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Für Architekten & Ingenieure

Deine Berufshaftpflicht ist gesetzlich Pflicht. Ob sie im Ernstfall wirklich trägt, ist eine andere Frage.

Als Architektin, Architekt oder Ingenieurin planst und überwachst du Bauprojekte, für die du oft gesamtschuldnerisch haftest. Ein einzelner Planungsfehler reicht, und aus einer Unterschrift wird schnell eine siebenstellige Forderung.

Das Wichtigste in Kürze

Berufshaftpflicht ist für Architekten und Ingenieure in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Wer plant oder die Bauüberwachung übernimmt, haftet bei einem Planungsfehler oft gesamtschuldnerisch mit anderen Baubeteiligten für den vollen Schaden. Bauherrenhaftpflicht-Schäden liegen laut GDV im Schnitt bei 12.500 Euro, Spitzenschäden bei bis zu 850.000 Euro. Diese Seite zeigt dir, welche Bausteine dein Büro wirklich absichern.

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Warum Berufshaftpflicht und Bauherrenhaftpflicht kein Kleingedrucktes sind

Ein Planungsfehler oder ein Schaden auf der Baustelle trifft nicht nur den Bauherrn. Weil Architekten und Ingenieure bei Baumängeln oft gesamtschuldnerisch haften, kann eine einzige Unterschrift zu einer siebenstelligen Forderung werden.

12.500 €
durchschnittlicher Bauherrenhaftpflicht-Schaden
Quelle: GDV Bauversicherung, 2024
850.000 €
möglicher Spitzenschaden bei Bauherrenhaftpflicht
zum Beispiel Nachbarhaus-Schaden bei Gründungsarbeiten
Pflicht
Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure
gesetzlich vorgeschrieben, Mindestdeckung je nach Bundesland
Was im Schadenfall wirklich passiert

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haftest du nicht nur für Planungsfehler, sondern auch für Fehler bei der Bauüberwachung. Kommt es zu einem Baumangel, zahlst du als greifbarer Baubeteiligter oft zunächst die vollen Nachbesserungskosten und musst dir deinen Anteil von anderen Verantwortlichen im Innenverhältnis zurückholen. Die Vergütung nach HOAI ändert daran nichts, sie schützt dein Honorar, nicht deine Haftung. Und auch nach der Bauabnahme bist du nicht aus dem Schneider: Die sogenannte Nachhaftung kann dich noch Jahre später erreichen, wenn ein Mangel erst spät auffällt.

Ein Muster, das wir in der Praxis oft sehen

Ein Architekturbüro mit mehreren Standorten hatte seine gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflicht nur als „Sonstige“ im System stehen, dazu offene Lücken bei D&O, Bauherrenhaftpflicht für eigene Projekte und Cyber-Schutz für Planungsdaten. Kein Einzelfall: Genau diese Kombination sehen wir bei wachsenden Büros immer wieder.

Jan Ruhoff
Dein Ansprechpartner
Jan RuhoffGeschäftsführer VERSIANER · Makler mit Fliege

Jan begleitet Architektur- und Ingenieurbüros dabei, ihre gesetzliche Berufshaftpflicht, Bauherrenhaftpflicht und D&O-Absicherung so aufzustellen, dass im Ernstfall wirklich gezahlt wird und nicht erst nach dem Kleingedruckten. Als unabhängiger Makler vergleicht er für dich die Bedingungen mehrerer Gesellschaften, statt dir einen einzelnen Tarif zu verkaufen.

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Häufige Fragen von Planern

Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure: die wichtigsten Antworten

Drei Fragen, die uns Architektur- und Ingenieurbüros am häufigsten stellen, kurz und verständlich beantwortet.

Ist die Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. In den Architekten- und Ingenieurgesetzen der Bundesländer ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung Voraussetzung für die Eintragung in die zuständige Kammer und für die Führung der Berufsbezeichnung. Die Mindestdeckungssumme unterscheidet sich je nach Bundesland und Kammer. Ohne gültigen Nachweis riskierst du den Verlust deiner Berufszulassung, nicht nur eine Deckungslücke.

Was bedeutet gesamtschuldnerische Haftung bei einem Baumangel konkret?

Sind an einem Bauprojekt mehrere Beteiligte an einem Mangel beteiligt, etwa Architekt, Statiker und Bauunternehmen, kann der Bauherr jeden Einzelnen auf den vollen Schaden in Anspruch nehmen. Wer zuerst greifbar ist, zahlt zunächst die kompletten Nachbesserungskosten und muss sich den Ausgleich von den übrigen Verantwortlichen im Innenverhältnis zurückholen. Eine ausreichende Deckungssumme schützt dich deshalb auch dann, wenn der Fehler nicht allein bei dir lag.

Wie lange haftet ein Architekt oder Ingenieur nach Projektabschluss noch (Nachhaftung)?

Baumängel zeigen sich oft erst Jahre nach der Bauabnahme, etwa bei einem Feuchtigkeitsschaden oder einem statischen Problem. Die gesetzliche Verjährung für Mängelansprüche bei Bauwerken beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme. Deine Berufshaftpflicht muss diese Nachhaftung mit abdecken, sonst bleibt genau die Zeitspanne ungeschützt, in der die meisten Schäden erst sichtbar werden.

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