1,58 Mio. € Brandschaden: Gasbrenner stehen gelassen, Firma und Mitarbeiter haften
Zwei Handwerker erhitzten am 08.07.2020 auf einer Wohnbau-Baustelle Bitumenbahnen mit einem Flüssiggasbrenner und ließen ihn mit geschlossenem Ventil zurück. Gegen 01:20 Uhr am Folgetag wurde der Brand bemerkt.
- Der Schaden betrug nach Angabe der Gebäudeversicherung 1.575.957,53 €.
- Das OLG München hob das Urteil des Landgerichts Passau auf: Die Handwerksfirma und ihre beiden Mitarbeiter müssen als Gesamtschuldner den Brandschaden ersetzen.
- Eine Revision wurde nicht zugelassen. Weitere, noch entstehende Schäden bleiben im Tenor offen.