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Für Hausverwalter, WEG-Verwalter & Eigentümer

Sicherheit für Ihre Objekte. Schnelle Hilfe im Schadensfall.

Ob Rahmenvertrag für Ihren gesamten Bestand, Wert-1914-Unterversicherung in Alt-Verträgen oder ein akuter Wasserschaden am Sonntagabend: Als Hausverwalter oder WEG-Eigentümer tragen Sie die Verantwortung für fremdes Eigentum: auch für die Pflicht-Vermögensschadenhaftpflicht nach § 34c GewO. Wir gleichen Ihre bestehenden Verträge mit ausgewählten Rahmenkonzepten ab und begleiten Sie im Schadensfall von der ersten Meldung bis zur Regulierung.

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Was Sie in 2 Minuten abklären können
Rahmenvertrag für Ihren gesamten Objektbestand, ohne Einzelantrag je Haus
Unterversicherungsverzicht je nach Konzept bei korrekter Wert-1914-Ermittlung
Grobe Fahrlässigkeit je nach Konzept voll mitversichert
Elementarschutz für Hochwasser, Starkregen & Rückstau
Vermögensschadenhaftpflicht-Check (Pflicht nach § 34c GewO)
Mietausfall bei Unbewohnbarkeit je nach Konzept 12 bis 36 Monate
Schadensfall-Lotse: Sofort-Hilfe für die ersten 24 Stunden
Alt-Vertrags-Check: Ihre bestehenden Policen auf Lücken geprüft
5 ausgewählte Rahmenkonzepte im Überblick · persönlich erreichbar, Termin nach Absprache · Ihr Ansprechpartner Jan Ruhoff
Kostenfreier Alt-Vertrags-Check: Wo hat Ihr Objekt eine Lücke?
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Für den akuten Fall

Schaden gemeldet? Das sind Ihre ersten 24 Stunden.

Ob Rohrbruch, Sturmschaden oder Starkregen: Bevor der Gutachter kommt, können Sie selbst schon viel tun, und damit die Regulierung beschleunigen. Diese Checkliste gilt unabhängig davon, bei welchem Versicherer das Objekt aktuell läuft.

1
Personen sichern, Gefahr abstellen
Strom/Wasser abstellen, wenn ohne Risiko möglich. Bei akuter Gefahr zuerst Feuerwehr/Notdienst rufen.
2
Wasser abpumpen, weitere Schäden verhindern
Sogenannte Rettungspflicht: Sie sind verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten, etwa durch Abpumpen oder Abdecken.
3
Gegenstände bergen und sichern
Bewegliches Inventar aus der Gefahrenzone bringen, wo zumutbar. Nichts vorschnell entsorgen.
4
Erstmaßnahmen dokumentieren
Fotos und kurze Notizen zu Uhrzeit, Ursache und Ausmaß. Das beschleunigt die spätere Regulierung erheblich.
5
Fotos machen, bevor aufgeräumt wird
Vor jeder Reparatur oder Entsorgung: den Ist-Zustand vollständig fotografieren.
6
Schaden digital melden
Eine strukturierte Online-Meldung wird von den meisten Schadenregulierern gegenüber dem reinen Telefonanruf bevorzugt: Sie kommt vollständig und nachvollziehbar an.

Sie sind bereits Kunde bei uns? Nutzen Sie direkt das Formular oben. Ihre Schadensmeldung geht dann sofort an den richtigen Ansprechpartner.

Schaden jetzt melden
Ausgewählte Rahmenkonzepte

5 Hausverwalter-Rahmenkonzepte im Vergleich

Fünf Rahmenkonzepte, zu denen wir als Makler Zugang haben, im Überblick (Stand siehe Fußnote).

KriteriumDOMCURA (KSH)Interlloyd (VEMA)Dialog/AdvocardSI Sachsen (VEMA, neu ab 09/2026)Gothaer (blau direkt)
Mindestbestand≥250 WE/GE p.a.ab 3 WE/GEEinzelobj., ≤9 GeschosseKonditionen neu, auf Anfrage≥500 WE je Verwaltung
Unterversicherungsverzichtvoll, bei korrekter Ermittlungvoll (HE/SkenData)voll, bei korrekter ErmittlungKonditionen neu, auf Anfragebis zur Höhe der VSU gesamt
Grobe Fahrlässigkeitvollgestaffelt bis 20% KürzungvollKonditionen neu, auf Anfragebis VSU (neu im Produkt)
Elementarschutzoptional, bis 5 Mio./WEGZÜRS-Zone 1+2serienmäßigKonditionen neu, auf Anfrageenthalten, keine Abwahl möglich
Miet-/Nutzungsausfallbis 30 Monatebis 36 Monate24 / 12 MonateKonditionen neu, auf Anfragebis 36 Monate, privat + gewerblich
Besonderheitkeine GDV-BesserstellungGDV-Besserstellung enthaltendigitale Schadenmeldung bevorzugtKonditionen neu, auf AnfragePV-Anlagen bis 25 kWp bis VSU
stark / voll gedeckteingeschränkt / gestaffeltAnwendbarkeits-/Rahmenkriteriumnicht enthalten / limitierend

Stand 21.09.2026. SI Sachsen: Konzept zum 01.09.2026 neu aufgelegt, aktuelle Konditionen nennen wir Ihnen auf Anfrage. Das Gothaer/blau-direkt-Konzept ist erst ab 500 Wohneinheiten je Verwaltung zugänglich.

Für Bestandsobjekte

Objekt-Begutachtung & Alt-Vertrags-Check: das 8-Punkte-Prüfraster

Viele Bestandsverträge laufen seit Jahren unverändert, oft noch auf Basis älterer VGB-Bedingungsgenerationen (VGB 88, 2000, 2008 oder 2017). Mit diesem Raster prüfen wir jedes Objekt neu und zeigen, wo eine Lücke zur aktuellen Bedingungsgeneration (VGB 2025 Vario) besteht.

01
Versicherungssumme Wert 1914 korrekt ermittelt?
Die häufigste Ursache für Unterversicherung: Eine falsch fortgeschriebene Basis von 1914 kann im Schadensfall zur anteiligen Kürzung führen.
02
Welche Vertragsgeneration liegt vor?
VGB 88, 2000, 2008, 2017 oder 2025 Vario: Jede Generation deckt unterschiedlich weit. Wir gleichen den Bestand gegen die aktuelle Fassung ab.
03
Grobe Fahrlässigkeit ungekürzt mitversichert?
Altverträge kürzen hier häufig gestaffelt. Im Schadensfall ein teures Detail.
04
Elementarschutz enthalten, und in welcher Höhe?
Laut GDV waren zuletzt rund 41 % der Wohngebäude nicht gegen Elementarschäden versichert (Stand Ende 2025).
05
Vermögensschadenhaftpflicht des Verwalters vorhanden?
Für Verwalter von Wohnimmobilien seit 01.08.2018 Pflicht (§ 34c Abs. 2 Nr. 3 GewO, § 15 MaBV: mindestens 500.000 € je Versicherungsfall, 1.000.000 € je Jahr). Mit der Zertifizierung nach § 26a WEG hat das nichts zu tun.
06
Mietausfall-Dauer ausreichend bemessen?
Nach einem großen Schaden kann die Wiederherstellung länger dauern als die vertraglich vorgesehene Ausfallzeit.
07
Update-Garantie vorhanden?
Damit wächst der Vertrag automatisch mit künftigen VGB-Neufassungen mit, ohne dass Sie aktiv werden müssen.
08
Schadenserfahrung der letzten 5 Jahre dokumentiert?
Eine saubere Schadenhistorie verbessert die Konditionen bei einem Wechsel oder einer Neuausschreibung.
Oft übersehen im Alt-Vertrags-Check

Zwei weitere Bausteine, die zum Objekt gehören

Die Vermögensschadenhaftpflicht des Verwalters haben wir im Prüfraster oben schon abgedeckt. Diese zwei Policen betreffen das Gebäude selbst und den Streitfall rund ums Mietverhältnis, und fehlen in vielen Altverträgen ganz.

Rechtsschutz für den Streitfall

Vermieterrechtsschutz

Der normale Privat-Rechtsschutz deckt die Vermietung in der Regel nicht. Der Schutz für Streit rund ums Mietverhältnis ist ein eigener Baustein, der bei einzelnen Anbietern auch als eigenständiger Vertrag abschließbar ist.

    Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz: Streit um Kündigung, Mieterhöhung, Räumung oder mit Nachbarn. Üblich ist eine Wartezeit von 3 Monaten
    Vertragsrecht rund ums Objekt: je nach Tarif Handwerker, Dienstleister, Versorger und Hausverwalter, bei engen Tarifen nur Handwerkerverträge. Hier unterscheiden sich die Anbieter deutlich
    Je nach Anbieter Services für Vermieter, etwa Forderungsmanagement, Bonitätscheck potenzieller Mieter und Übergabeprotokolle
    Mietausfallschutz gibt es nur bei einzelnen Anbietern, zum Beispiel für 6 oder 12 Monate bei vermieteten Wohneinheiten, und er ist nicht in jedem Tarif enthalten
    Ein bereits laufender Streit ist in der Regel nicht mehr versicherbar

Ersetzt nicht die Vermögensschadenhaftpflicht des Verwalters oder die Grundbesitzerhaftpflicht: Vermieterrechtsschutz deckt den eigenen Rechtsstreit, nicht den Schaden eines Dritten.

Haftpflicht aus dem Besitz des Gebäudes

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Deckt die gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer oder Besitzer eines Gebäudes oder Grundstücks, unabhängig von der Gebäudeversicherung, die nur den Sachschaden am Gebäude selbst abdeckt.

    Verkehrssicherungspflichten: Streu- und Räumpflicht, bauliche Instandhaltung, Beleuchtung und Reinigung der Wege
    Bauarbeiten als Bauherr: bis zu einer vereinbarten Bausumme je Bauvorhaben, darüber greift die separate Bauherrenhaftpflicht
    Nachhaftung als früherer Besitzer: Nach § 836 Abs. 2 BGB kann auch der frühere Besitzer noch bis zu einem Jahr nach dem Ende seines Besitzes haften, relevant beim Verkauf eines Objekts
    Bei einer WEG ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer selbst Versicherungsnehmer; mitversichert sind Verwalter und einzelne Eigentümer bei Betätigung im Interesse der Gemeinschaft, auch Ansprüche eines einzelnen Eigentümers gegen den Verwalter oder gegen die Gemeinschaft

Ergänzt, aber ersetzt nicht die Vermögensschadenhaftpflicht des Verwalters (Prüfpunkt 5 oben): Die eine deckt den Verwalter als Dienstleister, die andere das Gebäude bzw. Grundstück selbst.

Warum das gerade bei WEG zusammengehört

Im Prüfraster oben prüfen wir die Vermögensschadenhaftpflicht des Verwalters. Für das Gebäude selbst gehört die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht dazu, für Streitfälle rund ums Mietverhältnis der Vermieterrechtsschutz. Alle drei Bausteine lassen sich im selben Gespräch gemeinsam prüfen.

Quelle

  • GDV-Musterbedingungen: Private Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (AVB Private HuG HV, Stand Mai 2020)
  • Vermieterrechtsschutz: Auswertung der Bedingungswerke von zwei Rechtsschutzversicherern (ARB 2022 und ARB 2026, Stand 10/2026), Leistungen je nach Tarif unterschiedlich
Häufige Fragen

Fragen von Hausverwaltern & WEG-Eigentümern

Die Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung wird traditionell auf Basis eines Wertes von 1914 berechnet und mit einem Baupreisindex fortgeschrieben. Ist dieser Ausgangswert falsch ermittelt oder veraltet, entsteht eine stille Unterversicherung: Im Schadensfall wird dann nur anteilig reguliert. Genau das prüfen wir im Alt-Vertrags-Check.

ZUM SCHLUSS: IHR OBJEKT-CHECK

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Sie kennen jetzt die 5 Rahmenkonzepte, das 8-Punkte-Prüfraster für Alt-Verträge und die ersten Schritte im Schadensfall. Der letzte Schritt ist der einfachste: ein paar Angaben zu Ihrem Bestand, und Jan meldet sich persönlich.

2 Minuten · kostenfrei · unverbindlich
  • 5 Rahmenkonzepte im Überblick, nicht nur der Beitrag
  • Alt-Vertrags-Check nach dem 8-Punkte-Prüfraster, inkl. Wert-1914-Nachprüfung
  • Wir melden uns zeitnah, persönlich von Jan Ruhoff
  • Persönlich erreichbar (Termin nach Absprache), keine Hotline
5 Rahmenkonzepte im Überblick · persönlich erreichbar, Termin nach Absprache · Ihr Ansprechpartner Jan Ruhoff
Portrait von Jan Ruhoff, VERSIANER
Jan Ruhoff
Versicherungsmakler, Makler mit Fliege · Annette-Allee 41, 48149 Münster
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