GRW - Investitionszuschuss für die gewerbliche Wirtschaft
Sachkapitalbezogener Zuschuss aus der Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' für Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung oder grundlegende Modernisierung von Betriebsstätten in Mecklenburg-Vorpommern - das ganze Land ist Fördergebiet.
- Wer bewilligt
- Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V), Richtlinie des Wirtschaftsministeriums
- Verfahren
- Formgebundener Antrag beim LFI VOR Vorhabenbeginn (nach Antragseingang Beginn auf eigenes Risiko möglich); Antrag innerhalb eines Jahres zu vervollständigen, Bescheid laut Serviceportal innerhalb von 4 Wochen nach …
- Fördersatz
- Basisfördersatz kleine Unternehmen 25 % / mittlere 15 % (Landkreise Rostock, Nordwestmecklenburg, Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Rügen); 35 % / 25 % im Landkreis Vorpommern-Greifswald
- Min / Max
- Mindestinvestition 50.000 € zuwendungsfähige Ausgaben; nach der bisherigen Verwaltungsvorschrift max. 750.000 € Zuschuss je geschaffenem und 500.000 € je gesichertem Arbeitsplatz
- Zielgruppe
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Positivliste des GRW-Koordinierungsrahmens, inkl. Tourismus) mit Investition in Mecklenburg-Vorpommern; vor allem KMU nach EU-Definition
- Frist
- laufend; Geltungsdauer der neuen Landesrichtlinie derzeit offen
- Budget-Status
- Kein Landesbudget für 2026 veröffentlicht; bundesweit stehen 2026 für die GRW rund 1,3 Mrd. € bereit (BMWE, 06.01.2026; Koordinierungsrahmen ab 01.01.2026)