Zum Inhalt springen
Fördermittel nach Bundesland › Mecklenburg-Vorpommern

95 Fördermittel für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern.

GRW-Basissatz für kleine Unternehmen: 35 % in Vorpommern-Greifswald. Die Meisterprämie zahlt 7.500 € plus 2.500 € Bonus.

Die Förderdatenbank des Bundes zählte bei unserem Abruf am 18.08.2026 für Mecklenburg-Vorpommern 95 Programme. Nach unserer Sichtung sind davon rund 12 bis 16 für etablierte Betriebe relevant.

Kostenlos, unverbindlich - Antwort binnen 24 Stunden mit passenden Programmen und Checkliste.
Das Wichtigste in Kürze

Die Förderlandschaft ist auf Handwerk, Tourismus und verarbeitendes Gewerbe zugeschnitten. Ein wichtiger Hebel für bestehende Betriebe ist der GRW-Investitionszuschuss des LFI M-V: 25 % Basissatz für kleine Unternehmen in den meisten Landkreisen, 35 % in Vorpommern-Greifswald, plus Aufschläge bei Tarifbindung (Höhe vor Antrag mit dem LFI klären). Die Landesrichtlinie wird laut LFI (abgerufen am 24.10.2026) noch erarbeitet, ohne Termin. Die Meisterprämie zahlt 7.500 € bei Gründung, Übernahme oder Beteiligung plus 2.500 € für einen neuen Vollzeitarbeitsplatz; ein reines Digitalisierungsprogramm listet das LFI nicht, das TBI nennt eine KI-Förderung.

Unabhängig recherchiert · Quellen: LFI M-V - Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Landesministerien, Förderdatenbank des Bundes, BAFA, KfWZuletzt aktualisiert: 24. Oktober 2026
Baden-Württemberg · 129 Programme · zur LandesseiteBWBayern · 157 Programme · zur LandesseiteBYBerlin · 99 Programme · zur LandesseiteBEBrandenburg · 89 Programme · zur LandesseiteBBBremen · 51 Programme · zur LandesseiteHBHamburg · 104 Programme · zur LandesseiteHHHessen · 140 Programme · zur LandesseiteHEMecklenburg-Vorpommern · 95 ProgrammeMVNiedersachsen · 151 Programme · zur LandesseiteNINordrhein-Westfalen · 169 Programme · zur LandesseiteNWRheinland-Pfalz · 97 Programme · zur LandesseiteRPSaarland · 77 Programme · zur LandesseiteSLSachsen · 183 Programme · zur LandesseiteSNSachsen-Anhalt · 123 Programme · zur LandesseiteSTSchleswig-Holstein · 157 Programme · zur LandesseiteSHThüringen · 114 Programme · zur LandesseiteTH

Mecklenburg-Vorpommern ist markiert. Andere Bundesländer anklicken, um dorthin zu wechseln.

Mecklenburg-Vorpommern: Stand 30.09.2026

Was in Mecklenburg-Vorpommern zählt: Antrag vor Vertrag, neue GRW-Richtlinie, Bildungsschecks

Das LFI M-V und die GSA fördern nach klaren Regeln, aber streng nach dem Zeitpunkt: Bei vielen Programmen zählt schon ein Vertrag oder eine Anmeldung als Vorhabenbeginn. Hier steht, was für etablierte Betriebe jetzt Substanz hat und was sich verschiebt.

Ein teurer Fehler in Mecklenburg-VorpommernAntrag vor Vertrag

Als Vorhabenbeginn zählt oft ein Alltagsakt: Gewerbeanmeldung, Arbeitsvertrag, Kursanmeldung

Bei der Meisterprämie ist die Gewerbeanmeldung der Vorhabenbeginn (bei tätiger Beteiligung der Vertragsabschluss), bei der Ersteinstellung von Personal der Abschluss des Arbeitsvertrags, bei den Bildungsschecks schon Vertrag, Anmeldung, Rechnung oder Zahlung. Der Antrag muss jeweils vorher beim LFI bzw. bei der GSA eingehen. Bei GRW, Ersteinstellung und Messeförderung ist nach Antragseingang ein Beginn auf eigenes Risiko möglich.

Meisterprämie beim LFI M-V

Was sich geändert hat

  • Frist beachten
    GRW-InvestitionszuschussDas Land erarbeitet eine neue Richtlinie, bis dahin gelten die bisherigen Regelungen laut LFI als Orientierung. Die Details vor dem Antrag mit dem LFI abstimmen.
  • Frist beachten
    Bildungsschecks für UnternehmenDie Qualifizierungsrichtlinie tritt am 31.12.2026 außer Kraft. Zu einer Nachfolge liegt uns nichts Offizielles vor.
  • Aktiv
    FuE-Richtlinie (TBI)Die Verwaltungsvorschrift gilt bis 30.06.2027. Der Antrag muss spätestens 14 Tage vor dem geplanten Beginn beim TBI in Schwerin liegen (TBI, Abruf 30.09.2026).
  • Frist beachten
    BAFA-Beratung bis JahresendeAnträge nach der aktuellen Richtlinie nur bis 31.12.2026. Als neues Land liegt Mecklenburg-Vorpommern beim höheren Regionalsatz. Ein Anschluss ist noch nicht bekannt.
  • Neu
    INQA-CoachingNeue Förderrichtlinie, im Bundesanzeiger vom 22.06.2026 veröffentlicht: 80 % Zuschuss, max. 1.200 € netto je Beratertag, bis 12 Tage.

Dein Hebel in Mecklenburg-Vorpommern, je nach Rechtsform

Eine Rechtsform mit Sonderstatus gibt es nicht. Wichtig sind Standort, KMU-Größe und ob du investierst, einstellst oder qualifizierst.

Einzelunternehmer und Freiberufler

Im Handwerk zahlt die Meisterprämie des LFI bei Gründung oder Übernahme 7.500 €, plus 2.500 € bei einem neuen Vollzeitarbeitsplatz. Die BAFA-Beratung liegt hier bei bis zu 80 %, max. 2.800 € je Beratung. Solo-Selbstständige ergänzen mit KOMPASS (90 %, max. 4.500 €). Freie Berufe sind bei den GSA-Bildungsschecks teils ausgeschlossen.

GbR

Die GbR nutzt vor allem Personal- und Weiterbildungsförderung: die LFI-Ersteinstellung für technische Fachkräfte und, sobald Beschäftigte da sind, § 82 SGB III (unter 50 Beschäftigten bis 100 % der Lehrgangskosten, 75 % Entgeltzuschuss). Beides erst nach Antrag beginnen; die Richtlinie der GSA-Bildungsschecks endet 2026.

UG und GmbH

Ein wichtiger Hebel ist die GRW des LFI: 25 % für kleine Unternehmen in den meisten Landkreisen, 35 % in Vorpommern-Greifswald, ab 50.000 € Investition. Für Organisation und Führung kommt INQA-Coaching dazu (80 %, bis 12 Tage). Wer als Geschäftsführer persönlich haftet, klärt das Thema D&O separat von der Förderung.

GmbH & Co. KG

Größere Vorhaben passen zur GRW (mittlere Unternehmen 15 bis 25 %) und zu Klimaschutz-Projekten mit 30 bis 40 % ab 20.000 € Ausgaben. Für FuE gibt es die TBI-Richtlinie. Bei mehreren Beschäftigten lohnt § 82 SGB III (50 % der Lehrgangskosten bei 50 bis 499 Beschäftigten). KMU-Status inklusive verbundener Unternehmen zuerst klären.

Recherchestand 30.09.2026 auf Basis der LFI-M-V- und GSA-Programmseiten, der Förderdatenbank des Bundes und der BAFA-/BMAS-Programmseiten. Vor jeder Antragstellung prüfen wir den tagesaktuellen Stand. Wichtig: Mit der Maßnahme erst nach Antragstellung bzw. Bewilligung beginnen, sonst geht der Anspruch verloren.

Mecklenburg-Vorpommern: Vorteil als neues Land

Als Betrieb im Nordosten profitierst du doppelt: GRW und BAFA-Beratung

Plant dein Betrieb eine Investition mit GRW-Zuschuss des LFI, lohnt vorab ein Blick auf die Risiken: Die BAFA fördert eine betriebswirtschaftliche Risikoanalyse durch unseren zugelassenen Beratungspartner. Weil Mecklenburg-Vorpommern zu den neuen Ländern zählt, gilt der höhere Satz. Beide Töpfe decken verschiedene Kosten und lassen sich in der Regel kombinieren, das prüfen wir vor Antrag.

bis 80 %Zuschuss in den neuen Ländern, zu denen Mecklenburg-Vorpommern zählt
2.800 €höchster Zuschuss bei 3.500 € Beratungskosten netto
31.12.2026Ende der Antragsfrist, gestellt wird vor dem Beratungsstart
Mecklenburg-Vorpommern im Detail

Förderprogramme in Mecklenburg-Vorpommern nach Kategorie - Land und Bund

Wähle oben die Kategorie, die zu deinem Vorhaben passt. Du siehst 8 Landesprogramme aus Mecklenburg-Vorpommern und 16 bundesweite Programme - jeweils mit Bewilligungsstelle, Verfahren, Fördersatz und Frist. Recherchestand: 30. September 2026.

24 Programme angezeigt
LandPersonal & WeiterbildungZuschussoffen

Ersteinstellung von Personal (technische Fachkräfte)

Zuschuss für KMU, die erstmals Ingenieure, Meister oder Techniker unbefristet einstellen (Mindestgehalt 4.200 € bzw. 3.800 € brutto, Abschluss max. 3 Jahre …

Satz / Max.
bis 50 % der Personalausgaben, max. 30.000 € in den ersten 12 Monaten und max. 15.000 € in den folgenden 12 Monaten je neuem Arbeitsplatz (24 Monate)
Bewilligt
LFI M-V
Verfahren
schriftlicher Antrag vor Abschluss des Arbeitsvertrags; nach Antragseingang Beginn auf eigenes Risiko
Frist / Status
laufend (Richtlinie auf Basis GRW-Koordinierungsrahmen ab 01.01.2026)
Quelle ansehen →
LandInnovation & F&EZuschussFrist beachten

Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuE-Richtlinie)

EFRE-kofinanzierter Zuschuss für FuE-Vorhaben, Studien, Schutzrechte, Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Innovationsberatung von Unternehmen in M-V.

Satz / Max.
FuE-Vorhaben: industrielle Forschung bis 50 %, experimentelle Entwicklung bis 25 %, KMU-Bonus +10/+20 Pp., Verbundzuschlag +15 Pp. (max. 80 %)
Bewilligt
TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH
Verfahren
Antrag beim TBI spätestens 14 Tage vor Vorhabenbeginn; Verbundvorhaben zweistufig (Skizze, Antrag)
Frist / Status
laufend bis 30.06.2027; Punktauswahl bei knappen Mitteln ab 05.02.2026
Quelle ansehen →
LandEnergie & KlimaZuschussoffen

Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen (EFRE)

Zuschuss für Energieeffizienz-, Speicher- und Smart-Grid-Investitionen von Unternehmen mit mindestens 30 % Treibhausgasminderung und Amortisation über 5 Jahren

Satz / Max.
30 %, 35 % oder 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, mit Boni bis max. 70 %; mind. 20.000 € Ausgaben (Studien/Planungen 2.000 €)
Bewilligt
LFI M-V
Verfahren
formgebundener Antrag beim LFI vor Abschluss jeglicher Liefer- und Leistungsverträge; bei Infrastruktur Klimaverträglichkeitsprüfung (tools.mv-effizient.de)
Frist / Status
laufend (EFRE 2021-2027)
Quelle ansehen →
LandPersonal & WeiterbildungZuschussFrist beachten

Bildungsschecks für Unternehmen (Qualifizierungsrichtlinie, ESF+)

Zuschuss für die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in M-V

Satz / Max.
50 % der Lehrgangskosten, max. 3.000 € je Bildungsscheck; unternehmensspezifische Qualifizierungsprojekte 50 % (mittlere 60 %, kleine 70 %)
Bewilligt
GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
Verfahren
schriftlicher Antrag vor Maßnahmebeginn bei der GSA; Abrechnung über den Weiterbildungsdienstleister
Frist / Status
Verwaltungsvorschrift vom 18.12.2023 gültig bis 31.12.2026
Quelle ansehen →
LandInvestition & WachstumZuschussoffen

Messen und Ausstellungen (Messeförderung)

Absatzförderung: Zuschuss für Messebeteiligungen außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns für KMU (Mindestausgaben 1.000 €).

Satz / Max.
Kleinstunternehmen bis 50 %, kleine bis 40 %, mittlere bis 30 % der Standmiete und Veranstalterleistungen, max. 6.000 € je Messe, max. 3 Messen pro Jahr; Start-ups pauschal 2.000 €
Bewilligt
LFI M-V
Verfahren
digitaler Antrag im Förderportal vor Vertragsabschluss mit dem Messeveranstalter
Frist / Status
laufend
Quelle ansehen →
LandGründung & NachfolgeZuschussoffen

Meisterprämie Mecklenburg-Vorpommern

Zuschuss zum Lebensunterhalt für Handwerks- oder Industriemeister bei erstmaliger Gründung, Übernahme oder tätiger Beteiligung im Handwerk (Anlage A/B1) in M-V.

Satz / Max.
Stufe 1: 7.500 €; Stufe 2: 2.500 € bei mindestens einem neuen sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitsplatz innerhalb von 12 Monaten = bis 10.000 €
Bewilligt
LFI M-V
Verfahren
Antrag beim LFI vor Gewerbeanmeldung (bei Beteiligung: vor Vertragsabschluss)
Frist / Status
laufend
Quelle ansehen →
Zuletzt geprüft: 30. September 2026 · Quellen: LFI M-V - Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Landesministerien, Förderdatenbank des Bundes, BAFA, KfW

Fördersätze, Deckel und Fristen sind Richtwerte aus den offiziellen Programmseiten und Richtlinien; sie ändern sich laufend. Vor Antragstellung prüfen wir den tagesaktuellen Stand - Programme mit Antragsstopp sind zur Orientierung weiter gelistet.

Highlight-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

GRW - Investitionszuschuss für die gewerbliche Wirtschaft: ein Programm mit hoher Fördersumme für bestehende Betriebe

Wir haben die Programme in Mecklenburg-Vorpommern gesichtet: Welches ist für bestehende Unternehmen - nicht nur Gründer - relevant, tatsächlich beantragbar und nachvollziehbar zu rechnen? Hier eine Fallstudie und ein Rechner, der in Sekunden einen Richtwert liefert.

Highlight-FörderungLandZuschuss

GRW - Investitionszuschuss für die gewerbliche Wirtschaft

Sachkapitalbezogener Zuschuss aus der Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' für Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung oder grundlegende Modernisierung von Betriebsstätten in Mecklenburg-Vorpommern - das ganze Land ist Fördergebiet.

Wer bewilligt
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V), Richtlinie des Wirtschaftsministeriums
Verfahren
Formgebundener Antrag beim LFI VOR Vorhabenbeginn (nach Antragseingang Beginn auf eigenes Risiko möglich); Antrag innerhalb eines Jahres zu vervollständigen, Bescheid laut Serviceportal innerhalb von 4 Wochen nach …
Fördersatz
Basisfördersatz kleine Unternehmen 25 % / mittlere 15 % (Landkreise Rostock, Nordwestmecklenburg, Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Rügen); 35 % / 25 % im Landkreis Vorpommern-Greifswald
Min / Max
Mindestinvestition 50.000 € zuwendungsfähige Ausgaben; nach der bisherigen Verwaltungsvorschrift max. 750.000 € Zuschuss je geschaffenem und 500.000 € je gesichertem Arbeitsplatz
Zielgruppe
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Positivliste des GRW-Koordinierungsrahmens, inkl. Tourismus) mit Investition in Mecklenburg-Vorpommern; vor allem KMU nach EU-Definition
Frist
laufend; Geltungsdauer der neuen Landesrichtlinie derzeit offen
Budget-Status
Kein Landesbudget für 2026 veröffentlicht; bundesweit stehen 2026 für die GRW rund 1,3 Mrd. € bereit (BMWE, 06.01.2026; Koordinierungsrahmen ab 01.01.2026)
Fallstudie (Modellrechnung)

So rechnet sich GRW - Investitionszuschuss für die gewerbliche Wirtschaft in der Praxis

BetriebGmbH, 15 Mitarbeiter, Metallbau im Landkreis Rostock (kleines Unternehmen nach EU-Definition)
VorhabenErweiterungsinvestition 400.000 € in eine neue Fertigungshalle und CNC-Maschinen mit 2 zusätzlichen Dauerarbeitsplätzen (+13 %)
Rechnung400.000 € × 25 % Basisfördersatz = 100.000 € Zuschuss; bei Tarifbindung sind Aufschläge möglich, deren Höhe die neue Landesrichtlinie regelt; Grenze von 750.000 € je geschaffenem Arbeitsplatz wird nicht erreicht
Förderung im Beispiel100.000 €

Basissatz je nach Landkreis 20/25/35 % (kleine Unternehmen), mögliche Aufschläge (z. B. bei Tarifbindung) nach der neuen Landesrichtlinie; Mindestinvestition 50.000 €; nur Nettokosten neuer Sachanlagen; die neue Landesrichtlinie kann Details ändern. Modellrechnung auf Basis der veröffentlichten Programmregeln, kein Bescheid, keine Zusage.

Förder-Rechner Mecklenburg-Vorpommern: Was könnte dein Vorhaben bringen?

Vorhaben wählen, Unternehmensgröße und Investitionssumme eingeben - der Rechner nutzt die aktuellen Fördersätze und Deckel des jeweils passenden Landes- oder Bundesprogramms und zeigt einen Richtwert samt Formel.

Unternehmensgröße
€
5.000 €1.000.000 €
Richtwert Tilgungsnachlass / Zuschussanteil
≈ 1.800 €
Programm: ERP-Förderkredit Digitalisierung (KfW 511/512) - ZuschussanteilBund
Rechnung: 60.000 € × 3 % = 1.800 €

Mecklenburg-Vorpommern hat aktuell keinen eigenen Digitalisierungszuschuss. Bund: ERP-Förderkredit Digitalisierung (KfW 511/512) über die Hausbank plus 3-5 % Zuschuss, max. 200.000 €.

Richtwert ohne Gewähr - keine Zusage. Fördergebiet, KMU-Status inkl. verbundener Unternehmen, De-minimis-Rahmen (300.000 € in 3 Jahren) und Kumulierung entscheiden über die tatsächliche Höhe.

Richtwert prüfen lassen → Förder-Check

Beispiel Mecklenburg-Vorpommern: GmbH, 15 Mitarbeiter, Metallbau im Landkreis Rostock (kleines Unternehmen nach EU-Definition) - Erweiterungsinvestition 400.000 € in eine neue Fertigungshalle und CNC-Maschinen mit 2 zusätzlichen Dauerarbeitsplätzen (+13 %) Ergebnis: 400.000 € × 25 % Basisfördersatz = 100.000 € Zuschuss; bei Tarifbindung sind Aufschläge möglich, deren Höhe die neue Landesrichtlinie regelt; Grenze von 750.000 € je geschaffenem Arbeitsplatz wird nicht erreicht Alle Werte sind Richtwerte aus den offiziellen Programmregeln (Stand 30. September 2026); die tatsächliche Förderung hängt von Fördergebiet, KMU-Status, De-minimis-Rahmen und Bewilligung ab.

Fristen-Radar & Checkliste

Fördermittel in Mecklenburg-Vorpommern richtig beantragen: Fristen, Fehler, Behörden

Fördertöpfe sind endlich - 2026 gab es im Bund einen Antragsstopp (ZIM) und begrenzte Kontingente (KOMPASS), und mehrere Landesrichtlinien laufen aus oder werden neu gefasst. Der Fristen-Radar zeigt, was zeitkritisch ist, die Fehlerliste, woran Anträge scheitern, und die Behörden-Matrix, wer eigentlich was in welchem Verfahren bewilligt.

Chronologisch: Fristen, Antragsfenster und Programmenden in Mecklenburg-Vorpommern und im Bund. Rot markiert = zeitkritisch. Stand 30. September 2026.

  1. 2026, monatlich begrenztzeitkritisch
    KOMPASS-Qualifizierungsschecks für Solo-Selbstständige: Ausgabe monatlich bundesweit begrenztBund

    90 % Zuschuss bis 4.500 €; die Anlaufstellen geben 2026 nur begrenzt Schecks aus, Programm läuft bis 29.02.2028.

  2. 31.12.2026zeitkritisch
    Bildungsschecks für Unternehmen: Verwaltungsvorschrift gültig bis JahresendeLand

    50 % der Lehrgangskosten, max. 3.000 € je Scheck.

  3. 2026zeitkritisch
    GRW-Investitionszuschuss: neue Landesrichtlinie in ErarbeitungLand

    Sätze ab 01.01.2026 laut LFI als Orientierung; Höchstbeträge je Arbeitsplatz vor Antrag mit dem LFI abstimmen.

  4. 31.12.2026zeitkritisch
    BAFA-Unternehmensberatung: Richtlinie gilt bis 31.12.2026, Anschluss ab 2027 laut BAFA nicht genanntBund

    Anträge auf den Beratungszuschuss (in den neuen Ländern bis zu 80 %, max. 2.800 € je Beratung) sind nur bis zum 31.12.2026 nach der aktuellen Richtlinie möglich. Antrag vor Beratungsbeginn; Steuer-, Rechts- und Versicherungsberatung sind nicht förderfähig.

Checkliste als PDF + persönliche Ersteinschätzung anfordernIm Förder-Check nennst du Bundesland, Rechtsform, Größe und Vorhaben - wir antworten binnen 24 Stunden mit den passenden Programmen und der Checkliste.
Förder-Check in 2 Minuten

Welche Förderung passt zu deinem Betrieb in Mecklenburg-Vorpommern?

Beantworte vier kurze Fragen. Wir gleichen dein Vorhaben mit den Landes- und Bundesprogrammen ab, prüfen Fristen und Antragsstopps und melden uns binnen 24 Stunden mit den passenden Programmen, der Förder-Checkliste als PDF und einer ehrlichen Einschätzung - auch wenn die Antwort mal „lohnt sich nicht“ heißt.

2 Minuten · kostenlos · unverbindlich
  • Antwort binnen 24 Stunden mit konkreten Programmen statt Linkliste
  • Land + Bund geprüft, inklusive Fristen, Kontingente und Antragsstopps
  • Förder-Checkliste als PDF: 12 Prüfpunkte, häufigste Fehler, Behörden-Matrix
  • Kein Verkaufsdruck: Fördermittel sind der Einstieg, nicht das Produkt
Portrait von Jan Ruhoff, VERSIANER
Jan Ruhoff
Geschäftsführer VERSIANER · Makler mit Fliege · Annette-Allee 41, 48149 Münster
Sortiert persönlich vor, welche Programme zu deinem Betrieb passen.
1Dein Betrieb & Vorhaben2Dein Rückrufservice
Rechtsform
Wie viele Mitarbeitende?
Welche Förderung suchst du? (Mehrfachauswahl möglich)
Über 100 GmbHs im Bestand: VERSIANER begleitet Unternehmer seit 2013.
Portrait von Jan Ruhoff, VERSIANER
Dein Ansprechpartner für Fördermittel

Vom passenden Programm bis zur Antragstellung an deiner Seite

Jan RuhoffGeschäftsführer VERSIANER · Makler mit Fliege

Jan kennt die Förderlandschaft nicht nur aus der Theorie: Als unabhängiger Versicherungsmakler begleitet er Selbstständige und Unternehmer seit Jahren durch Förderanträge, Nachweispflichten und die Frage, welches Programm überhaupt zum eigenen Bundesland und zur eigenen Unternehmensphase passt. Kein Fulltime-Rechercheur nötig - Jan sortiert vor, was für deinen Betrieb wirklich in Frage kommt.

Kennt die Förderprogramme aller 16 Bundesländer100 % unabhängiger VersicherungsmaklerTeil der Versuro Gruppe
Fachlich geprüft · Stand: 30.09.2026Mit Jan ins Cockpit
Mecklenburg-Vorpommern: Was noch nicht belegt ist

Offene Punkte mit rotem Fragezeichen

Bei diesen Angaben auf der Seite haben wir keine geprüfte Quelle oder der Stand kann sich ändern. Wir klären sie mit dir, bevor ein Antrag gestellt wird.

Wie hoch ist der Aufschlag bei Tarifbindung?
Belegt: Nach der Verwaltungsvorschrift von 2018 (Förderdatenbank, Abruf 30.09.2026) sind bis zu 5 Prozentpunkte Zuschlag bei tariflicher oder tarifgleicher Vergütung möglich, bei geringerer Vergütung 5 Punkte Abzug. Offen: Für die Landesrichtlinie 2026, die derzeit erarbeitet wird, ist die Höhe nicht belegt. Wir fragen beim LFI M-V nach, bevor wir eine Zahl nennen.
Welche Fassung der FuE-Richtlinie gilt?
Belegt: Die Richtlinie vom 09.11.2023 gilt mit der zweiten Änderung vom 23.04.2026 (Amtsblatt M-V vom 18.05.2026) bis 30.06.2027 (TBI, konsolidierte Fassung, Abruf 24.10.2026). Der Antrag geht laut TBI mindestens 14 Tage vor Beginn ein. Offen: Rechtsverbindlich sind nur die im Amtsblatt veröffentlichten Texte, die konsolidierte Fassung haben wir nicht damit abgeglichen. Klärung: Wortlaut vor Antrag beim TBI bestätigen lassen.
Wie lange läuft die GRW, und was gilt für KMU bis Ende 2028?
Belegt: Das LFI schreibt, dass neue Richtlinien erarbeitet werden. Der bundesweite Koordinierungsrahmen gilt seit 01.01.2026, die Anforderungen an neue Arbeitsplätze sind für KMU bis Ende 2028 vereinfacht (BMWE, 06.01.2026). Offen: Eine Landeslaufzeit bis 31.12.2029 (MV-Serviceportal) konnten wir nicht prüfen, die Seite ist automatisiert nicht abrufbar. Die Bedingungen +10 % Arbeitsplätze oder Investition über 150 % der Abschreibungen stammen aus der Verwaltungsvorschrift 2018 bis 2020 (Förderdatenbank) und sind für 2026 nicht bestätigt. Klärung: mit dem LFI vor der Antragstellung.
Was folgt auf die Bildungsschecks nach dem 31.12.2026?
Belegt: Die Verwaltungsvorschrift vom 18.12.2023 gilt vom 01.01.2024 bis 31.12.2026 (Förderdatenbank, Abruf 30.09.2026). Offen: Eine Nachfolgeregelung ist uns nicht bekannt. Wer Weiterbildung plant, fragt vor Jahresende bei der GSA nach dem Stand.
Gilt für dich der BAFA-Satz von bis zu 80 %?
Belegt: Die BAFA-Richtlinie (Fassung vom 12.12.2024) gilt für Anträge bis 31.12.2026 und staffelt den Satz nach Region; nach übereinstimmenden Angaben von Beratungsseiten gelten in den neuen Ländern (ohne Berlin) 80 %, höchstens 2.800 € bei 3.500 € netto, sonst 50 %. Offen: Den Regionaltext der Richtlinie konnten wir nicht selbst auslesen, und ein Anschluss nach dem 31.12.2026 ist nicht bekannt. Das prüfen wir für deinen Standort vor Antrag.
Bis wann werden INQA-Coaching-Schecks ausgegeben?
Belegt: Richtlinie vom 12.06.2026, im Bundesanzeiger am 22.06.2026 veröffentlicht: 80 %, höchstens 1.200 € netto je Beratertag, bis 12 Tage, 7 Monate Zeit zum Abschluss (Förderdatenbank, Abruf 30.09.2026). Offen: Das Ende der Scheck-Ausgabe (früher hier: 30.06.2028) und ein Programmende am 31.12.2028 sind nicht amtlich belegt, sondern stammen von Beratungsanbietern. Klärung: bei der INQA-Beratungsstelle vor dem Erstgespräch.
Wann nimmt das ZIM wieder Anträge an?
Belegt: Seit 07.07.2026 werden vorübergehend keine Anträge für Zuschüsse angenommen (zim.de, Abruf 30.09.2026). Offen: Ein Termin für die Wiederaufnahme ist nicht genannt; die frühere Angabe Anfang 2027 war nicht belegt und wurde entfernt. Klärung: Hinweise des Projektträgers beobachten.
Ist die Programmzahl 95 aktuell, und stimmt der Nord-Vergleich?
Belegt: Abruf der Förderdatenbank am 18.08.2026: 95 Programme mit Fördergeber Land. Offen: Die dynamische Suche konnten wir am 30.09.2026 nicht neu abfragen. Korrektur: Die frühere Angabe kleinste Programmdichte im Nord-Vergleich war fehlerhaft, denn Bremen listet mit 51 weniger Programme; die Aussage wurde entfernt. Klärung: Neuabruf bei der nächsten Aktualisierung.
Bis wann gibt es 2026 noch KOMPASS-Schecks?
Belegt: Das Programm läuft bis 29.02.2028, die monatliche Scheck-Ausgabe ist bundesweit begrenzt (esf.de, Abruf 30.09.2026). Offen: Die frühere Angabe voraussichtlich bis Oktober 2026 ist nicht belegt und wurde entfernt. Klärung: bei der Anlaufstelle nachfragen.

Recherchestand 30.09.2026. Vor jeder Antragstellung gleichen wir diese Punkte mit LFI, GSA, TBI und BAFA ab. Die Liste ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen zu Mecklenburg-Vorpommern

Fördermittel in Mecklenburg-Vorpommern - die wichtigsten Antworten

Was Selbstständige und Unternehmer in Mecklenburg-Vorpommern uns am häufigsten fragen.

Dein nächster Schritt

Welche Förderung passt zu deinem Betrieb in Mecklenburg-Vorpommern?

Der Förder-Check dauert zwei Minuten: Bundesland, Rechtsform, Größe, Vorhaben - wir antworten binnen 24 Stunden mit passenden Programmen, Fristen und der Förder-Checkliste. Und wer zusätzlich Steuern, Vorsorge und Förderung als Ganzes prüfen will, nimmt den Förderatlas-Check.

Neutral · Unverbindlich · Ohne Verkaufsdruck
Steuern, Vorsorge und Förderung in einem Rutsch prüfen? Förderatlas-Check für Selbstständige
Lieber gleich mit Jan sprechen? Termin sichern
Eher klassische Finanzierung statt Fördermittel gesucht? Gewerbefinanzierung ansehen
Frisch gegründet statt etabliert? Startup-Finanzierung ansehen
Zum Schluss: dein Förder-Check

Alles gelesen? Dann jetzt den Förder-Check für Mecklenburg-Vorpommern starten oder direkt einen Termin buchen.

Beantworte vier kurze Fragen. Wir gleichen dein Vorhaben mit den Landes- und Bundesprogrammen ab, prüfen Fristen und Antragsstopps und melden uns binnen 24 Stunden mit den passenden Programmen, der Förder-Checkliste als PDF und einer ehrlichen Einschätzung - auch wenn die Antwort mal „lohnt sich nicht“ heißt.

2 Minuten · kostenlos · unverbindlich
  • Antwort binnen 24 Stunden mit konkreten Programmen statt Linkliste
  • Land + Bund geprüft, inklusive Fristen, Kontingente und Antragsstopps
  • Förder-Checkliste als PDF: 12 Prüfpunkte, häufigste Fehler, Behörden-Matrix
  • Kein Verkaufsdruck: Fördermittel sind der Einstieg, nicht das Produkt
Portrait von Jan Ruhoff, VERSIANER
Jan Ruhoff
Geschäftsführer VERSIANER · Makler mit Fliege · Annette-Allee 41, 48149 Münster
Sortiert persönlich vor, welche Programme zu deinem Betrieb passen.
1Dein Betrieb & Vorhaben2Dein Rückrufservice
Rechtsform
Wie viele Mitarbeitende?
Welche Förderung suchst du? (Mehrfachauswahl möglich)
Über 100 GmbHs im Bestand: VERSIANER begleitet Unternehmer seit 2013.