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Betrieb und Privat · Ratgeber

Obliegenheiten in der Versicherung: Diese Sicherheitsvorschriften und Prüfpflichten kosten dich im Schadenfall den Schutz

Von Jan Ruhoff · Makler mit FliegeStand: 4. September 2026Lesezeit: ca. 12 Minuten

E-Check nach DGUV Vorschrift 3, Feuerlöscher-Wartung, Frostschutz im leerstehenden Gebäude, tägliche Datensicherung, Führerscheinkontrolle: In fast jedem Versicherungsvertrag stecken Pflichten, von denen kaum ein Unternehmer weiß. Wer sie verletzt, zahlt im Schadenfall mit. Hier steht, welche es gibt, was sie kosten und wie du sie ein für alle Mal aus der Welt schaffst.

Das Wichtigste in drei Sätzen

Obliegenheiten sind Verhaltenspflichten aus deinem Versicherungsvertrag: Sicherheitsvorschriften einhalten, Prüfungen fristgerecht machen, Gefahrerhöhungen und Schäden melden, wahrheitsgemäß Auskunft geben. Verletzt du sie grob fahrlässig, darf der Versicherer die Leistung nach Schwere kürzen, bei Vorsatz ganz verweigern (§ 28 VVG). Die meisten dieser Pflichten stehen nicht auf dem Versicherungsschein, sondern in Bedingungen, Klauseln und Gesetzen wie der DGUV Vorschrift 3, deshalb gehören sie in eine Checkliste, die einmal im Jahr abgearbeitet wird.

rund 30 %aller Brände entstehen durch ElektrizitätIFS-Brandursachenstatistik, Zehnjahreszeitraum bis 2024
4,9 Mrd. €Leitungswasserschäden in Wohngebäuden 2024, RekordwertGDV, 2025
70 %Kürzung, weil ein leerstehendes Haus bei Frost nicht kontrolliert wurdeOLG Koblenz, 10 U 2170/19
4 JahrePrüffrist für ortsfeste elektrische Anlagen im BetriebDGUV Vorschrift 3, Tabelle 1A
Jan Ruhoff, Versicherungsmakler bei VERSIANER in Münster
Über den AutorJan Ruhoff

Jan Ruhoff ist Versicherungsmakler und Finanzberater bei VERSIANER in Münster. Er betreut Gesellschafter-Geschäftsführer, Selbstständige und Mittelständler im Münsterland bei Gewerbe- und Privatversicherungen und prüft Sicherheitsvorschriften und Klauseln, bevor der Schaden kommt.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d GewerbeordnungMakler mit Fliege · VERSIANER, Münster
VERSIANER, Annette-Allee 41, 48149 MünsterZuletzt aktualisiert: 4. September 2026

1Was Obliegenheiten sind und warum kaum jemand sie kennt

Eine Obliegenheit ist eine Pflicht, die du dir selbst schuldest: Der Versicherer kann sie nicht einklagen, aber wenn du sie verletzt, verlierst du im Schadenfall ganz oder teilweise deinen Anspruch. Das unterscheidet sie von einer echten Vertragspflicht wie der Beitragszahlung. Der Versicherer sagt im Kern: Ich trage dein Risiko, solange du dich so verhältst, wie wir es vereinbart haben.

Das Problem ist der Ort, an dem diese Pflichten stehen. Auf dem Versicherungsschein findest du sie fast nie. Sie verstecken sich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (bei Gewerbe-Sachverträgen meist in einem eigenen Abschnitt „Sicherheitsvorschriften“), in Zusatzklauseln, die per Nummer auf der Police stehen, und in Gesetzen und Regelwerken, auf die die Bedingungen nur verweisen: DGUV Vorschrift 3 für die Elektrik, Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge und Druckbehälter, VdS-Richtlinien für Brandschutz und Einbruchmeldeanlagen, Straßenverkehrsordnung für die Winterreifen.

Drei Gruppen, die du auseinanderhalten musst: (1) Obliegenheiten vor dem Schadenfall: Sicherheitsvorschriften einhalten, Prüfungen machen, Gefahrerhöhungen melden. (2) Obliegenheiten nach dem Schadenfall: unverzüglich melden, Auskunft geben, Schaden mindern, Polizei einschalten. (3) Vorvertragliche Anzeigepflicht: alle Antragsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Für jede Gruppe gelten eigene Spielregeln.

2Rechtsfolgen: Was eine Obliegenheitsverletzung wirklich kostet

Seit der VVG-Reform 2008 gibt es kein „Alles oder nichts“ mehr, sondern eine Quotelung nach Schwere des Verschuldens. Die Regel steht in § 28 VVG und ist erstaunlich klar, wenn man sie einmal in einer Tabelle vor sich hat.

VerschuldenFolgeBeispiel aus der Praxis
VorsatzVersicherer ist leistungsfreiAlarmanlage bewusst nicht scharfgeschaltet, obwohl vereinbart
Grobe FahrlässigkeitKürzung nach Schwere, in der Praxis 25 bis 100 ProzentLeerstehendes Haus im Dauerfrost nicht kontrolliert: 70 Prozent Kürzung (OLG Koblenz, 29.04.2020, 10 U 2170/19)
Einfache FahrlässigkeitKeine KürzungPrüfplakette drei Wochen abgelaufen, Prüfung war beauftragt
KausalitätsgegenbeweisVoller Schutz bleibt, wenn du beweist, dass die Verletzung für Eintritt oder Höhe des Schadens nicht ursächlich war (§ 28 Abs. 3 VVG)Fehlender E-Check, aber Brandursache war nachweislich Brandstiftung von außen
ArglistKein Gegenbeweis möglichFalsche Angaben zur Schadenhöhe

Quelle: § 28 VVG; bei Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten nach dem Schaden ist Leistungsfreiheit nur nach vorheriger Belehrung in Textform möglich (§ 28 Abs. 4 VVG).

Zwei Nachbarn, die oft verwechselt werden: Die Gefahrerhöhung (§§ 23 bis 27 VVG) betrifft Zustandsänderungen wie Leerstand, Umbau, Umnutzung oder ein Gerüst am Haus, die du unverzüglich anzeigen musst. Und § 81 VVG regelt die grob fahrlässige Herbeiführung des Schadens selbst (die brennende Kerze, die vergessene Herdplatte). Beide führen ebenfalls zur Quotelung, sind aber keine Obliegenheiten im engeren Sinn.

3Die Pflichten, die in jedem Vertrag stecken

Egal ob Betriebshaftpflicht, Wohngebäude oder Berufsunfähigkeitsversicherung: Diese acht Punkte gelten immer. Sie kommen direkt aus dem Versicherungsvertragsgesetz und werden in den Bedingungen nur wiederholt.

PflichtRechtsgrundlageWas konkret zu tun ist
Vorvertragliche Anzeigepflicht§ 19 VVGAlle in Textform gestellten Fragen vollständig und wahr beantworten; Rücktritt bis 5 Jahre, bei Arglist 10 Jahre möglich
Beitragszahlung§§ 37, 38 VVGErst- und Folgebeitrag pünktlich; nach qualifizierter Mahnung droht Leistungsfreiheit
Gefahrerhöhung anzeigen§§ 23 bis 27 VVGLeerstand, Umbau, Umnutzung, Betriebserweiterung, neue Lagerstoffe, Gerüst, defekte Alarmanlage: unverzüglich melden
Werte, Umsatz, Lohnsumme meldenVertrag, § 75 VVGJährliche Meldung; sonst Unterversicherung und anteilige Kürzung jedes Schadens
Schaden anzeigen§ 30 VVGUnverzüglich; in der Kfz-Versicherung binnen einer Woche
Auskunft und Belege§ 31 VVGWahrheitsgemäß, vollständig, auch wenn es unangenehm ist
Schaden abwenden und mindern§ 82 VVGSofort handeln, Weisungen des Versicherers befolgen; Kosten dafür werden erstattet
Veräußerung anzeigen§§ 95 bis 97 VVGVerkauf von Gebäude, Fahrzeug oder Betrieb melden, sonst Leistungsfreiheit gegenüber dem Erwerber nach einem Monat
Der stille Klassiker: Unterversicherung. Sie ist keine Obliegenheit im Rechtssinn, wirkt aber genauso: Wer die Versicherungssumme, den Umsatz oder die Lohnsumme jahrelang nicht nachmeldet, bekommt im Schadenfall nur den Anteil ersetzt, den die Versicherungssumme am tatsächlichen Wert ausmacht. Bei Inhalt und Gebäude ist deshalb der Unterversicherungsverzicht die wichtigste Klausel im Vertrag.

4E-Check nach DGUV Vorschrift 3: die Pflicht, die fast jeder Betrieb verletzt

Kaffeemaschine, Bohrmaschine, Monitor, Kabeltrommel: Alles, was einen Stecker hat, muss im Betrieb regelmäßig von einer Elektrofachkraft geprüft werden. Das verlangt die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3, im Volksmund „E-Check“), gestützt auf § 3 Arbeitsschutzgesetz und § 14 Betriebssicherheitsverordnung. Ohne Prüfprotokoll gilt die Prüfung als nicht erfolgt, und im Brandfall ist das der erste Punkt, den der Sachverständige des Versicherers abfragt. Elektrizität ist mit rund 30 Prozent die häufigste Brandursache in Deutschland (IFS-Brandursachenstatistik, Zehnjahreszeitraum bis 2024).

Anlage oder BetriebsmittelPrüffristPrüfer
Ortsfeste Anlagen und fest installierte Betriebsmittel (Verteilung, Steckdosen, Leuchten, Maschinen)4 JahreElektrofachkraft
Anlagen in Betriebsstätten besonderer Art: Feuchträume, Küchen, Werkstätten, Baustellen, Landwirtschaft (DIN VDE 0100 Gruppe 700)1 JahrElektrofachkraft
Ortsveränderliche Betriebsmittel: alles mit Stecker (Büro, Werkstatt, Küche)Richtwert 6 Monate; im Büro bis 2 Jahre, wenn die Fehlerquote unter 2 Prozent liegtElektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person mit geeignetem Prüfgerät
Ortsveränderliche Betriebsmittel auf Baustellen3 Monatedito
Verlängerungs- und Anschlussleitungen in Werkstatt, Fertigung, Baustelle1 Jahrdito
Fehlerstrom-Schutzschalter (FI) per Prüftaste6 Monate; auf Baustellen arbeitstäglichBenutzer
Schutzmaßnahmen mit FI in nicht stationären Anlagen1 MonatElektrofachkraft oder unterwiesene Person

Quelle: DGUV Vorschrift 3, § 5 mit Tabellen 1A und 1B. Das konkrete Intervall legt der Betreiber per Gefährdungsbeurteilung fest; die Tabellenwerte sind die anerkannten Richtwerte.

Zwei Prüfungen, die nichts miteinander zu tun haben. Die DGUV-V3-Prüfung ist Arbeitsschutz, gemacht von einer Elektrofachkraft. Viele Feuerversicherungen für Produktionsbetriebe, Lager, Landwirtschaft oder Gastronomie mit Küche enthalten zusätzlich die Klausel SK 3602 (VdS 2871): Prüfung der elektrischen Anlagen durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen, in der Regel jährlich, mit Frist zur Mängelbeseitigung. Wer nur den E-Check hat, erfüllt diese Klausel nicht. Steht die Nummer 3602 auf deiner Police, brauchst du beide.

5Brandschutz: Prüffristen und Verhaltensregeln aus den Sicherheitsvorschriften

Die Feuer- und Inhaltsversicherung verlangt in ihren Sicherheitsvorschriften, dass alle gesetzlichen, behördlichen und vertraglich vereinbarten Vorschriften eingehalten werden. Das klingt harmlos, holt aber ein ganzes Regelwerk in deinen Vertrag: Arbeitsstättenregeln, DIN-Normen und VdS-Richtlinien. Die wichtigsten Fristen auf einen Blick.

EinrichtungFristRegelwerk
Feuerlöscheralle 2 Jahre (Sachkundiger), Innenprüfung nach 4 bis 5 JahrenDIN 14406-4, ASR A2.2
Brandschutztüren und Feststellanlagenjährlich, Türen nie verkeilenDIN 14677
Rauch- und WärmeabzugsanlagenjährlichDIN 18232-2
BrandmeldeanlageInspektion vierteljährlich, Wartung jährlichDIN 14675, DIN VDE 0833
SprinkleranlageEigenkontrolle wöchentlich bis monatlich, Sachverständiger jährlichVdS CEA 4001
WandhydrantenjährlichDIN 14461-1
SicherheitsbeleuchtungFunktion monatlich, Dauertest jährlichDIN VDE 0108-100
RauchwarnmelderjährlichDIN 14676
Brandschutzunterweisung der Mitarbeiterjährlich§ 12 ArbSchG, ASR A2.2
Brandschutzordnungalle 2 Jahre prüfenDIN 14096

Die Verhaltensregeln, die in den Bedingungen stehen

  • Heißarbeiten nur mit Erlaubnisschein: Schweißen, Trennen, Löten und Auftauen außerhalb dafür eingerichteter Plätze nur mit schriftlicher Erlaubnis, Brandwache während und Nachkontrolle nach der Arbeit (VdS 2036). Das gilt auch für den Handwerker, den du beauftragst.
  • Brennbare Abfälle täglich raus: Nur in nicht brennbaren, selbstschließenden Behältern sammeln und bei Betriebsschluss ins Freie bringen, mit Abstand zum Gebäude.
  • Rauchverbot durchsetzen: Sichtbar ausschildern und kontrollieren; ein geduldeter Raucherplatz im Lager kippt im Brandfall den ganzen Vertrag.
  • Akkus nur beaufsichtigt laden: E-Bikes, Werkzeug- und Stapler-Akkus auf nicht brennbarer Unterlage, nicht über Nacht unbeaufsichtigt, Abstand zu brennbaren Stoffen (VdS 3103).
  • Gastronomie: Dunstabzug und Fettfilter nach Reinigungsplan säubern, Fritteusen nie unbeaufsichtigt, Fettbrandlöscher der Klasse F vorhalten (VdS 2032).
  • Heizgeräte und Leuchten: Sicherheitsabstände zu Verpackungen, Papier und Textilien einhalten; keine mobilen Heizlüfter im Lager.

6Einbruch, Wasser, Cyber, Fuhrpark, Haftpflicht: Sparte für Sparte

Einbruchdiebstahl und Betriebsschluss

Verschließen, scharfschalten, Grenzen einhalten

  • Beim Verlassen alle Türen und Fenster verschließen und die vereinbarte Einbruchmeldeanlage scharfschalten; Wartung durch einen VdS-Errichter.
  • Bargeld, Schmuck, Wertpapiere nur bis zur vereinbarten Grenze außerhalb des Wertschutzschranks; alles darüber täglich zur Bank oder in den Tresor.
  • Tresorschlüssel nie im Betrieb aufbewahren; Schlüsselverlust sofort melden und Schlösser tauschen.
Leitungswasser, Gebäude, Elementar

Kontrollieren, entleeren, beheizen

  • Nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile ausreichend oft kontrollieren; bei Dauerfrost heißt das alle zwei bis drei Tage (OLG Koblenz, 10 U 2170/19).
  • Bei Leerstand wasserführende Anlagen absperren und entleeren, beides zusammen, oder das Gebäude durchgehend beheizen.
  • Rückstausicherung einbauen und funktionsfähig halten, Dach und Dachrinnen instand halten, Heizöltank nach AwSV prüfen lassen.
Cyber-Versicherung

Updates, Backups, Zwei-Faktor

  • Sicherheitsupdates unverzüglich installieren; keine Systeme mehr betreiben, für die es keinen Herstellersupport gibt.
  • Datensicherung mindestens täglich, mit einer Kopie getrennt vom Netz (offline oder unveränderbar); Rücksicherung regelmäßig testen.
  • Virenschutz und Firewall aktuell, Zwei-Faktor-Anmeldung für Administrator- und Fernzugänge, individuelle Zugänge, Mitarbeiter sensibilisieren.
Fuhrpark und Kfz-Flotte

Fahrerlaubnis, Alkohol, eine Woche

  • Nur Fahrer mit gültiger Fahrerlaubnis, kein Alkohol oder Drogen: sonst Regress bis 5.000 Euro in der Haftpflicht und unbegrenzte Kürzung in der Kasko.
  • Fahrzeug verschließen, Schlüssel nie im Fahrzeug lassen; Diebstahl, Brand und Wildschaden sofort bei der Polizei anzeigen.
  • Schaden binnen einer Woche melden, Unfallort nicht verlassen; Führerscheinkontrolle und Fahrerunterweisung nach DGUV Vorschrift 70 dokumentieren; situative Winterreifenpflicht beachten.
Betriebs- und Berufshaftpflicht, Umwelt

Melden, was sich ändert

  • Umsatz, Lohnsumme und Mitarbeiterzahl jährlich melden; neue Tätigkeiten, Betriebsteile und Standorte vor Aufnahme anzeigen.
  • Umweltrelevante Anlagen (Tanks, Abscheider, Lager wassergefährdender Stoffe) anzeigen und prüfen lassen.
  • Räum- und Streupflicht organisieren und dokumentieren; im Schadenfall keine Zahlung ohne Rücksprache, Ansprüche sofort weiterleiten.
D&O, Rechtsschutz, Maschinen, Elektronik

Die leisen Pflichten

  • D&O: bekannte Umstände, die zu Ansprüchen führen können, noch während der Laufzeit melden (Umstandsmeldung); Insolvenz und Umstrukturierung anzeigen.
  • Rechtsschutz: vor der Anwaltsbeauftragung Deckungsanfrage stellen, Kosten gering halten.
  • Maschinen und Elektronik: Wartung nach Herstellervorgabe, nur eingewiesenes Personal, regelmäßige Datensicherung als Voraussetzung für Datenkosten.

Weitere Prüfpflichten mit Versicherungsrelevanz

ObjektFristRegelwerkPrüfer
AufzügeHauptprüfung alle 2 Jahre, Zwischenprüfung jährlichBetrSichV Anhang 2Zugelassene Überwachungsstelle
RegaleSichtkontrolle wöchentlich, Inspektion jährlichDIN EN 15635Befähigte Person
Leitern und TrittejährlichDGUV Information 208-016Befähigte Person
Kraftbetätigte TorejährlichASR A1.7Sachkundiger
Gabelstapler, KranejährlichDGUV Vorschrift 68 und 52Sachkundiger
Druckbehälter, Kompressoren2 bis 10 JahreBetrSichV Anhang 2Zugelassene Überwachungsstelle
Persönliche Schutzausrüstung gegen AbsturzjährlichDGUV Regel 112-198Sachkundiger
Gefährdungsbeurteilunganlassbezogen, regelmäßig§ 5 ArbSchGUnternehmer

7Privat: die Pflichten für Unternehmer, Selbstständige und Geschäftsführer zu Hause

Privat gilt dasselbe Prinzip, nur stehen die Pflichten hier in den Wohngebäude-, Hausrat-, Kfz- und Personenversicherungsbedingungen. Die teuersten Fälle vor Gericht drehen sich fast immer um drei Dinge: Frost, offene Fenster und Fristen.

SparteObliegenheitTypische Folge bei Verstoß
WohngebäudeIm Winter durchgehend heizen oder Leitungen entleeren; leerstehendes Haus kontrollieren (bei Dauerfrost alle 2 bis 3 Tage); Rückstauklappe, Dach und Rinnen instand halten; Schornsteinfeger; Gerüst, Umbau, Leerstand, Photovoltaik und Vermietung als Gefahrerhöhung meldenKürzung des Frost- oder Rückstauschadens, im Koblenzer Fall 70 Prozent
HausratTüren abschließen, Fenster schließen (gekippt gilt als offen); Bargeld und Schmuck nur bis zur vereinbarten Grenze außerhalb des Tresors; Schlüsselverlust melden; Fahrrad abschließen (Altverträge: Nachtzeitklausel 22 bis 6 Uhr); bei längerer Abwesenheit Wasser abstellen; RauchwarnmelderKein oder gekürzter Ersatz bei Einbruch über das gekippte Fenster, Wertsachen nur bis zur Grenze
Kfz privatFahrzeug verschließen, Schlüssel sicher, keine Wertsachen im Auto, gültige Fahrerlaubnis, kein Alkohol, Schaden binnen einer Woche melden, Diebstahl sofort zur PolizeiRegress bis 5.000 Euro, Kaskokürzung
PrivathaftpflichtHund, Pferd, Öltank, Bauvorhaben, Photovoltaik und Vermietung melden; Räum- und Streupflicht am Grundstück erfüllenKein Schutz für nicht gemeldete Risiken
UnfallversicherungArzt unverzüglich aufsuchen; Invalidität innerhalb von 12 Monaten eingetreten und innerhalb von 15 Monaten ärztlich festgestellt und gemeldet (Fristen je nach Tarif länger)Ausschlussfrist: der Anspruch geht komplett verloren
Berufsunfähigkeit, Risikoleben, private KrankenversicherungAntragsfragen vollständig beantworten (§ 19 VVG, 5 Jahre Rücktrittsrecht, bei Arglist 10 Jahre); Beiträge laufend zahlen; ein Berufswechsel muss in guten Tarifen nicht gemeldet werden, im Vertrag prüfenRücktritt oder Anfechtung im Leistungsfall, also genau dann, wenn du das Geld brauchst
ElementarRückstausicherung funktionsfähig halten, Kellerfenster und Lichtschächte sichernRückstauschaden wird nicht ersetzt
Für Geschäftsführer besonders wichtig: Wer eine Immobilie im Betriebsvermögen oder über eine Holding hält, hat die Gewerbe-Sicherheitsvorschriften auch für das „private“ Objekt. Ferienhaus, vermietete Wohnung und leerstehendes Elternhaus sind die drei Klassiker, bei denen die Kontrollpflicht vergessen wird.

8So schaffst du die Obliegenheiten ein für alle Mal aus der Welt

Das Wissen allein hilft nicht, wenn es nach drei Wochen wieder weg ist. Deshalb läuft das Thema bei uns als fester Prozess, nicht als einmaliger Ratgeber.

  1. Vertrags-Scan: Wir lesen die Sicherheitsvorschriften und Klauseln deiner Verträge und tragen jede Pflicht mit Frist in deine persönliche Checkliste ein. Steht SK 3602 auf der Police, weißt du das ab jetzt.
  2. Checkliste im Kundenportal: Die Liste liegt in deinem Portal und wird bei jeder Vertragsänderung ergänzt. Prüfprotokolle, Plaketten und Rechnungen lädst du direkt dort hoch, damit der Nachweis im Schadenfall in Sekunden da ist.
  3. Jahres-Erinnerung: Einmal im Jahr bekommst du die Erinnerung mit genau den Punkten, die zu deinen Verträgen passen. Nicht die ganze Liste, nur deine.
  4. Änderungen sofort melden: Umbau, Leerstand, neue Maschine, neuer Standort: eine kurze Nachricht reicht, wir prüfen die Gefahrerhöhung und passen den Vertrag an, bevor etwas passiert.
  5. Dokumentation in deiner Akte: Jeder Check landet in der Beratungsdokumentation. Im Streit mit dem Versicherer ist das der Beleg, dass du deine Pflichten kanntest und erfüllt hast.

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Wir prüfen deine Sicherheitsvorschriften und Klauseln und schicken dir die Checkliste, die zu deinen Verträgen passt. Für Mandanten inklusive, für alle anderen unverbindlich als Zweitmeinung.

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9Häufige Fragen zu Obliegenheiten

Was ist der Unterschied zwischen Obliegenheit und Pflicht?

Eine Pflicht (zum Beispiel die Beitragszahlung) kann der Versicherer einklagen. Eine Obliegenheit nicht: Wer sie verletzt, verliert nur seinen eigenen Anspruch ganz oder teilweise. Obliegenheiten sind also Spielregeln, die du dir selbst schuldest.

Wie hoch darf der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit kürzen?

Nach § 28 Abs. 2 VVG „in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis“. Gerichte liegen in der Praxis zwischen 25 und 100 Prozent. Das OLG Koblenz hat bei einem nicht kontrollierten leerstehenden Haus im Dauerfrost 70 Prozent gekürzt (10 U 2170/19).

Ist der E-Check nach DGUV Vorschrift 3 wirklich Pflicht?

Ja, für jeden Betrieb mit mindestens einem Beschäftigten. Grundlage sind § 3 Arbeitsschutzgesetz, § 14 Betriebssicherheitsverordnung und § 5 DGUV Vorschrift 3. Ortsfeste Anlagen alle vier Jahre, alles mit Stecker als Richtwert alle sechs Monate (Büro bis zwei Jahre), immer mit Prüfprotokoll.

Reicht der E-Check, wenn die Feuerversicherung die Klausel SK 3602 enthält?

Nein. SK 3602 (VdS 2871) verlangt eine Prüfung durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen, meist jährlich, mit Frist zur Mängelbeseitigung. Der E-Check durch eine Elektrofachkraft ist eine andere Prüfung nach einem anderen Regelwerk. Steht die Klausel auf der Police, brauchst du beides.

Wie oft muss ich ein leerstehendes Gebäude kontrollieren?

Die Bedingungen sagen „ausreichend oft“. Die Rechtsprechung konkretisiert: bei Dauerfrost alle zwei bis drei Tage von innen, und wasserführende Anlagen müssen abgesperrt und entleert sein, beides zusammen. Wer nur absperrt, hat die Pflicht nicht erfüllt.

Was ist eine Gefahrerhöhung und was muss ich melden?

Jede dauerhafte Änderung, die das versicherte Risiko erhöht: Leerstand, Umbau, Umnutzung, Betriebserweiterung, neue Lagerstoffe, ein Gerüst am Haus, eine defekte Alarmanlage, eine Photovoltaikanlage. Unverzüglich melden (§§ 23 bis 27 VVG), am besten schriftlich an den Makler, der prüft dann, ob der Vertrag angepasst werden muss.

Was passiert, wenn ich meinen Umsatz nicht nachmelde?

Die Betriebshaftpflicht wird nach Umsatz oder Lohnsumme berechnet. Ohne Meldung fehlt dem Versicherer die Grundlage; je nach Bedingungen droht eine Beitragsnachforderung oder bei Sachversicherungen eine anteilige Kürzung wegen Unterversicherung (§ 75 VVG). Deshalb einmal im Jahr die Zahlen melden, am besten zusammen mit dem Obliegenheiten-Check.

Muss ich nach einem Schaden auf alle Fragen des Versicherers antworten?

Ja, wahrheitsgemäß und vollständig (§ 31 VVG). Leistungsfrei werden darf der Versicherer bei einer Verletzung dieser Pflicht aber nur, wenn er dich vorher in Textform über die Folgen belehrt hat (§ 28 Abs. 4 VVG). Nichts beschönigen, nichts weglassen, im Zweifel den Makler mitlesen lassen.

Rechtsgrundlagen: §§ 19, 23 bis 31, 37, 38, 75, 81, 82, 95 bis 97 VVG · DGUV Vorschrift 3 (§ 5, Tabellen 1A/1B) · ArbSchG §§ 3, 5, 12 · BetrSichV §§ 3, 14 und Anhang 2 · ASR A1.7, A2.2 · DIN 14406-4, 14677, 14675, 14676, 14096, 18232-2, DIN EN 15635 · VdS 2871 (SK 3602), 2036, 2032, 3103, CEA 4001 · § 2 Abs. 3a StVO · AKB. Quellen der Statistiken: IFS-Brandursachenstatistik (Zehnjahreszeitraum bis 2024), GDV-Leitungswasserstatistik 2024, OLG Koblenz 29.04.2020 (10 U 2170/19). Fristen sind Regelwerte; die Klauseln deines Vertrags gehen vor. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.