?Gilt der BAFA-Satz von 50 % auch an deinem Standort, etwa im Raum Trier?
Belegt (BAFA-Programmseite, geprüft 30.09.2026): Es gibt Sätze von 50 % und 80 %, der erhöhte Satz gilt in ausgewiesenen Regionen, genannt werden Leipzig, Lüneburg und Trier. Außerhalb davon gilt der Regelsatz von 50 %, höchstens 1.750 € Zuschuss bei 3.500 € Beratungskosten netto. Offen: Welche Orte genau zur Region Trier zählen, haben wir nicht abgerufen. Klärung: Wir prüfen den Satz für deine Betriebsstätte, bevor der Antrag gestellt wird.
?Reicht bei IBI-EFRE der Antragseingang vor dem Kauf?
Frühere Angabe: Wir hatten geschrieben, bei IBI-EFRE müsse nur der Antrag vor Investitionsbeginn eingegangen sein, die schriftliche Bestätigung der ISB sei nur bei EffInvest und REGIO nötig. Das war falsch. Belegt (ISB-Programmseiten 361, 364 und 154 sowie Verwaltungsvorschrift IBI-EFRE Nr. 2.4 und 5.2, geprüft 24.10.2026): Bei allen drei Programmen muss die schriftliche ISB-Bestätigung, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt sind, vor Investitionsbeginn erteilt sein. Bei IBI-EFRE zählt schon der verbindliche, auch mündliche Liefer- oder Leistungsvertrag als Beginn, regelmäßig die Bestellung; der früheste Zeitpunkt gilt. Offen: Ob EffInvest und REGIO dieselbe Definition nutzen, haben wir nicht gelesen. Klärung: Wir warten in jedem Fall die Bestätigung ab, bevor bestellt wird.
?Wann öffnet die GRW in Rheinland-Pfalz wieder?
Belegt (ISB-Programmseite 153 und ISB-Übersicht Förderung von A-Z, geprüft 24.10.2026): Eine Antragstellung war bis zum 30.06.2026 möglich, das Programm wird in Anlehnung an den neuen Koordinierungsrahmen überarbeitet fortgeführt, die Antragstellung ist voraussichtlich Anfang 2027 wieder möglich. Offen: Ein verbindlicher Termin liegt auch am 24.10.2026 nicht vor. Klärung: Wir prüfen den Stand direkt bei der ISB.
?Wie lange läuft die INQA-Scheckausgabe, und gilt eine neue Richtlinie?
Belegt (Förderdatenbank, geprüft 30.09.2026): 80 % Zuschuss, höchstens 1.200 € netto je Beratertag, bis zu 12 Tage. Offen: Ein Bundesanzeiger-Nachweis vom 22.06.2026 deutet auf eine neue Richtlinie hin, das Dokument ließ sich nicht abrufen. Die Scheckausgabe bis 30.06.2028 und den Abschluss bis 31.12.2028 haben wir auf inqa.de nicht bestätigt gefunden. Klärung: Vor Antrag holen wir den Stand bei der INQA-Beratungsstelle ein.
?Bis wann läuft KOMPASS für Solo-Selbstständige?
Belegt (ESF-Programmseite, geprüft 30.09.2026): Zuschuss bis 4.500 €, Laufzeit bis 29.02.2028, die monatliche Ausgabe der Qualifizierungsschecks ist bundesweit begrenzt. Frühere Angabe: Die Aussage, Schecks gebe es voraussichtlich bis Oktober 2026, war nicht belegt und ist entfernt. Offen: das genaue Ende der Scheckausgabe 2026. Klärung: Wir fragen die aktuellen Antragsbedingungen bei der Anlaufstelle ab, bevor du planst.
?Gilt die degressive AfA bis 30 % für deine Anschaffung?
Belegt: nichts Eigenes, die Angabe stammt aus unserem bisherigen Seitenbestand und wurde nicht neu gegen den Gesetzestext geprüft. Offen: Anschaffungszeitraum 01.07.2025 bis 31.12.2027 und die Höhe des Satzes. Klärung: Das bestätigt vor einer Anschaffung deine Steuerberatung.
?Ersetzt das Betriebsberatungsprogramm (ISB 158) die Programme 136, 134 und 138?
Belegt (ISB-Programmseite 158 und ISB-Übersicht Förderung von A-Z, geprüft 24.10.2026): bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens 500 € je Tagewerk, 20 Tagewerke in vier Kalenderjahren, Antrag vor Beauftragung, Antragstellung seit 16.12.2025 möglich. Die Programme 136, 134 und 138 laufen laut ISB zum Jahresende 2025 aus und gehen im neuen Betriebsberatungsprogramm auf. Klärung: nicht mehr nötig, Anträge nach den alten Verwaltungsvorschriften sind laut ISB nicht mehr möglich.
?Stimmt die Zahl von 97 Programmen in Rheinland-Pfalz?
Belegt: Die Förderdatenbank des Bundes wies nach unserer Recherche zuletzt 97 Programme für Rheinland-Pfalz aus (Filterstand 18.08.2026). Offen: Zum Seitenstand vom 30.09.2026 konnten wir die Zahl nicht neu zählen, weil sich die Filtersuche nicht automatisiert abfragen ließ. Den früher genannten Vergleichswert von 121 Programmen im Bundesdurchschnitt haben wir entfernt, weil er nicht neu belegt war. Klärung: Für deinen Antrag ist die Gesamtzahl unerheblich, entscheidend ist das einzelne Programm.
?Wann nimmt das ZIM die Anträge wieder auf?
Belegt (ZIM-Meldung vom 07.07.2026, geprüft 30.09.2026): Befristeter Antragsstopp seit 07.07.2026, 12:00 Uhr, Aufhebung für Anfang 2027 angestrebt und abhängig von den Haushaltsmitteln. Frühere Angabe: Die Formulierung frühestens Anfang 2027 war ungenau. Offen: ein verbindliches Datum. Klärung: Bis dahin nennen wir Forschungszulage und ERP-Förderkredit Innovation als Alternativen.
Recherchestand 30.09.2026. Diese Liste zeigt, was wir vor einem Antrag noch mit der zuständigen Stelle abgleichen. Sie ist keine Rechts- oder Steuerberatung.