Benefits · Ratgeber für Arbeitgeber
Betriebliche Krankenversicherung: der Benefit mit Arzttermin-Wirkung - und seine zwei Steuerwege
Zahnzusatz, Vorsorgebudget, Facharzttermine: Die betriebliche Krankenversicherung ist der Benefit, den deine Mitarbeitenden im Alltag wirklich spüren. Lohnsteuerlich führen zwei Wege zum Ziel - und einer davon teilt sich die Grenze mit der Gutscheinkarte.
Bei der bKV schließt der Arbeitgeber Zusatzversicherungen für seine Mitarbeitenden ab - typischerweise Zahn, Vorsorge, stationäre Extras oder ein jährliches Gesundheitsbudget. Der Bundesfinanzhof hat geklärt: Verschafft der Arbeitgeber Versicherungsschutz, liegt Sachlohn vor. Damit stehen zwei lohnsteuerliche Wege offen: die 50-Euro-Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG oder die Pauschalierung nach § 37b EStG. Welcher passt, hängt von Beitragshöhe, weiteren Sachbezügen und der Belegschaftsgröße ab.
1Weg 1: Sachbezug innerhalb der 50-Euro-Freigrenze
- Bleibt der Beitrag - zusammen mit allen anderen Sachbezügen des Monats - unter 50,00 Euro, ist er steuer- und sozialversicherungsfrei.
- Die Falle: Es ist eine Freigrenze. Gutscheinkarte 44 Euro plus bKV 10 Euro sind 54 Euro - damit ist der gesamte Sachbezug des Monats steuer- und beitragspflichtig.
- Zusätzlichkeitserfordernis beachten (§ 8 Abs. 4 EStG): kein Ersatz für vereinbartes Gehalt.
2Weg 2: Pauschalierung nach § 37b EStG
- Der Arbeitgeber übernimmt die Steuer pauschal mit 30 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag; beim Mitarbeiter bleibt die Zuwendung außer Ansatz. Nicht steuerfrei - die Firma zahlt.
- Einheitliches Wahlrecht für alle Sachzuwendungen des Wirtschaftsjahres, Höchstbetrag 10.000 Euro je Person und Jahr; bei sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitenden bleibt die Zuwendung beitragspflichtig.
- Nach dem BMF-Schreiben vom 19. Mai 2015 zählen pauschal besteuerte Zuwendungen nicht gegen die 50-Euro-Freigrenze - so lassen sich bKV und Gutscheinkarte kombinieren.
3Entscheidungshilfe
| Situation | Naheliegender Weg | Warum |
|---|---|---|
| Kleiner bKV-Beitrag, keine weiteren Sachbezüge | Freigrenze (Weg 1) | komplett steuer- und beitragsfrei, kein Verwaltungsmehraufwand |
| Gutscheinkarte füllt die 50-€-Grenze bereits | Pauschalierung (Weg 2) | bKV zählt dank BMF-Regel nicht gegen die Freigrenze |
| Höherwertige Budgettarife, mehrere Benefits | Pauschalierung (Weg 2) | 30 % pauschal planbar; Grenze 10.000 €/Person/Jahr weit weg |
| Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer | je nach Fall | vorher schriftlich, fremdüblich vereinbaren; Anrufungsauskunft empfohlen |
Die bKV zahlt doppelt ein: als spürbarer Benefit (Terminservice, Erstattungen, Budget) und als Bindungssignal - besonders in Branchen mit Fachkräftemangel. Anders als eine Gehaltserhöhung verpufft sie nicht im Nettoabzug.
4So gehst du vor
- Benefit-Bestand prüfen: Welche Sachbezüge laufen schon, wie voll ist die 50-Euro-Grenze?
- Tarifwelt sichten: Budget- oder Bausteintarife, Mindestbeteiligung der Belegschaft, Gesundheitsfragen (bei Kollektiven oft vereinfacht).
- Steuerweg festlegen und dokumentieren: Freigrenze oder § 37b - mit Lohnbüro und Steuerberatung; Zusätzlichkeit schriftlich fixieren.
5Häufige Fragen
Ist die bKV Sachlohn oder Barlohn?
Verschafft der Arbeitgeber den Versicherungsschutz (er ist Versicherungsnehmer), liegt nach der BFH-Rechtsprechung Sachlohn vor - damit sind die 50-Euro-Freigrenze und § 37b EStG nutzbar. Zahlt er nur einen Zuschuss zur eigenen Versicherung des Mitarbeiters, ist das Barlohn.
Kann ich Gutscheinkarte und bKV kombinieren?
Ja - aber innerhalb der Freigrenze zählen beide zusammen. Eleganter: die bKV nach § 37b EStG pauschalieren, denn pauschal besteuerte Zuwendungen bleiben bei der 50-Euro-Prüfung außer Ansatz (BMF-Schreiben vom 19. Mai 2015).
Ist die Pauschalierung nach § 37b steuerfrei?
Nein. Die Steuer wird gezahlt - pauschal mit 30 Prozent plus Solidaritätszuschlag, von der Firma. Beim Mitarbeiter kommt der Vorteil ohne weitere Einkommensteuer an; bei sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitenden fallen aber Sozialabgaben an.
Geht die bKV auch für den Gesellschafter-Geschäftsführer?
Ja, als lohnsteuerlicher Arbeitnehmer der GmbH. Beim beherrschenden GGF gilt: vorher schriftlich und fremdüblich vereinbaren - und im Zweifel die eigene Anrufungsauskunft nach § 42e EStG einholen.
Welcher Weg passt zu deinem Team?
Der 4-Seiten-Report fasst beide Steuerwege mit Entscheidungstabelle als PDF zusammen - und im Gespräch klären wir in 20 Minuten, was zu Belegschaft und Budget passt.
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs. 2 Satz 11 und Abs. 4 EStG · § 37b EStG · BMF-Schreiben vom 19. Mai 2015 (IV C 6 - S 2297-b/14/10001) · BFH, u. a. Urteile vom 7. Juni 2018 (VI R 13/16) zur Einordnung von Versicherungsschutz als Sachlohn. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information - keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Die Beurteilung deines Einzelfalls gehört zu deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater.