GRW - Investitionszuschuss für Unternehmen (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“)
Anteiliger Zuschuss zu Investitionen in das Anlagevermögen (und alternativ zu Lohnkosten neuer Dauerarbeitsplätze) für bestehende Unternehmen und Gründungen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in einem Berliner GRW-Fördergebiet. Nach dem Ende von Digitalprämie und Berliner InvestitionsBONUS der Investitionszuschuss des Landes für Betriebe in GRW-Fördergebieten.
- Wer bewilligt
- Investitionsbank Berlin (IBB) im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
- Verfahren
- eAntrag über das IBB-Kundenportal, laufend; Antrag muss VOR Beginn des Vorhabens (erste verbindliche Bestellung oder Vertrag) bei der IBB eingehen
- Fördersatz
- C-Fördergebiet: kleine Unternehmen bis 30 %, mittlere bis 20 %, große bis 10 %; D-Fördergebiet: kleine bis 20 %, mittlere bis 10 % (große nur als De-minimis bis 300.000 € in 3 Jahren)
- Min / Max
- Investitionsvolumen mindestens 10.000 €; kein fester Zuschussdeckel (beihilferechtliche Höchstsätze), Investitionszeitraum max. 36 Monate
- Zielgruppe
- Existenzgründungen und bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU und Großunternehmen) mit Betriebsstätte in einem Berliner C- oder D-Fördergebiet, sofern nicht in der Negativliste ausgeschlossen
- Frist
- laufend (Koordinierungsrahmen ab 01.01.2026)
- Budget-Status
- Auf der IBB-Programmseite ist am 30.09.2026 kein Antragsstopp vermerkt. Nach der Förderfibel 2026/2027 (Stand 04/2026) standen 2025 rund 222 Mio. € GRW-Mittel bereit; nicht neu gegengeprüft.