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Importeur-Haftung · Quasi-Hersteller nach § 4 ProdHaftG

Du importierst aus China — und haftest wie der Hersteller

Wer Ware aus Nicht-EU-Ländern in den europäischen Markt bringt oder unter eigener Marke verkauft, gilt rechtlich als Quasi-Hersteller — und haftet verschuldensunabhängig für jeden Schaden. Der Lieferant in Fernost ist im Ernstfall nicht greifbar. Genau dieses Klumpenrisiko sichern wir sauber ab — mit den passenden Bausteinen, drei echten Angeboten und ohne Papierkram.

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Wann du zum Quasi-Hersteller wirst

Viele Onlinehändler denken: „Ich habe das Produkt doch nur eingekauft, gebaut hat es mein Lieferant in China.“ Das Produkthaftungsgesetz sieht das anders. § 4 ProdHaftG stellt dich dem Hersteller gleich, sobald einer dieser vier Fälle auf dich zutrifft — dann trägst du die volle Herstellerhaftung, auch ohne eigenes Verschulden.

Fall 1

Import aus Nicht-EU (China/Indien)

Du führst Ware aus China, Indien oder anderem Fernost in den EWR ein? Damit giltst du als Quasi-Hersteller und haftest, als hättest du das Produkt selbst gebaut.

Fall 2

Eigenmarke / Private Label

Du verkaufst unter eigener Marke oder eigenem Logo als „dein“ Produkt? Dann wirst du zum Quasi-Hersteller — selbst dann, wenn die Ware aus der EU stammt.

Fall 3

Relabeling

Du klebst dein Label über ein fremdes oder änderst die Kennzeichnung? Auch das Umetikettieren macht dich nach außen zum Hersteller — mit voller Haftung.

Fall 4

Hersteller nicht feststellbar

Lässt sich der echte Hersteller nicht ermitteln, geht die volle Haftung auf dich als Händler bzw. Importeur über. Du bist der Greifbare in der Kette.

Achtung: Dein Lieferant in Fernost ist im Schadenfall praktisch nicht belangbar — keine Adresse, kein Gerichtsstand, kein Regress. Das Risiko bleibt zu 100 % bei dir. Ein einziger fehlerhafter Import kann eine Kette aus Personenschaden, Schmerzensgeld und Vermögensschaden auslösen — und du stehst allein dafür gerade.

Vier echte Praxisfälle — so schnell wird es ernst

Schal mit Schadstoffen

Ein importierter Schal enthält Schadstoffe, der Kunde reagiert allergisch: Heilbehandlung plus Schmerzensgeld, rund 5.000 € — ein klassischer Personenschaden aus einem einzigen Artikel.

Heizdecke überhitzt

Eine Heizdecke heizt auf 100 °C statt der zugesagten 50 °C und verursacht Verbrennungen. Personenschaden mit hohem Folgekostenrisiko — direkt in deiner Haftung.

Fliesen halten nicht

Importierte Fliesen halten die DIN-Belastung nicht, der Bau steht still. Reiner Vermögens- und Folgeschaden — genau der Fall, den eine Standard-Police oft ausschließt.

Rückruf einer Charge

Muss eine fehlerhafte Charge zurück, gehen Logistik, Vernichtung und Ersatz schnell ins Fünf- bis Sechsstellige. Ohne Rückruf-Baustein trägst du das allein.

Verschuldensunabhängig — was das für dich heißt
Ohne eigenes VerschuldenSelbst wenn du sorgfältig eingekauft und geprüft hast und der Materialfehler nicht zu entdecken war — du haftest trotzdem.
Beweislast bei dirNicht der Geschädigte muss dir ein Verschulden nachweisen — du bist in der Pflicht, dich zu entlasten.
Lieferant nicht greifbarKeine ladungsfähige Adresse, kein Gerichtsstand, kein durchsetzbarer Regress in Fernost — das Risiko bleibt bei dir.

Wie du das Importeur-Risiko absicherst

Die Standard-Betriebshaftpflicht reicht hier meist nicht. Für Importeure kommt es auf die richtigen Bausteine an — genau die schreiben wir für dich aus. Diese Punkte sollte deine Deckung erfüllen.

Erweiterte Produkthaftpflicht

Deckt reine Vermögensschäden sowie Aus- und Einbaukosten mit — wie im Fall der nicht tragfähigen Fliesen.

Rückrufkosten-Baustein

Logistik, Vernichtung und Ersatz einer fehlerhaften Charge sind abgesichert, statt dein Unternehmen zu sprengen.

Quasi-Hersteller-Deckung

Die klare Absicherung genau für den Fall, dass § 4 ProdHaftG dich dem Hersteller gleichstellt.

USA-Deckung + Amazon-COI

Bei Verkauf in die USA: USA/Kanada-Deckung plus Amazon-konformes COI — sonst drohen Sperrung und volle Haftung im teuersten Rechtsraum.

Dein Importeur-Risiko-Check — bist du wirklich abgesichert?
  • Importierst du Ware aus Nicht-EU-Ländern (China, Indien, Fernost) in den EWR?
  • Verkaufst du Produkte unter eigener Marke oder eigenem Logo (Relabeling/Eigenmarke)?
  • Deckt deine Police reine Vermögensschäden sowie Aus- und Einbaukosten?
  • Hast du einen Rückrufkosten-Baustein — und reicht das Sublimit?
  • Verkaufst du in die USA/Kanada und hast USA-Deckung samt Amazon-COI?

In 60 Sekunden dein Importeur-Risiko rechnen

Beantworte ein paar kurze Fragen — du bekommst deine Deckungs-Empfehlung inkl. Import-, Rückruf- und ggf. USA-Baustein plus den geschätzten Beitrag. Kostenfrei, unverbindlich, ohne Papierkram.

Häufige Fragen zur Importeur- Haftung

Hafte ich als Importeur wirklich wie der Hersteller?

Ja. § 4 Produkthaftungsgesetz stellt dich dem Hersteller gleich, sobald du Ware aus einem Nicht-EU-Land in den europäischen Wirtschaftsraum einführst. Du giltst dann als Quasi-Hersteller und haftest für Schäden, als hättest du das Produkt selbst gebaut — inklusive Personen-, Sach- und Folgeschäden.

Hafte ich auch, wenn der Fehler beim chinesischen Hersteller lag?

Ja. Das ist der Kern der verschuldensunabhängigen Haftung: Auch wenn der Fehler eindeutig beim Hersteller in China entstanden ist und dich kein Verschulden trifft, haftest du gegenüber dem Geschädigten. Der Lieferant in Fernost ist meist nicht greifbar — keine ladungsfähige Adresse, kein Gerichtsstand, kein durchsetzbarer Regress. Damit bleibt das Risiko praktisch vollständig bei dir. Deshalb ist eine erweiterte Produkthaftpflicht der einzige verlässliche Schutz.

Was, wenn ich den Hersteller gar nicht benennen kann?

Dann verschärft sich deine Lage. Kann der geschädigte Verbraucher den tatsächlichen Hersteller nicht ermitteln und benennst du ihn auf Nachfrage nicht innerhalb angemessener Frist, geht die volle Haftung auf dich als Lieferant bzw. Importeur über. Als Greifbarer in der Lieferkette stehst du gerade. Eine saubere Herkunftsdokumentation deiner Ware hilft, ersetzt die Absicherung aber nicht.

Gilt das auch bei EU-Ware mit meiner Eigenmarke?

Ja. Wer ein Produkt unter eigenem Namen, eigener Marke oder eigenem Logo vertreibt (Relabeling/Eigenmarke/Private Label), wird ebenfalls zum Quasi-Hersteller — auch bei Ware aus der EU. Entscheidend ist, dass du nach außen als Hersteller auftrittst.

Gilt das auch für Kleinmengen oder Testimporte?

Ja. Die Haftung hängt nicht an der Stückzahl. Auch ein kleiner Testimport, eine erste Probecharge oder ein einzelnes verkauftes Muster fällt unter § 4 ProdHaftG, sobald es in den Verkehr gebracht wird. Ein einziger schadhafter Artikel reicht für einen Personen- oder Vermögensschaden — deshalb solltest du auch bei kleinem Volumen von Anfang an abgesichert sein.

Was ist verschuldensunabhängige Haftung?

Verschuldensunabhängig heißt: Es kommt nicht darauf an, ob dich ein Fehler oder eine Nachlässigkeit trifft. Auch wenn alles richtig gemacht wurde und der Materialfehler nicht zu entdecken war, haftest du für den entstandenen Schaden — und die Beweislast, dich zu entlasten, liegt bei dir. Deshalb ist eine passende Produkthaftpflicht wichtig.

Wie sichere ich das Importeur-Risiko ab?

Über eine erweiterte Produkthaftpflicht, die reine Vermögensschäden sowie Aus- und Einbaukosten mitdeckt, ergänzt um einen Rückrufkosten-Baustein, eine Quasi-Hersteller-Deckung und — bei Verkauf in die USA — USA/Kanada-Deckung samt Amazon-COI. Für viele Händler startet das bei rund 7–15 Euro im Monat; mit Import-, Rückruf- und USA-Bausteinen mehr. Den individuellen Richtwert liefert der Produkthaftpflicht-Rechner in 60 Sekunden.

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Wir sind unabhängiger Makler, kein Vergleichsportal: Wir schreiben dein Import-Risiko aktiv bei Spezial-Versicherern aus — inkl. Quasi-Hersteller-Deckung, Rückruf-Baustein und Amazon-COI. Du wählst in Ruhe.

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