Versicherungen für IT-, Software- und ERP-Anbieter. Damit ein Projekt, das schiefgeht, nicht dein Unternehmen kostet.
Du entwickelst Software, führst ERP-Systeme ein oder betreibst die IT deiner Kunden. Ein fehlerhaftes Update, ein gescheiterter Go-live oder ein Angriff über deine Zugänge trifft zuerst den Kunden und dann dich. Diese Seite zeigt dir, welche Bausteine dein Unternehmen wirklich braucht.
Das Wichtigste in Kürze
Die Kernpolice für Software- und IT-Anbieter ist die IT-Haftpflicht, eine Vermögensschadenhaftpflicht: Sie deckt die reinen Vermögensschäden deiner Kunden aus Programmier-, Implementierungs- oder Beratungsfehlern im Rahmen der vereinbarten Bedingungen und der Deckungssumme, etwa den Stillstand nach einem gescheiterten Go-live. Dazu kommen Cyber-Schutz für Angriffe über deine eigene Lieferkette, D&O für deine persönliche Haftung als Geschäftsführung und je nach Geschäftsmodell Betriebsunterbrechung und Elektronik. Für Produkte, die ab dem 9. Dezember 2026 in Verkehr kommen, gilt Software im neuen Produkthaftungsgesetz als Produkt. Ersatz bekommen nach diesem Gesetz natürliche Personen für Tod oder Verletzung, für beschädigte Sachen (mit Ausnahmen, etwa für das fehlerhafte Produkt selbst und für ausschließlich beruflich genutzte Sachen) und für zerstörte oder beschädigte Daten, die nicht beruflich genutzt werden. Forderungen von Firmenkunden wegen Stillstand oder entgangenem Gewinn bleiben Sache des Vertrags- und des allgemeinen Haftungsrechts. Dabei zählt auch, ob ein Fehler in deiner Software über ein Gerät oder eine App einer natürlichen Person schaden kann. Ein guter Grund, deine Deckung jetzt zu prüfen.
IT-HaftpflichtProjekthaftungDatenverlust beim KundenSubunternehmer & Freelancer
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Dein Weg zum vollständigen Schutz
Deine Leiter: die Bausteine für Software-, IT- und ERP-Anbieter
Die IT-Haftpflicht ist deine Kernpolice. Diese Seiten zeigen, was dein Unternehmen darüber hinaus wirklich braucht: vom Angriff über deine Lieferkette bis zur persönlichen Haftung als Geschäftsführung.
Warum IT-Haftpflicht und Cyber-Schutz für Software-Anbieter kein Kleingedrucktes sind
Ein Fehler in deinem Code oder ein Angriff über deine Zugänge trifft nicht dich allein, sondern jeden Kunden, der auf deine Software angewiesen ist. Aus unserer Beratung: Konzerne und Investoren verlangen häufig Versicherungsnachweise, bevor sie unterschreiben.
202,4 Mrd. €
Schaden durch Cyberattacken auf deutsche Unternehmen im Jahr 2025
Quelle: Bitkom, Studie Wirtschaftsschutz 2025 (Pressemitteilung vom 18.09.2025)
9. Dez. 2026
ab dann ist Software ein Produkt im Sinne des neuen Produkthaftungsgesetzes
Geschützt sind natürliche Personen (EU-Richtlinie 2024/2853). Bundestag am 08.10.2026, Bundesrat am 16.10.2026 ohne Vermittlungsausschuss; Inkrafttreten für den 09.12.2026 vorgesehen.
4,9 ★
116 Google-Bewertungen für VERSIANER
Stand September 2026, alle Bewertungen öffentlich einsehbar
Was im Schadenfall wirklich passiert
Geht ein Projekt schief, fordert dein Kunde zuerst Nachbesserung und dann Ersatz für das, was der Fehler ihn gekostet hat: Stillstand, Mehraufwand, entgangenen Gewinn. Das sind reine Vermögensschäden, die eine normale Betriebshaftpflicht nicht trägt. Dafür ist die IT-Haftpflicht zuständig, eine Vermögensschadenhaftpflicht: Sie prüft, ob die Forderung berechtigt ist, wehrt unberechtigte Ansprüche auf ihre Kosten ab und zahlt berechtigte bis zur Deckungssumme. Entsteht der Schaden durch einen Angriff über deine Systeme, greift die Cyber-Versicherung. Richtet sich die Forderung gegen dich persönlich als Geschäftsführung, etwa wegen fehlender Sicherheitsorganisation, ist die D&O gefragt. Entscheidend ist, dass die drei Policen aufeinander abgestimmt sind, damit im Ernstfall nicht jeder Versicherer auf den anderen zeigt.
Aus unserer Praxis: fleetster, München
Tim Ruhoff führt fleetster (Next Generation Mobility GmbH), ein Software-Unternehmen für Fuhrpark- und Mobility-Sharing aus München. Gebraucht wurde ein Schutz, der über Standard-Gewerbeversicherungen hinausgeht: persönliche Haftung der Geschäftsführung, Vermögensschäden aus Software und Beratung, internationale Geschäftsbeziehungen. Seit 2021 betreut VERSIANER fleetster mit D&O, Vermögensschaden- und Betriebshaftpflicht sowie Rechtsschutz, ein Paket, das mit dem Unternehmen mitgewachsen ist. Tim Ruhoff: „Die meisten Makler verkaufen dir Versicherung von der Stange. Bei VERSIANER hat von Anfang an jemand verstanden, was ein Software-Risiko wirklich bedeutet, und das Paket ist mit fleetster mitgewachsen, ohne dass ich jedes Jahr neu verhandeln musste.“
Jan RuhoffGeschäftsführer VERSIANER · Makler mit Fliege
Jan begleitet Software-, IT- und ERP-Anbieter dabei, IT-Haftpflicht, Cyber-Schutz und D&O so aufzustellen, dass Konzern-Einkauf und Investoren den Nachweis bekommen, den sie verlangen, und dass du im Schadenfall weißt, was versichert ist und was nicht. Als unabhängiger Makler vergleicht er für dich die Bedingungen mehrerer Gesellschaften, statt dir einen einzelnen Tarif zu verkaufen.
Spezialisiert auf IT-Haftpflicht, Cyber und D&O für Software-Unternehmen100 % unabhängiger VersicherungsmaklerTeil der Versuro Gruppe
IT-Haftpflicht für Software-, IT- und ERP-Anbieter: die wichtigsten Antworten
Drei Fragen, die uns Geschäftsführer von Software- und IT-Unternehmen am häufigsten stellen, kurz und verständlich beantwortet.
Was ist der Unterschied zwischen IT-Haftpflicht, Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht?
IT-Haftpflicht ist die branchenspezifische Form der Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht) für IT- und Software-Unternehmen: Sie deckt reine Vermögensschäden deiner Kunden, die durch Fehler in Programmierung, Implementierung, Beratung oder Betrieb entstehen, etwa den Gewinnausfall nach einem gescheiterten Go-live. Die Betriebshaftpflicht deckt dagegen Personen- und Sachschäden, zum Beispiel wenn dein Techniker beim Kunden einen Server beschädigt. Viele IT-Tarife bündeln beides in einer Police. Entscheidend ist, dass deine tatsächliche Tätigkeit in der Tätigkeitsbeschreibung steht: Entwicklung, ERP-Einführung, Hosting, Managed Services.
Haftest du für Fehler deiner Freelancer und Subunternehmer?
Gegenüber deinem Kunden in der Regel ja: Wer als Auftragnehmer Freelancer oder Subunternehmer einsetzt, muss dem Kunden gegenüber für deren Arbeit einstehen wie für die eigene. Eine gute IT-Haftpflicht versichert diese Haftung für Subunternehmerleistungen mit; ob und in welchem Umfang, steht in den Bedingungen und ist ein fester Prüfpunkt. Ob du dir den Schaden vom Freelancer zurückholen kannst, hängt von dessen eigener Absicherung und eurem Vertrag ab. Deshalb lohnt es sich, von Subunternehmern Versicherungsnachweise zu verlangen, bevor sie Zugriff auf das Projekt bekommen.
Welche Versicherungsnachweise verlangen Konzernkunden in IT-Rahmenverträgen?
In unserer Beratung sehen wir meist drei Nachweise: eine Vermögensschadenhaftpflicht (IT-Haftpflicht) mit einer im Vertrag festgelegten Mindestdeckungssumme, eine Cyber-Versicherung, vor allem wenn du Zugriff auf Kundensysteme oder personenbezogene Daten hast, und häufig eine Betriebshaftpflicht. Manche Rahmenverträge verlangen zusätzlich eine Versicherungsbestätigung des Versicherers oder die Nennung des Kunden als mitversicherte Person. Die geforderten Summen unterscheiden sich stark je nach Kunde und Projektvolumen. Prüfe die Klausel, bevor du unterschreibst, nicht danach.
Aus Presse und Rechtsprechung
Angriff auf den Dienstleister: Fälle und Zahlen aus Presse und Rechtsprechung
Ein Ransomware-Angriff auf die Südwestfalen-IT traf laut SIT 72 Mitgliedskommunen, 1,6 Millionen Bürgerinnen und Bürger waren betroffen, der Krisenmodus dauerte 11 Monate. Dazu eine abgewiesene Klage gegen einen Auftragsverarbeiter und vier Kennzahlen.
Zwei Fälle: Dienstleister gehackt, Dienstleister verklagt
Ransomware beim IT-Dienstleister30.10.2023 · Siegen, Nordrhein-Westfalen
Ransomware beim IT-Dienstleister: 72 Mitgliedskommunen betroffen, Krisenmodus dauerte 11 Monate
Eine Ransomware-Gruppe verschlüsselte in der Nacht auf den 30. Oktober 2023 Systeme der Südwestfalen-IT (SIT). Laut SIT wirkte sich das auf 72 Mitgliedskommunen aus; 1,6 Millionen Bürgerinnen und Bürger waren von den Folgen betroffen.
Laut SIT waren 1.463 Server betroffen, 871 davon wurden neu aufgesetzt. Rund 160 Fachverfahren fielen aus.
11 Monate Krisenmodus, zum 30.09.2024 Wechsel in den Normalmodus. Laut SIT entstanden bis dahin ca. 2,8 Mio. € Zusatzaufwendungen; das Geschäftsjahr 2024 war noch offen.
Laut it-daily (12.05.2026) stellte die ZAC NRW bei der Staatsanwaltschaft Köln die Ermittlungen gegen Unbekannt ein; bei neuen Ansätzen ist Wiederaufnahme möglich.
EinordnungDer Angriff auf den Dienstleister traf viele Kunden zugleich: Ein Ausfall bei dir kann zum Ausfall deiner Kunden werden. Ob SIT oder die Kommunen versichert waren und wer die Kosten trug, steht in keiner der Quellen. Die 2,8 Mio. € sind ein Zwischenstand vom 30.09.2024.
Hackerangriff beim Auftragsverarbeiter: Klage auf mindestens 1.000 € Schadenersatz abgewiesen
Am 31.05.2023 verschafften sich unbekannte Angreifer Zugriff auf das System eines Auftragsverarbeiters und griffen Kundendaten ab. Eine betroffene Kundin verklagte ihn und das beauftragende Unternehmen auf Schadenersatz. Das LG Krefeld wies die Klage am 06.11.2025 ab.
Angriff per Zero-Day-Exploit, einer dem Softwarehersteller zuvor unbekannten Lücke. Laut Urteil fielen ihm weltweit ca. 2.500 Unternehmen und Institutionen zum Opfer.
Verlangt wurden immaterieller Schadenersatz von mindestens 1.000 € und die Feststellung, dass künftige materielle Schäden zu ersetzen sind. Streitwert: 10.000 €.
Klage abgewiesen, die Klägerin trägt die Kosten. Das Gericht nahm keinen schuldhaften DSGVO-Verstoß an; der Vortrag zu Sorgen und Kontrollverlust blieb unsubstantiiert.
EinordnungEin Auftragsverarbeiter, den ein Angriff über eine dem Softwarehersteller unbekannte Lücke traf, wurde direkt verklagt. Den Schluss vom erfolgreichen Angriff auf unzureichende Schutzmaßnahmen nannte das Gericht verfehlt. Ob das Urteil rechtskräftig ist und ob eine Versicherung beteiligt war, steht nicht im Urteil.
Die Fälle sind Einzelfälle aus Presse und Rechtsprechung (Stand 24.10.2026) und keine Rechtsberatung; ob eine Versicherung leistet, hängt von den vereinbarten Bedingungen ab.
Wir prüfen gemeinsam, ob IT-Haftpflicht, Cyber und D&O zu deinen Rahmenverträgen passen.
Häufige Fragen
Fragen, die uns Software-, IT- und ERP-Anbieter häufig stellen
Ein erster Überblick. Für die individuelle Einschätzung deines Unternehmens, deiner Kunden und deiner Rahmenverträge sprechen wir am besten persönlich.
Der Kunde wird zuerst bei dir anklopfen. Produktionsausfall, Mehrkosten und Umsatzverlust nach einem fehlerhaften Go-live sind reine Vermögensschäden, und genau dafür ist die IT-Haftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht) da: Sie prüft, ob die Forderung berechtigt ist, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und zahlt berechtigte bis zur Deckungssumme. Wichtig: Der Schaden muss aus einem Fehler in deiner Leistung entstanden sein. Ein Stillstand, den der Kunde durch fehlende Mitwirkung selbst verursacht hat, ist eine Vertragsfrage, keine Versicherungsfrage. Deshalb zählen Pflichtenheft, Abnahmen je Meilenstein und dokumentierte Change Requests im Ernstfall genauso wie die Police.
Das sind zwei verschiedene Risiken. Ein Lizenzverstoß, etwa eine Copyleft-Lizenz in einem kommerziellen Produkt, ist eine Rechtsverletzung; ob deine IT-Haftpflicht Ansprüche wegen Verletzung von Urheber- oder Lizenzrechten mitversichert, hängt vom Tarif ab und ist ein Prüfpunkt. Eine Sicherheitslücke in einer eingebauten Komponente kann dagegen zum Produkthaftungsthema werden, wenn dadurch eine natürliche Person zu Schaden kommt, etwa durch eine Verletzung, eine beschädigte Sache, die nicht ausschließlich beruflich genutzt wird, oder zerstörte Daten, die nicht beruflich genutzt werden. Reine Vermögensschäden deiner Firmenkunden fallen nicht darunter. Für Produkte, die ab dem 9. Dezember 2026 in Verkehr kommen, gilt Software im neuen Produkthaftungsgesetz als Produkt, und wer Open-Source-Software im Rahmen einer Geschäftstätigkeit in sein Produkt integriert, haftet für deren Fehler wie für eigenen Code, soweit das Gesetz Ersatz vorsieht. Nicht erfasst ist freie und quelloffene Software, die außerhalb einer Geschäftstätigkeit entwickelt oder bereitgestellt wird. Als geschäftlich gilt Software nach Erwägungsgrund 14 der Richtlinie, wenn sie gegen einen Preis oder gegen personenbezogene Daten angeboten wird. Datenlecks sind nach den Erwägungsgründen der Richtlinie von der Vernichtung oder Beschädigung von Daten zu unterscheiden.
Für die IT-Haftpflicht, wenn der Datenverlust durch einen Fehler in deiner Leistung entstanden ist: Sie übernimmt in der Regel die Kosten der Datenwiederherstellung beim Kunden und dessen Vermögensschaden. Die Cyber-Versicherung greift, wenn der Datenverlust Folge eines Angriffs ist, bei dir oder über deine Systeme beim Kunden. In der Praxis überschneiden sich beide Fälle. Deshalb sollten die Policen aufeinander abgestimmt sein, damit im Ernstfall nicht jeder Versicherer auf den anderen zeigt, während dein Kunde auf die Wiederherstellung wartet.
Meist nur eingeschränkt. Reine Vertragsstrafen, die du freiwillig im Vertrag zugesagt hast, sind in der Haftpflicht in der Regel ausgeschlossen, weil sie keinen tatsächlichen Schaden voraussetzen. Versichert ist der tatsächliche Schaden, den der Kunde durch deinen Fehler erleidet. Einige IT-Tarife bieten Erweiterungen für bestimmte vertragliche Haftungserweiterungen an. Prüfe das vor der Unterschrift unter den Rahmenvertrag, nicht danach, und verhandle Haftungsobergrenzen, die zu deiner Deckungssumme passen.
Für die IT-Haftpflicht zählt in erster Linie, wo deine Kunden sitzen und welches Recht gilt, nicht, wo dein Team programmiert. Prüfpunkte sind der räumliche Geltungsbereich (weltweit oder nur Europa) und ob Kunden in den USA oder Kanada ausgeschlossen sind. Für Firmen-Laptops und mobile Geräte im Home-Office oder auf Reisen ist die Elektronikversicherung zuständig, für einen Angriff über den Heimarbeitsplatz die Cyber-Versicherung. Sozialversicherungs- und Steuerfragen bei Mitarbeitern im Ausland sind ein eigenes Thema für deinen Steuerberater.
Es gibt keine pauschale Zahl. Die Deckungssumme richtet sich nach dem größten realistischen Schaden bei deinem größten Kunden (ein Stillstand in einem Konzern kostet mehr als ein Ausfall bei einer kleinen Agentur) und nach dem, was deine Rahmenverträge als Mindestdeckung vorschreiben. Rechne rückwärts: Welche Projekte laufen, welche Summen stehen in den Verträgen, welche Branchen bedienst du, etwa Medizin, Industrie oder Finanzen? Daraus ergibt sich die Summe, nicht aus dem günstigsten Tarif.
Die klassische Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt deinen eigenen entgangenen Gewinn und die laufenden Fixkosten, wenn dein Betrieb nach einem Sachschaden wie Feuer, Wasser oder Einbruch stillsteht. Fällt deine Plattform durch einen Cyber-Angriff aus, kann die Cyber-Versicherung über einen Baustein für Betriebsunterbrechung leisten, sofern dein Tarif ihn enthält. Prüfe versicherte Ausfallursachen, Wartezeit und Haftzeit. Und die Ansprüche deiner Kunden wegen des Ausfalls landen bei der IT-Haftpflicht. Bei SaaS-Anbietern hängen die drei also direkt zusammen, ein Grund, sie nicht bei drei verschiedenen Anbietern unabgestimmt zu kaufen.
Weil die IT-Haftpflicht Ansprüche Dritter gegen dein Unternehmen deckt, die D&O-Versicherung dagegen Ansprüche gegen dich persönlich als Geschäftsführung: von Gesellschaftern, Investoren, einem Insolvenzverwalter oder der eigenen Gesellschaft, etwa wegen Organisationsverschulden nach einem Cyber-Vorfall. Fällt dein Unternehmen unter die NIS-2-Regeln, müssen die Geschäftsleitungen die Risikomanagementmaßnahmen umsetzen und ihre Umsetzung überwachen (§ 38 BSIG, seit 6. Dezember 2025 in Kraft). Verletzen sie diese Pflichten, haften sie der Einrichtung für einen schuldhaft verursachten Schaden. Die Einhaltung der Maßnahmen muss das Unternehmen dokumentieren (§ 30 BSIG). Investoren wollen deshalb wissen, dass dein Privatvermögen und ihre Beteiligung getrennt geschützt sind.
Dein nächster Schritt
Mit Jan ins Cockpit
In 15 Minuten sehen wir gemeinsam, wo dein Software- oder IT-Unternehmen heute steht: IT-Haftpflicht, Cyber, D&O und die Deckungssummen, die zu deinen Kunden und Rahmenverträgen passen. Unverbindlich und auf Augenhöhe.
Jan RuhoffGeschäftsführer VERSIANER · Makler mit Fliege