Versicherungen für Glasfaser-, 5G- und Breitbandausbau. Wenn die Bohranlage steht, läuft die Vertragsstrafe weiter.
Du baust Trassen und Hausanschlüsse für FTTH (Glasfaser bis ins Haus) im Auftrag von Netzbetreibern und Generalunternehmern, mit eigener Spülbohranlage, Ortungstechnik, Kolonnen und Bauzeitenplänen, die andere geschrieben haben. Ein Maschinenschaden, ein Diebstahl vom Baufeld oder eine getroffene Gasleitung trifft dich dann dreifach: an der Maschine, im Vertrag und beim Fremdschaden.
Wer im Glasfaserausbau bohrt, fräst und spleißt, trägt drei Risiken gleichzeitig: den eigenen Maschinenpark, Schäden an fremden Versorgungsleitungen und Verträge mit Netzbetreibern, die Bürgschaften und feste Bauzeiten verlangen. Eine Gewerbepolice aus der Zeit vor der Bohrtechnik deckt davon meist nur einen Teil. Der Ausbau läuft noch Jahre: Laut BREKO Marktanalyse 2026 sind 62,0 Prozent der Haushalte und Unternehmen mit Glasfaser erreichbar, tatsächlich angeschlossen sind erst 29,8 Prozent (Stand 30.06.2026). Diese Seite zeigt dir, welche Bausteine dein Betrieb im FTTH-Tiefbau wirklich braucht, von der Bohranlage bis zur Bürgschaft.
Deine Leiter: die Bausteine für Glasfaser-, Netzbau- und Spülbohr-Betriebe
Maschinenpark, Leitungsrisiken, Verträge mit Netzbetreibern, Flotte und Fachkräfte: Diese Seiten zeigen Sprosse für Sprosse, was dein Betrieb im FTTH-Ausbau wirklich braucht, vom Bohrgerät bis zur Bürgschaft.
Warum Maschinenpark, Leitungsschäden und Bürgschaften im Glasfaserausbau kein Kleingedrucktes sind
Der Glasfaserausbau ist ein Jahrzehntprojekt mit engen Bauzeitenplänen und langen Nachunternehmer-Ketten. Wer FTTH-Trassen und Hausanschlüsse baut, trägt das Risiko an der Maschine, im Boden und im Vertrag, meist alle drei gleichzeitig.
Trifft dein Bohrkopf eine fremde Gas-, Strom- oder Wasserleitung, meldet sich zuerst der Betreiber dieser Leitung, nicht dein Auftraggeber: Reparatur, Versorgungsausfall und die Folgeschäden der Anlieger werden dir als Verursacher in Rechnung gestellt. Hast du vorher keine Leitungsauskunft eingeholt oder keine Suchschachtung gemacht, prüft dein Versicherer, ob du eine Obliegenheit verletzt hast. Obliegenheiten sind Pflichten aus deinem Versicherungsvertrag, deren Verletzung die Leistung kürzen oder ganz streichen kann. Parallel läuft dein Bauzeitenplan weiter: Steht die Bohranlage nach einem Maschinenschaden, verdienst du an dieser Trasse nichts, während Löhne, Leasingraten und eine vertraglich vereinbarte Vertragsstrafe weiterlaufen. Und weil die Gigabitstrategie der Bundesregierung Glasfaser bis ins Haus flächendeckend bis 2030 anstrebt (Quelle: Bundesregierung, Gigabitstrategie 2022), stehen deine nächsten Aufträge schon fest, aber nur, wenn dein Betrieb den ersten großen Schaden übersteht.
Erstens eine Betriebshaftpflicht, in der Schäden an fremden Versorgungsleitungen nur mit kleiner Begrenzung (Sublimit) oder gar nicht enthalten sind. Zweitens eine Maschinenversicherung, die die Bohranlage deckt, aber Spülpumpe, Ortungsgerät und Bohrgestänge als Zubehör ausschließt oder ohne Neuwert führt. Drittens ein Rahmenvertrag mit dem Netzbetreiber, der eine Vertragserfüllungsbürgschaft verlangt, die noch über die Hausbank läuft und dort die Kreditlinie blockiert. Jeder dieser drei Punkte ist einzeln lösbar. Zusammen entscheiden sie darüber, ob dein Betrieb den nächsten Rahmenvertrag annehmen kann.
Jan begleitet Glasfaser-Tiefbau-, Netzbau- und Spülbohr-Betriebe dabei, Maschinenpark, Leitungsrisiken und Netzbetreiber-Verträge so aufzustellen, dass im Ernstfall wirklich gezahlt wird und nicht erst nach dem Kleingedruckten. Für Flotte, Transport, Bürgschaft und Maschinen arbeitet er mit seinem Fachpartner Jan Wetekam zusammen. Als unabhängiger Makler vergleicht er für dich die Bedingungen mehrerer Gesellschaften, statt dir einen einzelnen Tarif zu verkaufen.
Fragen, die Glasfaser-Tiefbau- und Spülbohr-Betriebe uns stellen
Ein erster Überblick. Für die Einschätzung deines Betriebs mit Maschinenpark, Flotte und Rahmenverträgen sprechen wir am besten persönlich.
Mit Jan ins Cockpit
In 15 Minuten sehen wir gemeinsam, wo dein Betrieb heute steht: Bohranlage und Zubehör, Leitungsschäden-Klausel, Bürgschaftsrahmen und Flotte. Unverbindlich und auf Augenhöhe unter Fachleuten.