Obliegenheiten in der Versicherung: Diese Sicherheitsvorschriften und Prüfpflichten kosten dich im Schadenfall den Schutz
Von Jan Ruhoff · Makler mit FliegeStand: 4. September 2026Lesezeit: ca. 12 Minuten
E-Check nach DGUV Vorschrift 3, Feuerlöscher-Wartung, Frostschutz im leerstehenden Gebäude, tägliche Datensicherung, Führerscheinkontrolle: In fast jedem Versicherungsvertrag stecken Pflichten, von denen kaum ein Unternehmer weiß. Wer sie verletzt, zahlt im Schadenfall mit. Hier steht, welche es gibt, was sie kosten und wie du sie ein für alle Mal aus der Welt schaffst.
Das Wichtigste in drei Sätzen
Obliegenheiten sind Verhaltenspflichten aus deinem Versicherungsvertrag: Sicherheitsvorschriften einhalten, Prüfungen fristgerecht machen, Gefahrerhöhungen und Schäden melden, wahrheitsgemäß Auskunft geben. Verletzt du sie grob fahrlässig, darf der Versicherer die Leistung nach Schwere kürzen, bei Vorsatz ganz verweigern (§ 28 VVG). Die meisten dieser Pflichten stehen nicht auf dem Versicherungsschein, sondern in Bedingungen, Klauseln und Gesetzen wie der DGUV Vorschrift 3, deshalb gehören sie in eine Checkliste, die einmal im Jahr abgearbeitet wird.
rund 30 %aller Brände entstehen durch ElektrizitätIFS-Brandursachenstatistik, Zehnjahreszeitraum bis 2024
4,9 Mrd. €Leitungswasserschäden in Wohngebäuden 2024, RekordwertGDV, 2025
70 %Kürzung, weil ein leerstehendes Haus bei Frost nicht kontrolliert wurdeOLG Koblenz, 10 U 2170/19
4 JahrePrüffrist für ortsfeste elektrische Anlagen im BetriebDGUV Vorschrift 3, Tabelle 1A
Jan Ruhoff ist Versicherungsmakler und Finanzberater bei VERSIANER in Münster. Er betreut Gesellschafter-Geschäftsführer, Selbstständige und Mittelständler im Münsterland bei Gewerbe- und Privatversicherungen und prüft Sicherheitsvorschriften und Klauseln, bevor der Schaden kommt.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d GewerbeordnungMakler mit Fliege · VERSIANER, Münster
VERSIANER, Annette-Allee 41, 48149 MünsterZuletzt aktualisiert: 4. September 2026
1Was Obliegenheiten sind und warum kaum jemand sie kennt
Eine Obliegenheit ist eine Pflicht, die du dir selbst schuldest: Der Versicherer kann sie nicht einklagen, aber wenn du sie verletzt, verlierst du im Schadenfall ganz oder teilweise deinen Anspruch. Das unterscheidet sie von einer echten Vertragspflicht wie der Beitragszahlung. Der Versicherer sagt im Kern: Ich trage dein Risiko, solange du dich so verhältst, wie wir es vereinbart haben.
Das Problem ist der Ort, an dem diese Pflichten stehen. Auf dem Versicherungsschein findest du sie fast nie. Sie verstecken sich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (bei Gewerbe-Sachverträgen meist in einem eigenen Abschnitt „Sicherheitsvorschriften“), in Zusatzklauseln, die per Nummer auf der Police stehen, und in Gesetzen und Regelwerken, auf die die Bedingungen nur verweisen: DGUV Vorschrift 3 für die Elektrik, Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge und Druckbehälter, VdS-Richtlinien für Brandschutz und Einbruchmeldeanlagen, Straßenverkehrsordnung für die Winterreifen.
Drei Gruppen, die du auseinanderhalten musst: (1) Obliegenheiten vor dem Schadenfall: Sicherheitsvorschriften einhalten, Prüfungen machen, Gefahrerhöhungen melden. (2) Obliegenheiten nach dem Schadenfall: unverzüglich melden, Auskunft geben, Schaden mindern, Polizei einschalten. (3) Vorvertragliche Anzeigepflicht: alle Antragsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Für jede Gruppe gelten eigene Spielregeln.
2Rechtsfolgen: Was eine Obliegenheitsverletzung wirklich kostet
Seit der VVG-Reform 2008 gibt es kein „Alles oder nichts“ mehr, sondern eine Quotelung nach Schwere des Verschuldens. Die Regel steht in § 28 VVG und ist erstaunlich klar, wenn man sie einmal in einer Tabelle vor sich hat.
Verschulden
Folge
Beispiel aus der Praxis
Vorsatz
Versicherer ist leistungsfrei
Alarmanlage bewusst nicht scharfgeschaltet, obwohl vereinbart
Grobe Fahrlässigkeit
Kürzung nach Schwere, in der Praxis 25 bis 100 Prozent
Leerstehendes Haus im Dauerfrost nicht kontrolliert: 70 Prozent Kürzung (OLG Koblenz, 29.04.2020, 10 U 2170/19)
Einfache Fahrlässigkeit
Keine Kürzung
Prüfplakette drei Wochen abgelaufen, Prüfung war beauftragt
Kausalitätsgegenbeweis
Voller Schutz bleibt, wenn du beweist, dass die Verletzung für Eintritt oder Höhe des Schadens nicht ursächlich war (§ 28 Abs. 3 VVG)
Fehlender E-Check, aber Brandursache war nachweislich Brandstiftung von außen
Arglist
Kein Gegenbeweis möglich
Falsche Angaben zur Schadenhöhe
Quelle: § 28 VVG; bei Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten nach dem Schaden ist Leistungsfreiheit nur nach vorheriger Belehrung in Textform möglich (§ 28 Abs. 4 VVG).
Zwei Nachbarn, die oft verwechselt werden: Die Gefahrerhöhung (§§ 23 bis 27 VVG) betrifft Zustandsänderungen wie Leerstand, Umbau, Umnutzung oder ein Gerüst am Haus, die du unverzüglich anzeigen musst. Und § 81 VVG regelt die grob fahrlässige Herbeiführung des Schadens selbst (die brennende Kerze, die vergessene Herdplatte). Beide führen ebenfalls zur Quotelung, sind aber keine Obliegenheiten im engeren Sinn.
3Die Pflichten, die in jedem Vertrag stecken
Egal ob Betriebshaftpflicht, Wohngebäude oder Berufsunfähigkeitsversicherung: Diese acht Punkte gelten immer. Sie kommen direkt aus dem Versicherungsvertragsgesetz und werden in den Bedingungen nur wiederholt.
Pflicht
Rechtsgrundlage
Was konkret zu tun ist
Vorvertragliche Anzeigepflicht
§ 19 VVG
Alle in Textform gestellten Fragen vollständig und wahr beantworten; Rücktritt bis 5 Jahre, bei Arglist 10 Jahre möglich
Beitragszahlung
§§ 37, 38 VVG
Erst- und Folgebeitrag pünktlich; nach qualifizierter Mahnung droht Leistungsfreiheit
Jährliche Meldung; sonst Unterversicherung und anteilige Kürzung jedes Schadens
Schaden anzeigen
§ 30 VVG
Unverzüglich; in der Kfz-Versicherung binnen einer Woche
Auskunft und Belege
§ 31 VVG
Wahrheitsgemäß, vollständig, auch wenn es unangenehm ist
Schaden abwenden und mindern
§ 82 VVG
Sofort handeln, Weisungen des Versicherers befolgen; Kosten dafür werden erstattet
Veräußerung anzeigen
§§ 95 bis 97 VVG
Verkauf von Gebäude, Fahrzeug oder Betrieb melden, sonst Leistungsfreiheit gegenüber dem Erwerber nach einem Monat
Der stille Klassiker: Unterversicherung. Sie ist keine Obliegenheit im Rechtssinn, wirkt aber genauso: Wer die Versicherungssumme, den Umsatz oder die Lohnsumme jahrelang nicht nachmeldet, bekommt im Schadenfall nur den Anteil ersetzt, den die Versicherungssumme am tatsächlichen Wert ausmacht. Bei Inhalt und Gebäude ist deshalb der Unterversicherungsverzicht die wichtigste Klausel im Vertrag.
4E-Check nach DGUV Vorschrift 3: die Pflicht, die fast jeder Betrieb verletzt
Kaffeemaschine, Bohrmaschine, Monitor, Kabeltrommel: Alles, was einen Stecker hat, muss im Betrieb regelmäßig von einer Elektrofachkraft geprüft werden. Das verlangt die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3, im Volksmund „E-Check“), gestützt auf § 3 Arbeitsschutzgesetz und § 14 Betriebssicherheitsverordnung. Ohne Prüfprotokoll gilt die Prüfung als nicht erfolgt, und im Brandfall ist das der erste Punkt, den der Sachverständige des Versicherers abfragt. Elektrizität ist mit rund 30 Prozent die häufigste Brandursache in Deutschland (IFS-Brandursachenstatistik, Zehnjahreszeitraum bis 2024).
Smarter Tipp: Faustregel für die Praxis. Bürogeräte mit Stecker alle 2 Jahre prüfen lassen, wenn die Fehlerquote unter 2 Prozent bleibt; Werkstatt und Baustelle jährlich bis vierteljährlich; den FI-Schalter halbjährlich selbst per Prüftaste testen. Trag die Termine direkt in den Kalender ein -- das Prüfprotokoll ist im Schadenfall die erste Frage des Sachverständigen.
Anlage oder Betriebsmittel
Prüffrist
Prüfer
Ortsfeste Anlagen und fest installierte Betriebsmittel (Verteilung, Steckdosen, Leuchten, Maschinen)
4 Jahre
Elektrofachkraft
Anlagen in Betriebsstätten besonderer Art: Feuchträume, Küchen, Werkstätten, Baustellen, Landwirtschaft (DIN VDE 0100 Gruppe 700)
1 Jahr
Elektrofachkraft
Ortsveränderliche Betriebsmittel: alles mit Stecker (Büro, Werkstatt, Küche)
Richtwert 6 Monate; im Büro bis 2 Jahre, wenn die Fehlerquote unter 2 Prozent liegt
Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person mit geeignetem Prüfgerät
Ortsveränderliche Betriebsmittel auf Baustellen
3 Monate
dito
Verlängerungs- und Anschlussleitungen in Werkstatt, Fertigung, Baustelle
1 Jahr
dito
Fehlerstrom-Schutzschalter (FI) per Prüftaste
6 Monate; auf Baustellen arbeitstäglich
Benutzer
Schutzmaßnahmen mit FI in nicht stationären Anlagen
1 Monat
Elektrofachkraft oder unterwiesene Person
Quelle: DGUV Vorschrift 3, § 5 mit Tabellen 1A und 1B. Das konkrete Intervall legt der Betreiber per Gefährdungsbeurteilung fest; die Tabellenwerte sind die anerkannten Richtwerte.
Zwei Prüfungen, die nichts miteinander zu tun haben. Die DGUV-V3-Prüfung ist Arbeitsschutz, gemacht von einer Elektrofachkraft. Viele Feuerversicherungen für Produktionsbetriebe, Lager, Landwirtschaft oder Gastronomie mit Küche enthalten zusätzlich die Klausel SK 3602 (VdS 2871): Prüfung der elektrischen Anlagen durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen, in der Regel jährlich, mit Frist zur Mängelbeseitigung. Wer nur den E-Check hat, erfüllt diese Klausel nicht. Steht die Nummer 3602 auf deiner Police, brauchst du beide.
Persönliche Schutzausrüstung für Elektroarbeiten: auch die Handschuhe haben eine Prüffrist
Wer im Betrieb selbst an oder in der Nähe elektrischer Anlagen arbeitet -- etwa die eigene Elektrofachkraft bei Wartung und Störungssuche --, braucht dafür geprüfte persönliche Schutzausrüstung. Diese Prüfpflicht ist getrennt von der Anlagenprüfung geregelt und wird in der Praxis oft übersehen. Für den allgemeinen Werkstattbetrieb regelt zusätzlich die DGUV Regel 112-195 „Benutzung von Schutzhandschuhen“, welcher Handschuhtyp zu welcher Gefährdung passt (mechanisch, chemisch, Hitze) -- das ist Arbeitsschutz, keine Versicherungs-Obliegenheit, aber ein Blick lohnt sich, sobald Mitarbeitende mit Werkzeugen oder Chemikalien arbeiten.
Ausrüstung
Prüffrist
Regelwerk
Isolierhandschuhe für Elektroarbeiten
6 Monate, zusätzlich Sicht- und Luftprüfung vor jeder Verwendung
DIN EN 60903, DGUV Regel 103-011
Isolierende Schutzkleidung, Isolierschuhe und -matten
12 Monate
DIN EN 60903, VDE 0682
Spannungsprüfer und Phasenvergleicher
6 Jahre
DIN EN 61243, DGUV Regel 103-011
Quelle: DGUV Regel 103-011 „Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln“, Anhang 4. Beschädigte oder nicht fristgerecht geprüfte Schutzausrüstung gilt im Schadenfall wie eine fehlende Anlagenprüfung.
5Brandschutz: Prüffristen und Verhaltensregeln aus den Sicherheitsvorschriften
Die Feuer- und Inhaltsversicherung verlangt in ihren Sicherheitsvorschriften, dass alle gesetzlichen, behördlichen und vertraglich vereinbarten Vorschriften eingehalten werden. Das klingt harmlos, holt aber ein ganzes Regelwerk in deinen Vertrag: Arbeitsstättenregeln, DIN-Normen und VdS-Richtlinien. Die wichtigsten Fristen auf einen Blick.
Einrichtung
Frist
Regelwerk
Feuerlöscher
alle 2 Jahre (Sachkundiger), Innenprüfung nach 4 bis 5 Jahren
DIN 14406-4, ASR A2.2
Brandschutztüren und Feststellanlagen
jährlich, Türen nie verkeilen
DIN 14677
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
jährlich
DIN 18232-2
Brandmeldeanlage
Inspektion vierteljährlich, Wartung jährlich
DIN 14675, DIN VDE 0833
Sprinkleranlage
Eigenkontrolle wöchentlich bis monatlich, Sachverständiger jährlich
VdS CEA 4001
Wandhydranten
jährlich
DIN 14461-1
Sicherheitsbeleuchtung
Funktion monatlich, Dauertest jährlich
DIN VDE 0108-100
Rauchwarnmelder
jährlich
DIN 14676
Brandschutzunterweisung der Mitarbeiter
jährlich
§ 12 ArbSchG, ASR A2.2
Brandschutzordnung
alle 2 Jahre prüfen
DIN 14096
Die Verhaltensregeln, die in den Bedingungen stehen
Heißarbeiten nur mit Erlaubnisschein: Schweißen, Trennen, Löten und Auftauen außerhalb dafür eingerichteter Plätze nur mit schriftlicher Erlaubnis, Brandwache während und Nachkontrolle nach der Arbeit (VdS 2036). Das gilt auch für den Handwerker, den du beauftragst.
Brennbare Abfälle täglich raus: Nur in nicht brennbaren, selbstschließenden Behältern sammeln und bei Betriebsschluss ins Freie bringen, mit Abstand zum Gebäude.
Rauchverbot durchsetzen: Sichtbar ausschildern und kontrollieren; ein geduldeter Raucherplatz im Lager kippt im Brandfall den ganzen Vertrag.
Akkus nur beaufsichtigt laden: E-Bikes, Werkzeug- und Stapler-Akkus auf nicht brennbarer Unterlage, nicht über Nacht unbeaufsichtigt, Abstand zu brennbaren Stoffen (VdS 3103).
Gastronomie: Dunstabzug und Fettfilter nach Reinigungsplan säubern, Fritteusen nie unbeaufsichtigt, Fettbrandlöscher der Klasse F vorhalten (VdS 2032).
Heizgeräte und Leuchten: Sicherheitsabstände zu Verpackungen, Papier und Textilien einhalten; keine mobilen Heizlüfter im Lager.
Smarter Tipp: Fristen bündeln. Lass Feuerlöscher-Prüfung, Brandschutzunterweisung und den Sicherungscheck aus Kapitel 6 auf denselben Termin legen -- ein jährlicher „Sicherheitstag“ spart mehr Aufwand als vier Einzeltermine übers Jahr verteilt.
6Einbruch, Wasser, Cyber, Fuhrpark, Haftpflicht: Sparte für Sparte
Einbruchdiebstahl und Betriebsschluss
Verschließen, scharfschalten, Grenzen einhalten
Beim Verlassen alle Türen und Fenster verschließen und die vereinbarte Einbruchmeldeanlage scharfschalten; Wartung durch einen VdS-Errichter.
Bargeld, Schmuck, Wertpapiere nur bis zur vereinbarten Grenze außerhalb des Wertschutzschranks; alles darüber täglich zur Bank oder in den Tresor.
Tresorschlüssel nie im Betrieb aufbewahren; Schlüsselverlust sofort melden und Schlösser tauschen.
Die genaue Mindestsicherung für Türen, Tore und Fenster richtet sich nach der im Vertrag genannten Sicherungsklasse -- siehe die Übersicht unten.
Nur Fahrer mit gültiger Fahrerlaubnis, kein Alkohol oder Drogen: sonst Regress bis 5.000 Euro in der Haftpflicht und unbegrenzte Kürzung in der Kasko.
Fahrzeug verschließen, Schlüssel nie im Fahrzeug lassen; Diebstahl, Brand und Wildschaden sofort bei der Polizei anzeigen.
Schaden binnen einer Woche melden, Unfallort nicht verlassen; Führerscheinkontrolle und Fahrerunterweisung nach DGUV Vorschrift 70 dokumentieren; situative Winterreifenpflicht beachten.
Spart der Betrieb durch die Entgeltumwandlung eines Mitarbeitenden Sozialversicherungsbeiträge, müssen mindestens 15 Prozent davon als Arbeitgeberzuschuss an die bAV weitergegeben werden (§ 1a Abs. 1a BetrAVG) -- seit 2019 für neue, seit 2022 für alle Verträge.
Kein Automatismus: der Zuschuss muss aktiv angeboten und im Zweifel nachgewiesen werden, am besten schriftlich in einer Versorgungsordnung protokolliert statt nur mündlich zugesagt.
Streng genommen keine Versicherungs-Obliegenheit, sondern eine gesetzliche Pflicht aus dem Betriebsrentengesetz -- gehört aber in jede Jahres-Checkliste für Geschäftsführer.
Sicherungsklasse 2 in der Praxis: was Türen, Toren und Fenstern konkret verlangt wird
Viele gewerbliche Einbruchdiebstahlversicherungen verweisen im Kleingedruckten auf eine Sicherungsklasse, meistens Klasse 1 oder 2 -- was genau gefordert ist, steht selten im Vertrag selbst, sondern in einem separaten Merkblatt „Sicherungsanforderungen“. Die folgenden vier Punkte sind die in der Praxis am häufigsten verlangten Mindeststandards der Sicherungsklasse 2; dein eigenes Merkblatt kann im Detail abweichen.
Türen und Nebeneingänge
Bündiges, mit dem Türblatt verschraubtes Zylinderschloss mit Sicherheitsbeschlag oder Rosette; Seiten- und Hintertüren zusätzlich mit Zusatzschloss oder Querriegel.
Tore (Roll-, Sektional-, Schiebetor)
Innenliegende, absperrbare Verriegelung; Roll- und Sektionaltore zusätzlich mit mechanischer Hebesicherung gegen Hochdrücken.
Fenster im Erdgeschoss
Fenstergriff mit Bandseitensicherung oder Pilzkopfzapfen mit Schließblech; alternativ vollflächige Vergitterung -- ein abschließbarer Griff allein reicht nicht.
Kellerfenster und Lichtschächte
Angeschweißte oder gesicherte Kellerroste, Vergitterung oder Holzblende von innen; entfällt in der Regel bei einer VdS-anerkannten Einbruchmeldeanlage.
Smarter Tipp: Frist nicht verschlafen. Fehlt eine der Mindestsicherungen bei Vertragsbeginn, räumen viele Versicherer vier Wochen zum Nachrüsten mit VdS-anerkannten Produkten ein, zum Beispiel von ABUS. Bis dahin haftet der Versicherer nur eingeschränkt für Schäden, die auch mit der fehlenden Sicherung nicht zu verhindern gewesen wären. Am einfachsten: Sicherungsbescheinigung raussuchen und mit dem Ist-Zustand vor Ort abgleichen, bevor es im Schadenfall jemand anderes tut.
Cyber-Krisenplan: was in den ersten 24 Stunden zählt
Ein Cyberangriff ist kein Wenn, sondern ein Wann -- laut BSI-Lagebericht zur IT-Sicherheit in Deutschland sind kleine und mittlere Unternehmen ein Hauptziel. Die ersten Stunden entscheiden, ob der Schaden beherrschbar bleibt und ob der Versicherer überhaupt leisten muss.
1. Isolieren, nicht ausschalten
Betroffene Geräte vom Netz trennen (Kabel ziehen, WLAN aus), aber nicht herunterfahren -- sonst gehen Spuren für die Forensik verloren. Zentrale Passwörter sofort ändern.
2. Versicherer zuerst anrufen
Die Hotline des Cyber-Versicherers meldet sich zuerst -- sie vermittelt IT-Forensik, Anwalt und Kommunikationsberater. Eigenmächtig beauftragte Dienstleister zahlt die Police oft nicht.
3. Meldefristen einhalten
Datenschutzverletzung binnen 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde melden (Art. 33 DSGVO); Betroffene informieren, wenn ein hohes Risiko für sie besteht (Art. 34 DSGVO).
4. Sauber wiederanlaufen
Systeme nur aus geprüften Backups wiederherstellen, nie über die kompromittierte Umgebung. Danach den Vorfall dokumentieren und die Einfallstelle schließen.
Prävention: die sieben Punkte, die Versicherer vor Vertragsschluss abfragen
Updates unverzüglich einspielen: Betriebssysteme, Software und Firmware, kein Aufschieben „bis später“.
3-2-1-Backup-Regel: mindestens 3 Kopien, auf 2 verschiedenen Medien, 1 davon offline oder unveränderbar; Rücksicherung regelmäßig testen.
Multi-Faktor-Authentifizierung für alle Fernzugänge, E-Mail-Postfächer und Administrator-Konten.
Endpoint-Schutz zentral verwalten: Virenschutz und Firewall auf jedem Gerät, nicht nur am Gateway.
Mitarbeitende jährlich schulen: Phishing-Erkennung ist der wirksamste Hebel gegen den häufigsten Angriffsweg.
Notfallkontakte griffbereit halten: Cyber-Versicherer-Hotline, IT-Dienstleister, Anwalt -- ausgedruckt, nicht nur im gehackten System.
Rollenbasierte Zugriffsrechte: Admin-Konten nur für Admin-Aufgaben nutzen, nie für den Alltag.
Quelle: BSI-Lagebericht zur IT-Sicherheit in Deutschland, Art. 33 und 34 DSGVO, gängige Obliegenheiten aus Cyber-Versicherungsbedingungen. Meldefristen und Pflichten deines konkreten Vertrags gehen vor.
Weitere Prüfpflichten mit Versicherungsrelevanz
Objekt
Frist
Regelwerk
Prüfer
Aufzüge
Hauptprüfung alle 2 Jahre, Zwischenprüfung jährlich
BetrSichV Anhang 2
Zugelassene Überwachungsstelle
Regale
Sichtkontrolle wöchentlich, Inspektion jährlich
DIN EN 15635
Befähigte Person
Leitern und Tritte
jährlich
DGUV Information 208-016
Befähigte Person
Kraftbetätigte Tore
jährlich
ASR A1.7
Sachkundiger
Gabelstapler, Krane
jährlich
DGUV Vorschrift 68 und 52
Sachkundiger
Druckbehälter, Kompressoren
2 bis 10 Jahre
BetrSichV Anhang 2
Zugelassene Überwachungsstelle
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
jährlich
DGUV Regel 112-198
Sachkundiger
Gefährdungsbeurteilung
anlassbezogen, regelmäßig
§ 5 ArbSchG
Unternehmer
7Privat: die Pflichten für Unternehmer, Selbstständige und Geschäftsführer zu Hause
Privat gilt dasselbe Prinzip, nur stehen die Pflichten hier in den Wohngebäude-, Hausrat-, Kfz- und Personenversicherungsbedingungen. Die teuersten Fälle vor Gericht drehen sich fast immer um drei Dinge: Frost, offene Fenster und Fristen.
Sparte
Obliegenheit
Typische Folge bei Verstoß
Wohngebäude
Im Winter durchgehend heizen oder Leitungen entleeren; leerstehendes Haus kontrollieren (bei Dauerfrost alle 2 bis 3 Tage); Rückstauklappe, Dach und Rinnen instand halten; Schornsteinfeger; Gerüst, Umbau, Leerstand, Photovoltaik und Vermietung als Gefahrerhöhung melden
Kürzung des Frost- oder Rückstauschadens, im Koblenzer Fall 70 Prozent
Hausrat
Türen abschließen, Fenster schließen (gekippt gilt als offen); Bargeld und Schmuck nur bis zur vereinbarten Grenze außerhalb des Tresors; Schlüsselverlust melden; Fahrrad abschließen (Altverträge: Nachtzeitklausel 22 bis 6 Uhr); bei längerer Abwesenheit Wasser abstellen; Rauchwarnmelder
Kein oder gekürzter Ersatz bei Einbruch über das gekippte Fenster, Wertsachen nur bis zur Grenze
Kfz privat
Fahrzeug verschließen, Schlüssel sicher, keine Wertsachen im Auto, gültige Fahrerlaubnis, kein Alkohol, Schaden binnen einer Woche melden, Diebstahl sofort zur Polizei
Regress bis 5.000 Euro, Kaskokürzung
Privathaftpflicht
Hund, Pferd, Öltank, Bauvorhaben, Photovoltaik und Vermietung melden; Räum- und Streupflicht am Grundstück erfüllen
Kein Schutz für nicht gemeldete Risiken
Unfallversicherung
Arzt unverzüglich aufsuchen; Invalidität innerhalb von 12 Monaten eingetreten und innerhalb von 15 Monaten ärztlich festgestellt und gemeldet (Fristen je nach Tarif länger)
Ausschlussfrist: der Anspruch geht komplett verloren
Antragsfragen vollständig beantworten (§ 19 VVG, 5 Jahre Rücktrittsrecht, bei Arglist 10 Jahre); Beiträge laufend zahlen; ein Berufswechsel muss in guten Tarifen nicht gemeldet werden, im Vertrag prüfen
Rücktritt oder Anfechtung im Leistungsfall, also genau dann, wenn du das Geld brauchst
Elementar
Rückstausicherung funktionsfähig halten, Kellerfenster und Lichtschächte sichern
Rückstauschaden wird nicht ersetzt
Für Geschäftsführer besonders wichtig: Wer eine Immobilie im Betriebsvermögen oder über eine Holding hält, hat die Gewerbe-Sicherheitsvorschriften auch für das „private“ Objekt. Ferienhaus, vermietete Wohnung und leerstehendes Elternhaus sind die drei Klassiker, bei denen die Kontrollpflicht vergessen wird.
8So schaffst du die Obliegenheiten ein für alle Mal aus der Welt
Das Wissen allein hilft nicht, wenn es nach drei Wochen wieder weg ist. Deshalb läuft das Thema bei uns als fester Prozess, nicht als einmaliger Ratgeber.
Vertrags-Scan: Wir lesen die Sicherheitsvorschriften und Klauseln deiner Verträge und tragen jede Pflicht mit Frist in deine persönliche Checkliste ein. Steht SK 3602 auf der Police, weißt du das ab jetzt.
Checkliste im Kundenportal: Die Liste liegt in deinem Portal und wird bei jeder Vertragsänderung ergänzt. Prüfprotokolle, Plaketten und Rechnungen lädst du direkt dort hoch, damit der Nachweis im Schadenfall in Sekunden da ist.
Jahres-Erinnerung: Einmal im Jahr bekommst du die Erinnerung mit genau den Punkten, die zu deinen Verträgen passen. Nicht die ganze Liste, nur deine.
Änderungen sofort melden: Umbau, Leerstand, neue Maschine, neuer Standort: eine kurze Nachricht reicht, wir prüfen die Gefahrerhöhung und passen den Vertrag an, bevor etwas passiert.
Dokumentation in deiner Akte: Jeder Check landet in der Beratungsdokumentation. Im Streit mit dem Versicherer ist das der Beleg, dass du deine Pflichten kanntest und erfüllt hast.
Jahres-Check für deine Verträge anfordern
Wir prüfen deine Sicherheitsvorschriften und Klauseln und schicken dir die Checkliste, die zu deinen Verträgen passt. Für Mandanten inklusive, für alle anderen unverbindlich als Zweitmeinung.
Was ist der Unterschied zwischen Obliegenheit und Pflicht?
Eine Pflicht (zum Beispiel die Beitragszahlung) kann der Versicherer einklagen. Eine Obliegenheit nicht: Wer sie verletzt, verliert nur seinen eigenen Anspruch ganz oder teilweise. Obliegenheiten sind also Spielregeln, die du dir selbst schuldest.
Wie hoch darf der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit kürzen?
Nach § 28 Abs. 2 VVG „in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis“. Gerichte liegen in der Praxis zwischen 25 und 100 Prozent. Das OLG Koblenz hat bei einem nicht kontrollierten leerstehenden Haus im Dauerfrost 70 Prozent gekürzt (10 U 2170/19).
Ist der E-Check nach DGUV Vorschrift 3 wirklich Pflicht?
Ja, für jeden Betrieb mit mindestens einem Beschäftigten. Grundlage sind § 3 Arbeitsschutzgesetz, § 14 Betriebssicherheitsverordnung und § 5 DGUV Vorschrift 3. Ortsfeste Anlagen alle vier Jahre, alles mit Stecker als Richtwert alle sechs Monate (Büro bis zwei Jahre), immer mit Prüfprotokoll.
Reicht der E-Check, wenn die Feuerversicherung die Klausel SK 3602 enthält?
Nein. SK 3602 (VdS 2871) verlangt eine Prüfung durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen, meist jährlich, mit Frist zur Mängelbeseitigung. Der E-Check durch eine Elektrofachkraft ist eine andere Prüfung nach einem anderen Regelwerk. Steht die Klausel auf der Police, brauchst du beides.
Wie oft muss ich ein leerstehendes Gebäude kontrollieren?
Die Bedingungen sagen „ausreichend oft“. Die Rechtsprechung konkretisiert: bei Dauerfrost alle zwei bis drei Tage von innen, und wasserführende Anlagen müssen abgesperrt und entleert sein, beides zusammen. Wer nur absperrt, hat die Pflicht nicht erfüllt.
Was ist eine Gefahrerhöhung und was muss ich melden?
Jede dauerhafte Änderung, die das versicherte Risiko erhöht: Leerstand, Umbau, Umnutzung, Betriebserweiterung, neue Lagerstoffe, ein Gerüst am Haus, eine defekte Alarmanlage, eine Photovoltaikanlage. Unverzüglich melden (§§ 23 bis 27 VVG), am besten schriftlich an den Makler, der prüft dann, ob der Vertrag angepasst werden muss.
Was passiert, wenn ich meinen Umsatz nicht nachmelde?
Die Betriebshaftpflicht wird nach Umsatz oder Lohnsumme berechnet. Ohne Meldung fehlt dem Versicherer die Grundlage; je nach Bedingungen droht eine Beitragsnachforderung oder bei Sachversicherungen eine anteilige Kürzung wegen Unterversicherung (§ 75 VVG). Deshalb einmal im Jahr die Zahlen melden, am besten zusammen mit dem Obliegenheiten-Check.
Muss ich nach einem Schaden auf alle Fragen des Versicherers antworten?
Ja, wahrheitsgemäß und vollständig (§ 31 VVG). Leistungsfrei werden darf der Versicherer bei einer Verletzung dieser Pflicht aber nur, wenn er dich vorher in Textform über die Folgen belehrt hat (§ 28 Abs. 4 VVG). Nichts beschönigen, nichts weglassen, im Zweifel den Makler mitlesen lassen.
Das passt dazu
Die Obliegenheiten sind die Kehrseite deines Schutzschirms. Diese Seiten zeigen die Vorderseite.