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Erben & Nachfolge für Unternehmer

Ohne Regelung entscheiden Gesetz und Zufall über deine Firma und dein Vermögen - mit warmer Hand entscheidest du selbst.

Als Gesellschafter-Geschäftsführer oder Selbstständiger trägst du zwei Rollen gleichzeitig: die private Erbfolge und die Zukunft deines Unternehmens. Ohne Testament, ohne Vollmacht und ohne Übergabeplan entscheiden am Ende andere - das Gesetz, das Finanzamt, der Zufall. Wir regeln beides gemeinsam, bevor es jemand anders tun muss.

Das Wichtigste in Kürze

Wer ohne Testament und Vollmacht ausfällt oder verstirbt, überlässt Firma und Vermögen dem gesetzlichen Zufallsprinzip - und dem Finanzamt ohne Freibetrags-Planung den vollen Zugriff. Freibeträge wie 500.000 Euro für Ehepartner oder 400.000 Euro für Kinder gelten nur, wer sie nutzt. Bei der Unternehmensnachfolge entscheidet oft eine einzige Altlast, etwa eine bestehende Pensionszusage, über Erfolg oder Scheitern des Verkaufs. Wer frühzeitig mit warmer statt kalter Hand plant, sichert Firma und Familie zugleich.

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Zahlen, die für warme Hand sprechen

Die Fakten hinter Erbschaft und Nachfolge

Die gesetzlichen Freibeträge gelten für jeden - genutzt werden sie nur von wenigen. Und bei der Unternehmensnachfolge entscheidet oft eine einzige unerledigte Regelung über den Preis, den du am Ende erzielst.

500.000 €
Freibetrag für Ehepartner - plus 256.000 Euro zusätzlicher Versorgungsfreibetrag
400.000 €
Freibetrag je Kind, alle 10 Jahre neu nutzbar
90 %
aller Deutschen haben keine rechtskonformen Vollmachten
75 %
aller Deutschen haben kein Testament
Und bei der Unternehmensnachfolge:
  • Rund 109.000 Unternehmen suchen laut KfW jedes Jahr einen Nachfolger, rund 114.000 planen im selben Zeitraum die Schließung.
  • Jeder vierte Mittelständler denkt nach dem altersbedingten Rückzug des Inhabers über eine Schließung nach - bis Ende 2026 werden rund 560.000 Betriebsübergaben erwartet.
  • Eine bestehende Pensionszusage gehört zu den häufigsten Gründen für einen Preisabschlag oder einen gescheiterten Deal beim GmbH-Verkauf.
Dein Ansprechpartner für Erben & Nachfolge
Jan Ruhoff

Jan Ruhoff

Geschäftsführer VERSIANER · Makler mit Fliege

Jan Ruhoff berät Gesellschafter-Geschäftsführer und Selbstständige zu Erbschaft und Unternehmensnachfolge - von der privaten Vollmacht bis zur Holding-Struktur fürs Vermächtnis. Immer eng abgestimmt mit Steuerberater und Rechts-Partnerservice, damit aus deinem Lebenswerk kein Zufallsprodukt wird.

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Mit Jan ins CockpitFachlich geprüft · Stand: Juli 2026
Gut zu wissen

Wissenswertes zu Erben & Nachfolge

Drei Fragen, die in fast jedem Erstgespräch zu Erbschaft und Unternehmensnachfolge auftauchen - mit echten Antworten, nicht mit Juristendeutsch.

Was passiert, wenn ich ohne Testament sterbe?

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge: Dein Vermögen wird nach einer festen Quote unter Ehepartner, Kindern und weiteren Verwandten aufgeteilt - unabhängig davon, was du dir gewünscht hättest. Bei mehreren Erben entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft, die über jede größere Entscheidung gemeinsam abstimmen muss, auch über eine GmbH-Beteiligung. Wer ohne Testament ein größeres Vermögen erbt, dem entscheidet oft der Zufall statt der eigene Wille, wer was bekommt - und das Finanzamt greift ohne Freibetrags-Planung deutlich tiefer zu. Ein Testament kostet ab 539 Euro über unseren Rechts-Partnerservice und verhindert genau das.

Wie unterscheiden sich warme Hand und kalte Hand bei der Übergabe?

Warme Hand bedeutet: Du verschenkst oder überträgst zu Lebzeiten, geplant und in Etappen - jede Etappe kann die Freibeträge neu nutzen, zum Beispiel alle 10 Jahre 400.000 Euro pro Kind. Kalte Hand bedeutet: Es passiert nichts, bis das Gesetz nach deinem Tod entscheidet. Dann zählen alle Übertragungen der letzten 10 Jahre zusammen, die Freibeträge greifen nur einmal, und ohne Vollmacht kann in der Zwischenzeit niemand handlungsfähig für dich oder dein Unternehmen einspringen. Der Unterschied ist selten der Wille, sondern die Planung.

Warum scheitern GmbH-Verkäufe an der eigenen Pensionszusage?

Eine Pensionszusage ist eine Verpflichtung der GmbH gegenüber dem Geschäftsführer, die in der Bilanz als Rückstellung steht - und die ein Käufer mit übernehmen muss. Ist sie nicht sauber rückgedeckt oder passt sie nicht zur künftigen Ertragskraft der Firma, wird sie schnell zum Streitpunkt: Käufer kalkulieren einen Abschlag ein oder springen ganz ab. In der Praxis ist eine bestehende Pensionszusage einer der häufigsten Gründe für einen Preisabschlag oder einen gescheiterten Deal beim GmbH-Verkauf. Wer frühzeitig sauber auslagert, etwa über eine Unterstützungskasse, nimmt diesen Streitpunkt vom Tisch, bevor der erste Käufer überhaupt am Tisch sitzt.

Dein nächster Schritt

Mit Jan ins Cockpit - für Firma, Vermögen und Nachfolge

In 15 Minuten weißt du, wo du stehst: bei der privaten Erbfolge, bei der Unternehmensnachfolge oder bei beidem. Unverbindlich und auf Augenhöhe.

Jan Ruhoff
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