Brandenburgischer Innovationsgutschein BIG-Digital
Zuschuss für Organisations- und Prozessinnovationen durch Digitalisierung in Brandenburger KMU - in drei Projektarten: Beratung, Implementierung (Software, Hardware, Umsetzung) und Schulung. Läuft seit 2017, 1.000. Zuwendungsbescheid am 13.02.2026 übergeben.
- Wer bewilligt
- Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als Bewilligungsbehörde auf Grundlage der fachlichen Stellungnahme der WFBB
- Verfahren
- Zweistufig und laufend: (1) verpflichtendes Erstgespräch mit der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg (WFBB) zur Qualifizierung des Projekts, (2) Beratungsgespräch mit der ILB-Förderberatung
- Fördersatz
- bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Anteilsfinanzierung, nicht rückzahlbar)
- Min / Max
- Beratungsprojekt: max. 50.000 € Zuschuss (6 Monate); Implementierungsprojekt: max. 250.000 € Zuschuss (bis 2 Jahre); Schulungsprojekt: max. 50.000 € (6 Monate, bei prozessbegleitender Schulung bis 2 Jahre)
- Zielgruppe
- Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (inkl. Handwerk) mit Betriebsstätte im Land Brandenburg; die Projektergebnisse müssen der brandenburgischen Betriebsstätte zugutekommen
- Frist
- laufend; Richtlinie vom 14.02.2024 tritt mit Ablauf des 30.06.2027 außer Kraft
- Budget-Status
- Kein Antragsstopp bekannt (Stand 18.08.2026). Die ILB meldete für 2025 ein Rekordjahr in der Innovationsförderung mit rund 64 Mio. € Zusagen (Innovations-, Forschungs- und Digitalisierungsvorhaben)