Distr@l - Förderlinie 2, Modul B: Digitale Prozessinnovationen (auch Modul A: Digitale Produktinnovationen)
Zuschuss des Landes Hessen für Digitalisierungsprojekte, die eine neue oder wesentlich verbesserte Methode für Produktion, Wertschöpfungskette oder digitale Prozesse in einem KMU umsetzen (Modul B) bzw. neue digitale Produkte, Verfahren oder Prototypen entwickeln (Modul A). Nach dem Ende des DIGI-Zuschusses im Juni 2026 ist es das digitale Zuschussprogramm des Landes für bestehende KMU mit Innovationsgehalt.
- Wer bewilligt
- Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation (Skizze, Gremium) und WIBank (Formantrag, Bewilligung)
- Verfahren
- Zweistufig: Projektskizze per E-Mail an das Ministerium (seit 01.10.2026 vorübergehend nicht möglich), Bewertung durch Gremium in der Regel alle 8-10 Wochen, danach Formantrag über die WIBank nach Aufforderung
- Fördersatz
- max. 50 % Zuschuss für KMU (Förderlinie 2 Modul A und B); Machbarkeitsstudien (Förderlinie 1) max. 50 %
- Min / Max
- Förderlinie 2: max. 500.000 € Zuschuss je Vorhaben, Laufzeit 12-36 Monate; Förderlinie 1: max. 100.000 €, 3-12 Monate; kein Mindestbetrag veröffentlicht
- Zielgruppe
- KMU mit Sitz in Hessen (Modul B nur KMU; Modul A auch Hochschulen/Forschungseinrichtungen); Vorhaben muss in Hessen umgesetzt werden; keine Förderung in der Gründungs-/Early-Seed-Phase
- Frist
- Skizzen seit 01.10.2026 vorübergehend nicht möglich (laut Digitalministerium, abgerufen 24.10.2026); bisherige Fristen dort nicht genannt