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Benefits · Ratgeber für Arbeitgeber

Betriebliche Krankenversicherung: der Benefit mit Arzttermin-Wirkung - und seine zwei Steuerwege

Von Jan Ruhoff · Makler mit FliegeStand: 28. August 2026Lesezeit: ca. 4 Minuten

Zahnzusatz, Vorsorgebudget, Facharzttermine: Die betriebliche Krankenversicherung ist der Benefit, den deine Mitarbeitenden im Alltag wirklich spüren. Lohnsteuerlich führen zwei Wege zum Ziel - und einer davon teilt sich die Grenze mit der Gutscheinkarte.

Das Wichtigste vorab

Bei der bKV schließt der Arbeitgeber Zusatzversicherungen für seine Mitarbeitenden ab - typischerweise Zahn, Vorsorge, stationäre Extras oder ein jährliches Gesundheitsbudget. Der Bundesfinanzhof hat geklärt: Verschafft der Arbeitgeber Versicherungsschutz, liegt Sachlohn vor. Damit stehen zwei lohnsteuerliche Wege offen: die 50-Euro-Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG oder die Pauschalierung nach § 37b EStG. Welcher passt, hängt von Beitragshöhe, weiteren Sachbezügen und der Belegschaftsgröße ab.

1Weg 1: Sachbezug innerhalb der 50-Euro-Freigrenze

  • Bleibt der Beitrag - zusammen mit allen anderen Sachbezügen des Monats - unter 50,00 Euro, ist er steuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Die Falle: Es ist eine Freigrenze. Gutscheinkarte 44 Euro plus bKV 10 Euro sind 54 Euro - damit ist der gesamte Sachbezug des Monats steuer- und beitragspflichtig.
  • Zusätzlichkeitserfordernis beachten (§ 8 Abs. 4 EStG): kein Ersatz für vereinbartes Gehalt.

2Weg 2: Pauschalierung nach § 37b EStG

  • Der Arbeitgeber übernimmt die Steuer pauschal mit 30 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag; beim Mitarbeiter bleibt die Zuwendung außer Ansatz. Nicht steuerfrei - die Firma zahlt.
  • Einheitliches Wahlrecht für alle Sachzuwendungen des Wirtschaftsjahres, Höchstbetrag 10.000 Euro je Person und Jahr; bei sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitenden bleibt die Zuwendung beitragspflichtig.
  • Nach dem BMF-Schreiben vom 19. Mai 2015 zählen pauschal besteuerte Zuwendungen nicht gegen die 50-Euro-Freigrenze - so lassen sich bKV und Gutscheinkarte kombinieren.

3Entscheidungshilfe

SituationNaheliegender WegWarum
Kleiner bKV-Beitrag, keine weiteren SachbezügeFreigrenze (Weg 1)komplett steuer- und beitragsfrei, kein Verwaltungsmehraufwand
Gutscheinkarte füllt die 50-€-Grenze bereitsPauschalierung (Weg 2)bKV zählt dank BMF-Regel nicht gegen die Freigrenze
Höherwertige Budgettarife, mehrere BenefitsPauschalierung (Weg 2)30 % pauschal planbar; Grenze 10.000 €/Person/Jahr weit weg
Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführerje nach Fallvorher schriftlich, fremdüblich vereinbaren; Anrufungsauskunft empfohlen

Die bKV zahlt doppelt ein: als spürbarer Benefit (Terminservice, Erstattungen, Budget) und als Bindungssignal - besonders in Branchen mit Fachkräftemangel. Anders als eine Gehaltserhöhung verpufft sie nicht im Nettoabzug.

4So gehst du vor

  1. Benefit-Bestand prüfen: Welche Sachbezüge laufen schon, wie voll ist die 50-Euro-Grenze?
  2. Tarifwelt sichten: Budget- oder Bausteintarife, Mindestbeteiligung der Belegschaft, Gesundheitsfragen (bei Kollektiven oft vereinfacht).
  3. Steuerweg festlegen und dokumentieren: Freigrenze oder § 37b - mit Lohnbüro und Steuerberatung; Zusätzlichkeit schriftlich fixieren.

5Häufige Fragen

Ist die bKV Sachlohn oder Barlohn?

Verschafft der Arbeitgeber den Versicherungsschutz (er ist Versicherungsnehmer), liegt nach der BFH-Rechtsprechung Sachlohn vor - damit sind die 50-Euro-Freigrenze und § 37b EStG nutzbar. Zahlt er nur einen Zuschuss zur eigenen Versicherung des Mitarbeiters, ist das Barlohn.

Kann ich Gutscheinkarte und bKV kombinieren?

Ja - aber innerhalb der Freigrenze zählen beide zusammen. Eleganter: die bKV nach § 37b EStG pauschalieren, denn pauschal besteuerte Zuwendungen bleiben bei der 50-Euro-Prüfung außer Ansatz (BMF-Schreiben vom 19. Mai 2015).

Ist die Pauschalierung nach § 37b steuerfrei?

Nein. Die Steuer wird gezahlt - pauschal mit 30 Prozent plus Solidaritätszuschlag, von der Firma. Beim Mitarbeiter kommt der Vorteil ohne weitere Einkommensteuer an; bei sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitenden fallen aber Sozialabgaben an.

Geht die bKV auch für den Gesellschafter-Geschäftsführer?

Ja, als lohnsteuerlicher Arbeitnehmer der GmbH. Beim beherrschenden GGF gilt: vorher schriftlich und fremdüblich vereinbaren - und im Zweifel die eigene Anrufungsauskunft nach § 42e EStG einholen.

Welcher Weg passt zu deinem Team?

Der 4-Seiten-Report fasst beide Steuerwege mit Entscheidungstabelle als PDF zusammen - und im Gespräch klären wir in 20 Minuten, was zu Belegschaft und Budget passt.

Rechtsgrundlagen: § 8 Abs. 2 Satz 11 und Abs. 4 EStG · § 37b EStG · BMF-Schreiben vom 19. Mai 2015 (IV C 6 - S 2297-b/14/10001) · BFH, u. a. Urteile vom 7. Juni 2018 (VI R 13/16) zur Einordnung von Versicherungsschutz als Sachlohn. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information - keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Die Beurteilung deines Einzelfalls gehört zu deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater.