UfR - Unternehmen für Ressourcenschutz
Zuschuss der Freien und Hansestadt Hamburg für freiwillige Investitionen in Energie-, Material- und Wassereffizienz, Abwärmenutzung und Dekarbonisierung der Prozesswärme in Hamburger Betriebsstätten; vorgeschaltet ist ein bezuschusster EffizienzCheck.
- Wer bewilligt
- IFB Hamburg (Richtlinie der BUKEA)
- Verfahren
- Direktantrag bei der IFB Hamburg nach Erstberatung (Team UfR), Antrag mit Einsparberechnung VOR Vorhabenbeginn, Auszahlung nach Umsetzung; laufend, keine Stichtage
- Fördersatz
- Je Förderschwerpunkt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten (IFB, Förderdatenbank). De-minimis-Variante: bis 30 % der Investitionskosten, für KMU +10 Prozentpunkte = bis 40 %; AGVO-Variante Energieeffizienz: bis 30 % der Investitionsmehrkosten (+10 Pp. KMU) bzw. 15 % der Investitionskosten (+5 Pp …
- Min / Max
- Zuschuss mind. 1.000 €; Höchstbetrag in der Regel 1.000.000 € (Investitionsschwerpunkte), 100.000 € für EffizienzChecks
- Zielgruppe
- Unternehmen jeder Größe mit Betriebsstätte in Hamburg (Zuschlag nur für KMU); ausgeschlossen Fischerei/Aquakultur und Primärerzeugung
- Frist
- laufend; Richtlinie laut IFB-Angaben befristet bis 31.12.2026
- Budget-Status
- Kein Programmvolumen veröffentlicht; Richtlinie (Fassung 07.10.2024, in Kraft seit 01.11.2024) ist bis 31.12.2026 befristet