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Für Vereins- und Stiftungsvorstände

Du engagierst dich ehrenamtlich für deinen Verein - haftest du deshalb auch mit deinem Privatvermögen?

Viele Vorstände gehen davon aus, dass die Rechtsform sie automatisch schützt. Das stimmt nur bedingt: Wir zeigen dir, wo die Lücken wirklich liegen - und wie du Vorstand, Verein und ehrenamtliche Helfer sauber absicherst.

Das Wichtigste in Kürze

Vereins- und Stiftungsvorstände haften grundsätzlich auch persönlich - die Vereinsform allein schützt nicht automatisch davor. §31a BGB begrenzt die Haftung ehrenamtlicher Vorstände bei einfacher Fahrlässigkeit, deckt aber nicht jedes Risiko ab. Als Richtwert gilt eine Versicherungssumme von 500.000 Euro. Die drei häufigsten Lücken: fehlende D&O-Innenhaftung, Sublimits bei der Kinder- und Jugendarbeit sowie eine oft übersehene Einzelanmeldepflicht für Vereinsfeste.

Worauf wir bei Vereinen und Stiftungen achten
Von der Mitgliederzahl bis zum Dachverband-Rahmenvertrag - wir kennen die Stellschrauben
Spezialisiert auf ehrenamtliche Vorstände, nicht auf Konzernstrukturen
Kinder- und Jugendarbeit, Vereinsfeste, Gemeinnützigkeit nach §52 AO - alles im Blick
Wir betreuen bereits mehrere Stiftungen bundesweit
100 % unabhängig · spezialisiert auf Vereine, Stiftungen und ehrenamtliche Vorstände · Teil der Versuro Gruppe
In 15 Minuten weißt du, wo dein Verein wirklich steht.
Mit Jan ins Cockpit
Fakten statt Bauchgefühl

Warum echter Schutz für deinen Vorstand kein Luxus ist

Wir betreuen bereits mehrere Stiftungen bundesweit - mit klarer Spezialisierung auf die Risiken von Vereinen und gemeinnützigen Organisationen. Drei Zahlen und drei Lücken, die das greifbar machen:

500.000
marktüblicher Richtwert für die Versicherungssumme einer Vereinshaftpflicht
§31a BGB
begrenzt die Haftung ehrenamtlicher Vorstände bei einfacher Fahrlässigkeit - deckt aber nicht jedes Risiko ab
§52 AO
regelt die Gemeinnützigkeit - ein Baustein, den jede Bedarfsanalyse mit prüft
Die drei typischen Vereins-Lücken

Fehlende D&O-Innenhaftung

Der Vorstand haftet gegenüber dem eigenen Verein für Fehlentscheidungen - ohne eigene Absicherung trägt er dieses Risiko oft persönlich.

Lücke bei der Kinder- und Jugendarbeit

Viele Policen kennen ein Sublimit oder schließen Kinder- und Jugendarbeit sogar aus - ausgerechnet dort, wo Vereine besonders aktiv sind.

Übersehene Einzelanmeldepflicht

Vereinsfeste müssen bei vielen Verträgen einzeln angemeldet werden. Wird das vergessen, besteht im Schadenfall oft kein Versicherungsschutz.

Jan Ruhoff
Dein Ansprechpartner für Vereine und Stiftungen
Jan RuhoffGeschäftsführer VERSIANER · Makler mit Fliege

Jan begleitet Vorstände und Geschäftsführungen von Vereinen und Stiftungen dabei, ehrenamtliches Engagement nicht zum persönlichen Risiko werden zu lassen. Sein Anspruch: Absicherung so klar und unaufgeregt zu erklären, wie es sich für eine ehrenamtliche Aufgabe gehört - ohne Fachchinesisch, dafür mit einem genauen Blick für das, was im Ernstfall wirklich zählt.

Betreut bereits mehrere Stiftungen bundesweit100 % unabhängiger VersicherungsmaklerTeil der Versuro Gruppe
Fachlich geprüft · Stand: Juli 2026Mit Jan ins Cockpit
Häufige Fragen von Vorständen

Drei Fragen, die uns Vereine und Stiftungen am häufigsten stellen

Kurze, ehrliche Antworten - ohne Fachchinesisch.

Schützt unsere Satzung den Vorstand vor persönlicher Haftung?

Nur teilweise. §31a BGB begrenzt die Haftung ehrenamtlicher oder gering vergüteter Vorstandsmitglieder bei einfacher Fahrlässigkeit gegenüber dem Verein und seinen Mitgliedern. Gegenüber Dritten - etwa bei einem Personenschaden auf einem Vereinsfest - greift diese Begrenzung nicht im gleichen Maße, und grobe Fahrlässigkeit ist ohnehin ausgenommen. Die Satzung allein ersetzt deshalb keine eigene Absicherung.

Was deckt eine Vereinshaftpflicht konkret ab?

Der tatsächliche Bedarf hängt von mehreren Faktoren ab: Vereinsart, Mitgliederzahl, Größe des Vorstands, Anzahl ehrenamtlicher Helfer, ob Kinder- und Jugendarbeit stattfindet, wie viele Vereinsfeste pro Jahr geplant sind, ob ein Dachverband-Rahmenvertrag besteht und ob der Verein nach §52 AO als gemeinnützig anerkannt ist. Erst wenn diese Punkte geklärt sind, lässt sich sagen, welche Deckungssumme und welche Bausteine wirklich passen.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme für unseren Verein sein?

Als Richtwert gilt am Markt eine Versicherungssumme von 500.000 Euro. Vereine mit vielen Mitgliedern, regelmäßiger Kinder- und Jugendarbeit oder mehreren größeren Vereinsfesten pro Jahr sollten im Einzelfall prüfen, ob eine höhere Summe sinnvoll ist. Pauschal beantworten lässt sich das nicht - es lohnt sich, die eigene Vereinsstruktur einmal durchzurechnen.

Dein nächster Schritt

Klarheit für deinen Vorstand - in einem Gespräch

Ob dein Verein bereits eine Haftpflicht hat oder noch gar nicht abgesichert ist: In 15 Minuten weißt du, wo die größte Lücke liegt und was als Nächstes sinnvoll ist.

Jan Ruhoff
Jan Ruhoff
Geschäftsführer VERSIANER · Makler mit Fliege
Kostenlos und unverbindlichSpeziell für Vereine, Stiftungen und ehrenamtliche VorständeKein Verkaufsgespräch, sondern eine ehrliche Einschätzung
Mit Jan ins Cockpit