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Benefits · Ratgeber für Arbeitgeber

Betriebliche Unfallversicherung: Schutz, wenn die Berufsgenossenschaft nicht zahlt

Von Jan Ruhoff · Makler mit FliegeStand: 24. Oktober 2026Lesezeit: ca. 5 Minuten

Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft greift bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten, im Homeoffice auch zuhause. Beim privaten Sport, im Urlaub und im Haushalt zahlt sie in der Regel nicht. Die betriebliche Unfallversicherung (Gruppenunfallversicherung) schließt genau diese Lücke, für die ganze Belegschaft oder einzelne Gruppen.

Das Wichtigste vorab

Die Berufsgenossenschaft deckt Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten ab. Ein erheblicher Teil der ärztlich versorgten Unfälle passiert zu Hause und in der Freizeit: Laut einer Befragung des Robert Koch-Instituts (2024) geschah der letzte Unfall Erwachsener in 36,0 % der Fälle zu Hause und in 23,4 % in der Freizeit, nur in 16,0 % bei der Arbeit (ohne Wegeunfälle). Die betriebliche Unfallversicherung schließt diese Lücke arbeitgeberfinanziert und gilt nach den GDV-Musterbedingungen weltweit und rund um die Uhr. Du kannst die Beiträge als Betriebsausgabe abziehen. Für deine Mitarbeiter können sie Arbeitslohn sein, das hängt vom Vertrag ab. Kläre das vor dem Abschluss mit deinem Steuerberater.

1Warum die gesetzliche Unfallversicherung nicht reicht

Gesetzliche Unfallversicherung (BG)Betriebliche Unfallversicherung
GeltungsbereichArbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten24 Stunden weltweit
Freizeitunfällein der Regel nicht versichertversichert, mit tariflichen Ausschlüssen
InvaliditätsleistungVerletztenrente, wenn die Erwerbsfähigkeit über die 26. Woche hinaus um mindestens 20 % gemindert istvertraglich fixierte Summe (Gliedertaxe)
ZusatzleistungenHeilbehandlung, Reha, Kfz- und Wohnungshilfe, aber nur nach Arbeits- und Wegeunfällen sowie bei BerufskrankheitenUmbaukosten, Kur, Bergung tarifabhängig möglich, auch nach Freizeitunfällen
Wer zahltArbeitgeber, PflichtbeitragArbeitgeber, freiwillig, als Betriebsausgabe abziehbar

2Wer versichert werden kann

  • Die ganze Belegschaft oder einzelne Gruppen und Abteilungen, eine Staffelung ist möglich.
  • Der Unternehmer oder Geschäftsführer selbst: oft vergessen, aber genauso absicherbar.
  • Bei Selbstständigen auch Familienangehörige, je nach Tarif.
  • Höhere Summen für Führungskräfte als Zusatzbenefit, ohne dass alle dieselbe Summe erhalten müssen.

3Die Leistungsbausteine im Überblick

  • Invaliditätsleistung (Gliedertaxe): vertraglich fixierte Auszahlung je nach Körperteil und Invaliditätsgrad. Den Rechner dazu findest du weiter unten.
  • Progression: Tarife mit Progression zahlen ab bestimmten Invaliditätsgraden überproportional. Die Staffeln unterscheiden sich je Versicherer. Bei 100 % Invalidität sind zum Beispiel 350 % oder 500 % der Grundsumme möglich.
  • Unfallrente: bei dauerhaftem Schaden ab einem bestimmten Invaliditätsgrad zusätzlich zur Einmalzahlung.
  • Sofortleistung und Umbaukosten: Diese Zusatzbausteine stehen nicht in den GDV-Musterbedingungen. Ob und in welcher Höhe dein Tarif sie leistet, steht im Angebot.
  • Todesfallleistung: Absicherung der Angehörigen.
  • Kur- und Bergungskosten: Bergungskosten sind im GDV-Muster als Leistungsart geregelt (Ziffer 2.8). Kurkosten hängen vom Tarif ab.

4Gliedertaxen-Rechner: deine Beispielrechnung

Körperteil wählen, gewünschte Invaliditätsgrundsumme einstellen. Der Rechner zeigt dir eine Beispielauszahlung.

Gewünschte Invaliditätsgrundsumme: 100.000 €
25.000 €500.000 €
Beispielauszahlung bei Arm (70 % Invaliditätsgrad)70.000 €

Beispielrechnung, keine Zusage. Die Werte folgen dem Muster des GDV (AUB 2020). Der GDV nennt sie unverbindlich, dein Tarif kann abweichen. Bei tieferem oder teilweisem Verlust zählt der entsprechende Teil des Prozentsatzes. Progression ist hier nicht eingerechnet.

Angebot mit echter Gliedertaxe anfragen

5So gehst du vor

  1. Bestand prüfen: Sind Belegschaft oder Geschäftsführung aktuell überhaupt gegen Freizeitunfälle abgesichert?
  2. Gruppen festlegen: Soll die ganze Belegschaft dieselbe Summe erhalten, oder gestaffelt nach Position?
  3. Angebot einholen und einrichten: Wir übernehmen Vergleich und Antrag.

6Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher und betrieblicher Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft deckt Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten ab. Die betriebliche Unfallversicherung ergänzt das freiwillig und gilt 24 Stunden weltweit, auch in der Freizeit.

Sind Unfälle in der Freizeit mitversichert?

Ja, das ist der Kernpunkt: Der Schutz gilt weltweit und rund um die Uhr, bei beruflichen und privaten Unfällen. Nach den Musterbedingungen des GDV sind zum Beispiel Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, bei Motorrennen und als Pilot ausgeschlossen. Welche Ausschlüsse dein Tarif hat, steht in seinen Bedingungen.

Wie funktioniert die Gliedertaxe und was bedeutet Invaliditätsgrad?

Die Gliedertaxe legt vertraglich fest, welcher Prozentsatz der vereinbarten Grundsumme bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines bestimmten Körperteils ausgezahlt wird. Ein Beinverlust zählt zum Beispiel anders als der Verlust eines Fingers.

Kann ich einzelne Mitarbeitergruppen unterschiedlich absichern?

Ja. Übliche Staffelung ist Gruppe A (überwiegend Bürotätigkeit) und Gruppe B (körperliche Tätigkeit), zusätzlich lassen sich einzelne Positionen wie die Geschäftsführung höher versichern.

Ist das etwas anderes als Unfall-Invest?

Ja. Unfall-Invest ist eine private Unfallversicherung mit Sparkomponente für Einzelpersonen. Die betriebliche Unfallversicherung hier ist die Gruppenlösung für die ganze Belegschaft, vom Arbeitgeber finanziert.

Belegschaft gegen Freizeitunfälle absichern

Wähle oben im Rechner Körperteil und Wunschsumme oder frag direkt ein Angebot mit echter Gliedertaxe an.

Der Arbeitgeber kann die Beiträge zur betrieblichen Unfallversicherung als Betriebsausgabe abziehen (§ 4 Abs. 4 EStG). Für Mitarbeiter können sie lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn sein, bei Gruppenverträgen ist eine Pauschalierung nach § 40b Abs. 3 EStG möglich. Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften richtet sich nach dem SGB VII. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information, keine Steuer-, Rechts- oder Versicherungsberatung. Gliedertaxen-Werte im Rechner folgen dem unverbindlichen Muster des GDV (AUB 2020); die tatsächliche Gliedertaxe legt der gewählte Vertrag fest. Stand der Prüfung: 24. Oktober 2026. Quellen: SGB VII, EStG § 4, EStG § 40b, GDV, AUB 2020, DGUV, Arbeits- und Wegeunfallgeschehen, Robert Koch-Institut.

Illustration einer Werkshalle: ein gelber Schutzhelm und Arbeitshandschuhe auf einer Werkbank, dahinter eine große PresseIllustration
KI-generierte Illustration, kein Foto. Symbolbild für den Arbeitsplatz, ohne Bezug zu einem realen Betrieb oder Unfall.Illustration von VERSIANER, kein Foto
Wo die BG endet

Am Arbeitsplatz zahlt die BG, nach Feierabend in der Regel nicht mehr

2025 zählten die Unfallversicherungsträger der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand 730.573 meldepflichtige Arbeitsunfälle (mehr als drei Tage arbeitsunfähig oder tödlich) und 175.142 meldepflichtige Wegeunfälle (Quelle: DGUV, Arbeits- und Wegeunfallgeschehen 2025). Beim privaten Training im Sportverein, im Urlaub oder im Haushalt zahlt die gesetzliche Unfallversicherung in der Regel nicht. Die betriebliche Unfallversicherung schließt diese Lücke für die ganze Belegschaft, rund um die Uhr und weltweit.

Aus der Rechtsprechung

Kein Arbeitsunfall: drei Urteile und Zahlen zum Unfallgeschehen

Laut RKI-Befragung (2024/25) war der letzte ärztlich versorgte Unfall Erwachsener in 36,0 % der Fälle ein Unfall zu Hause, in 24,6 % im Verkehr (auch auf Arbeitswegen), in 23,4 % in der Freizeit und in 16,0 % ein Arbeitsunfall. Dazu drei Urteile.

Drei Urteile: kein Arbeitsunfall trotz Bezug zur Arbeit

Rufbereitschaft06.11.2025 · Landessozialgericht Berlin-Brandenburg; Unfallort nicht berichtet

Nachts zum Einsatz gerufen, im Treppenhaus gestürzt: Gericht verneint Arbeitsunfall bei Rufbereitschaft

Ein 72 Jahre alter Rentner, der noch als Fahrer eines Abschleppdienstes arbeitete, hatte im Dezember 2022 nachts Rufbereitschaft von zu Hause und stürzte im Treppenhaus. Die Berufsgenossenschaft lehnte ab, das Landessozialgericht bestätigte das am 6. November 2025.

  • Gegen 2 Uhr nachts wurde er zu einem Einsatz gerufen. Auf der Treppe seines Mehrfamilienhauses stolperte er über einen Backstein und stürzte.
  • Der Weg zur Arbeit ist laut Gericht erst versichert, wenn man das Wohnhaus durch die Außentür verlässt. Die Treppe im Haus gehört nicht dazu.
  • Eine Ausnahme sieht das Gericht nur für Homeoffice aufgrund einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Rufbereitschaft zu Hause gelte nicht als Homeoffice.
EinordnungZum Stand der Pressemitteilung (18.11.2025) war das Urteil nicht rechtskräftig, die Revision nicht zugelassen; der Kläger konnte die Zulassung beim Bundessozialgericht beantragen. Den weiteren Verlauf nennt die Quelle nicht, ebenso wenig, ob eine private oder betriebliche Unfallversicherung bestand.
Firmenturnier26.09.2024 · Bundessozialgericht; Unfallort nicht berichtet

Firmenturnier mit 80 Unternehmensangehörigen: Bundessozialgericht verneint Arbeitsunfall nach verdrehtem Knie

Beim unternehmensinternen Fußballturnier am 16. Juni 2018 verdrehte sich ein Beschäftigter das rechte Knie. Der Unfallversicherungsträger lehnte einen Arbeitsunfall ab. Das Bundessozialgericht wies am 26. September 2024 die Revision zurück.

  • Beschäftigte einer Niederlassung richteten das Turnier aus. Die Unternehmensgruppe stellte Verpflegung, zahlte die Hüpfburg und erstellte danach eine Pressemitteilung.
  • Kein Betriebssport: Es fehlten der Ausgleich für die berufliche Belastung und die Regelmäßigkeit. Der Wettkampf stand im Vordergrund.
  • Keine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung, weil nicht alle Beschäftigten teilnehmen konnten. Die spätere Presseberichterstattung war als Werbung nur ein Nebeneffekt.
EinordnungAuch ein vom Arbeitgeber unterstütztes Turnier stand hier nicht unter gesetzlichem Schutz. Als Werbung für das Unternehmen zählt ein Sportereignis laut Gericht nur, wenn es von vornherein gezielt auf Medienwirkung angelegt ist. Ob der Beschäftigte privat oder betrieblich unfallversichert war, sagt das Urteil nicht.
Firmenlauf21.03.2023 · Berlin

Handgelenkbruch beim Firmenlauf: kein Arbeitsunfall, obwohl der Arbeitgeber die Startgebühr zahlte

Im Mai 2019 stürzte eine 45 Jahre alte Beschäftigte beim Berliner Firmenlauf im Tiergarten auf Inlineskates und brach sich das rechte Handgelenk. Die Unfallkasse lehnte ab. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg bestätigte am 21. März 2023 die Abweisung der Klage.

  • Laut Gericht änderte es nichts, dass im Betrieb für den Lauf geworben wurde und der Arbeitgeber die Startgebühr übernahm und Lauf-Shirts mit dem Firmenlogo stellte.
  • Kein Betriebssport: einmal im Jahr, mit Zeitnahme und Siegern in jeder Kategorie. Es fehlten Regelmäßigkeit und gesundheitlicher Ausgleich.
  • Keine Gemeinschaftsveranstaltung: Auch viele andere Unternehmen konnten teilnehmen, aus dem Betrieb machte nur ein sehr kleiner, sportlich interessierter Teil mit.
EinordnungZum Stand der Pressemitteilung (3. April 2023) war das Urteil nicht rechtskräftig; den weiteren Verlauf nennt die Quelle nicht. Sie sagt auch nicht, ob die Skaterin privat oder betrieblich unfallversichert war oder ob eine solche Versicherung geleistet hätte.

Fünf Zahlen aus drei Quellen, nicht direkt vergleichbar

16,0 %
der zuletzt ärztlich versorgten Unfälle waren Arbeitsunfälle
RKI-Panel 2024, Erwachsene ab 18, letzter Unfall. Wegeunfälle zählen zum Verkehr (24,6 %). Zu Hause 36,0 %, Freizeit 23,4 %.
Robert Koch-Institut, 20.05.2026
ungefähr 7 Mio.
Erwachsene mit ärztlich versorgter Unfallverletzung in zwölf Monaten
RKI-Panel 2024: 10,1 % der Erwachsenen ab 18, hochgerechnet auf die Bevölkerung. Alle Unfallorte, nicht nur Arbeit.
Robert Koch-Institut, 20.05.2026
31,9 Tage
durchschnittliche Dauer unfallbedingter Krankschreibungen
RKI 2024: 6,4 % der Erwerbstätigen werden binnen eines Jahres mindestens einmal unfallbedingt krankgeschrieben. Kein Unfallort genannt.
Robert Koch-Institut, 20.05.2026
905.715
meldepflichtige Arbeits- und Wegeunfälle zusammen im Jahr 2025
DGUV, gewerbliche Wirtschaft und öffentliche Hand: 730.573 Arbeitsunfälle (mehr als drei Tage arbeitsunfähig oder Tod), 175.142 Wegeunfälle.
DGUV, Zahlen für 2025
30.777
Sterbefälle durch Heim- und Freizeitunfälle 2024, alle Altersgruppen
Destatis, alle Altersgruppen, nicht nur Beschäftigte: 34.060 Unfalltote insgesamt, davon 278 Arbeits-, 3.000 Verkehrs- und 5 Schulunfälle.
Statistisches Bundesamt (GBE-Bund), Daten 2024

Die Fälle sind Einzelfälle und keine Rechtsberatung, die Zahlen stammen aus verschiedenen Erhebungen, und ob eine Unfallversicherung leistet, hängt bei der gesetzlichen vom Einzelfall und bei privaten Verträgen von den vereinbarten Bedingungen ab.

Quellen

Abgerufen am 24.10.2026

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