einschließlich Umsatzsteuer (Rz. 14) - bei umsatzsteuerfreiem Anlagegold der Kaufpreis samt Nebenkosten. |
| 10.000-€-Doppelgrenze | Pauschalierung ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr 10.000 € übersteigen (Höchstbetrag) oder eine Einzelzuwendung über 10.000 € liegt (Höchstgrenze, Rz. 21). |
| Verhältnis zur 50-€-Freigrenze | Pauschal besteuerte Vorteile bleiben bei der Prüfung der Freigrenze außer Ansatz (Rz. 17) - beide Instrumente laufen nebeneinander. |
| Sozialversicherung | Beitragsfrei nur bei Zuwendungen an Arbeitnehmer DRITTER (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 SvEV). Bei eigenen Arbeitnehmern bleibt die Zuwendung beitragspflichtig; beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer entfällt die Frage. |
2Das Rechenbeispiel
3Fünf Fehler aus der Prüfungspraxis
- „Steuerfrei“ erzählt: § 37b ist keine Steuerbefreiung. Die Steuer wird gezahlt - pauschal, von der Firma.
- Geld statt Sache: Geldleistungen sind nie pauschalierbar; der Anspruch muss auf die Sache gerichtet sein.
- Wahlrecht zerpflückt: Einzelne Geschenke individuell, andere pauschal - unzulässig; das Jahr wird je Kreis einheitlich behandelt.
- Empfänger nicht informiert: Die Unterrichtung ist Pflicht (formfrei) - gerade bei Geschenken an Geschäftspartner relevant.
- Sozialversicherung vergessen: Bei eigenen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern kommen Beiträge auf die Zuwendung obendrauf.
4So gehst du vor
- Zuwendungsarten inventarisieren: Kundengeschenke, Incentives, Team-Sachwerte - je Kreis (Dritte / eigene Arbeitnehmer) sortieren.
- Wahlrecht bewusst entscheiden und im Lohnbüro hinterlegen; Unterrichtungs-Textbaustein festlegen.
- Grenzfälle vorab klären: Anrufungsauskunft nach § 42e EStG beim Betriebsstättenfinanzamt - gebührenfrei.
5Häufige Fragen
Ist § 37b EStG eine Steuerbefreiung?
Nein. Die Steuer wird gezahlt - pauschal mit 30 Prozent plus Solidaritätszuschlag, getragen von der Firma. Beim Empfänger bleibt die Zuwendung außer Ansatz, er zahlt darauf keine weitere Einkommensteuer.
Wie hoch ist die Grenze?
Doppelt gedeckelt: 10.000 Euro je Empfänger und Wirtschaftsjahr als Höchstbetrag - und keine Einzelzuwendung über 10.000 Euro (BMF Rz. 21).
Zählt eine pauschalierte Zuwendung gegen die 50-Euro-Freigrenze?
Nein - pauschal besteuerte Vorteile bleiben bei der Prüfung der Freigrenze außer Ansatz (BMF Rz. 17). Beide Instrumente lassen sich kombinieren.
Fallen Sozialabgaben an?
Bei Zuwendungen an Arbeitnehmer dritter Unternehmen nicht (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 SvEV). Bei eigenen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern bleibt die Zuwendung beitragspflichtig. Beim beherrschenden GGF stellt sich die Frage nicht, weil keine Sozialversicherungspflicht besteht.
Bis wann muss ich mich entscheiden?
Das Wahlrecht wird spätestens mit der letzten Lohnsteuer-Anmeldung des Wirtschaftsjahres ausgeübt (BMF Rz. 7-8a) - und gilt dann einheitlich für alle Zuwendungen des Jahres im jeweiligen Kreis.
Vom Paragrafen zum Plan
Der 4-Seiten-Report bündelt Randziffern, Rechenbeispiel und die fünf Fehler als PDF fürs Lohnbüro. Und wie der § 37b in die größere Leiter passt - vom 50-Euro-Sachbezug bis zur Unterstützungskasse - liest du im Flaggschiff-Ratgeber.
Rechtsgrundlagen: § 37b EStG · BMF-Schreiben vom 19. Mai 2015 (IV C 6 - S 2297-b/14/10001), Rz. 4, 7-8a, 14, 17, 21, 30 · § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 SvEV · § 42e EStG. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information - keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Die Beurteilung deines Einzelfalls gehört zu deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater.