Benefits · Ratgeber für Arbeitgeber
Betriebliche Umlage-Verbesserung: mehr U1-Erstattung sichern
Fällt ein Mitarbeiter durch Krankheit aus oder eine Mitarbeiterin durch Mutterschutz, zahlst du als Arbeitgeber die Lohnfortzahlung. Über die Umlage U1/U2 bekommst du einen Teil davon automatisch von der Krankenkasse zurück – wie viel, hängt vom gewählten Satz ab.
Die Umlage U1 erstattet Arbeitgebern mit in der Regel bis zu 30 Beschäftigten zwischen 50 % und 70 % der Lohnfortzahlung bei Krankheit – der genaue Satz ist wählbar. Die Umlage U2 erstattet allen Arbeitgebern, unabhängig von der Betriebsgröße, die vollen Kosten bei Mutterschutz, inklusive der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Beide laufen automatisch über die Krankenkasse.
1Was ist U1, was ist U2
| Umlage U1 | Umlage U2 | |
|---|---|---|
| Auslöser | Krankheit eines Mitarbeiters | Mutterschutz einer Mitarbeiterin |
| Pflichtig für | Arbeitgeber mit i. d. R. bis zu 30 Beschäftigten | alle Arbeitgeber, unabhängig von der Größe |
| Erstattet wird | 50–70 % der Lohnfortzahlung (wählbar, Kassensatzung) | 100 % des Bruttoentgelts + AG-Anteile Kranken-/Pflege-/Rentenversicherung/Arbeitsförderung |
| Gilt auch ohne Frauen im Betrieb? | – | ja, Pflicht unabhängig von der Belegschaftsstruktur |
2Wer ist umlagepflichtig, wer ist befreit
- Grundsatz: Jeder Arbeitgeber mit Beschäftigten ist umlagepflichtig, auch für Aushilfen.
- Ausnahmen: öffentliche Arbeitgeber, zivile Arbeitskräfte bei ausländischen Stationierungsstreitkräften.
- Weitere Ausnahmen: Hausgewerbetreibende und Heimarbeiter, mitarbeitende Familienangehörige eines landwirtschaftlichen Unternehmens.
- Auch ausgenommen: Menschen mit Behinderungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten.
3Erstattungsrechner: deine Beispielrechnung
Bruttolohn und Ausfalltage eingeben, Erstattungssatz einstellen – der Rechner zeigt dir die Beispiel-Erstattung.
Beispielrechnung, keine Zusage – der genaue Erstattungsbetrag hängt von der Satzung deiner Krankenkasse ab. Tageslohn vereinfacht als Bruttolohn ÷ 30 gerechnet.
4Warum sich die Wahl des Erstattungssatzes lohnt – und wann ein Kassenwechsel Sinn macht
Ein höherer Erstattungssatz bedeutet meist einen höheren Umlagebeitrag, dafür planbarere Liquidität bei Ausfällen – ob sich das lohnt, hängt von Krankheitsquote und Altersstruktur deiner Belegschaft ab. Wichtig zu wissen: Den U1-Erstattungssatz legt jede Krankenkasse per Satzung selbst fest – nicht jede Kasse bietet die volle Spanne bis 70 %.
5So gehst du vor
- Aktuellen Satz prüfen: Bei welcher Krankenkasse bist du umlagepflichtig, welchen U1-Satz zahlt sie aktuell aus?
- Vergleichen: Liegt der Satz am unteren Ende der Spanne, lohnt sich ein Blick auf Alternativen wie die Knappschaft.
- Optimieren und dokumentieren – wir prüfen deinen Satz kostenlos mit.
6Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Umlage U1 und U2?
U1 erstattet einen Teil der Lohnfortzahlung bei Krankheit, gilt nur für Arbeitgeber mit i. d. R. bis zu 30 Beschäftigten. U2 erstattet die vollen Kosten bei Mutterschutz und gilt für alle Arbeitgeber unabhängig von der Größe.
Muss ich als kleiner Betrieb mit wenigen Mitarbeitern auch teilnehmen?
Ja. Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber mit Beschäftigten umlagepflichtig, auch für Aushilfen – Ausnahmen gelten nur für bestimmte, nicht auf Gewinn ausgerichtete Arbeitgeber.
Gilt die U2 auch, wenn ich keine Frauen beschäftige?
Ja. Die U2-Pflicht gilt unabhängig von der tatsächlichen Belegschaftsstruktur – auch ein reiner Männerbetrieb zahlt die Umlage.
Wie hoch ist die Erstattung bei U2 genau?
100 % des fortgezahlten Bruttoentgelts plus die Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie zur Arbeitsförderung.
Kann ich den Erstattungssatz nachträglich wechseln – notfalls durch einen Krankenkassenwechsel?
Den Erstattungssatz legt die jeweilige Krankenkasse per Satzung fest. Bietet deine aktuelle Kasse nur einen niedrigen Satz, kann ein Wechsel zu einer Kasse mit höherem U1-Satz – etwa der Knappschaft – Teil der Optimierung sein.
Deinen Erstattungssatz kostenlos prüfen lassen
Rechne oben mit deinen Zahlen – oder frag direkt eine persönliche Prüfung deines aktuellen Satzes an.
Die Umlageverfahren U1 und U2 beruhen auf dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG). Den genauen Erstattungssatz der U1 legt jede Krankenkasse per Satzung selbst fest. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information – keine Steuer-, Rechts- oder Versicherungsberatung. Angaben zur Knappschaft sind ein praxisnaher Hinweis, keine verbindliche Tarifaussage – den aktuellen Satz prüfen wir im Einzelfall.