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Für IT, Software & ERP-Anbieter

Versicherungen für IT-, Software- und ERP-Anbieter. Damit ein Projekt, das schiefgeht, nicht dein Unternehmen kostet.

Du entwickelst Software, führst ERP-Systeme ein oder betreibst die IT deiner Kunden. Ein fehlerhaftes Update, ein gescheiterter Go-live oder ein Angriff über deine Zugänge trifft zuerst den Kunden und dann dich. Diese Seite zeigt dir, welche Bausteine dein Unternehmen wirklich braucht.

Das Wichtigste in Kürze

Die Kernpolice für Software- und IT-Anbieter ist die IT-Haftpflicht, eine Vermögensschadenhaftpflicht: Sie deckt die reinen Vermögensschäden deiner Kunden aus Programmier-, Implementierungs- oder Beratungsfehlern im Rahmen der vereinbarten Bedingungen und der Deckungssumme, etwa den Stillstand nach einem gescheiterten Go-live. Dazu kommen Cyber-Schutz für Angriffe über deine eigene Lieferkette, D&O für deine persönliche Haftung als Geschäftsführung und je nach Geschäftsmodell Betriebsunterbrechung und Elektronik. Für Produkte, die ab dem 9. Dezember 2026 in Verkehr kommen, gilt Software im neuen Produkthaftungsgesetz als Produkt. Ersatz bekommen nach diesem Gesetz natürliche Personen für Tod oder Verletzung, für beschädigte Sachen (mit Ausnahmen, etwa für das fehlerhafte Produkt selbst und für ausschließlich beruflich genutzte Sachen) und für zerstörte oder beschädigte Daten, die nicht beruflich genutzt werden. Forderungen von Firmenkunden wegen Stillstand oder entgangenem Gewinn bleiben Sache des Vertrags- und des allgemeinen Haftungsrechts. Dabei zählt auch, ob ein Fehler in deiner Software über ein Gerät oder eine App einer natürlichen Person schaden kann. Ein guter Grund, deine Deckung jetzt zu prüfen.

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Deine Leiter: die Bausteine für Software-, IT- und ERP-Anbieter

Die IT-Haftpflicht ist deine Kernpolice. Diese Seiten zeigen, was dein Unternehmen darüber hinaus wirklich braucht: vom Angriff über deine Lieferkette bis zur persönlichen Haftung als Geschäftsführung.

01
Berufshaftpflicht-Vergleich (IT-Haftpflicht)
Deine Kernpolice: die Vermögensschadenhaftpflicht für Programmier-, Implementierungs- und Beratungsfehler, mit der Deckungssumme, die dein Rahmenvertrag verlangt.
02
Cyber-Versicherung
Wenn ein Angreifer über deine Zugänge oder dein Produkt zum Kunden kommt: Forensik, Wiederherstellung, Haftung gegenüber Kunden und dein eigener Ausfall.
03
Betriebshaftpflicht-Vergleich
Personen- und Sachschäden beim Kunden vor Ort, etwa der beschädigte Server im Rechenzentrum: der Grundschutz neben deiner IT-Haftpflicht.
04
D&O-Versicherung für Geschäftsführer
Führst du dein Unternehmen als GmbH, haftest du der Gesellschaft für den entstandenen Schaden, wenn du deine Obliegenheiten als Geschäftsführer verletzt (§ 43 Abs. 2 GmbHG). Fällt dein Unternehmen unter die NIS-2-Regeln, musst du die Risikomanagementmaßnahmen umsetzen und ihre Umsetzung überwachen (§ 38 BSIG). Die D&O-Versicherung kann solche Ansprüche je nach Bedingungen abdecken.
05
Betriebsunterbrechungsversicherung
Steht dein Betrieb nach Feuer, Wasser oder Einbruch still, ersetzt sie entgangenen Gewinn und laufende Fixkosten für die im Vertrag vereinbarte Zeit.
06
Elektronikversicherung
Allgefahrenschutz für Entwickler-Hardware, Server und mobile Geräte; ob er auch im Home-Office und unterwegs gilt, steht in den Bedingungen deines Tarifs.
07
Keyman-Versicherung
Fällt dein technischer Kopf, Lead-Entwickler oder Mitgründer dauerhaft aus, zahlt sie deinem Unternehmen Kapital für Umsatzausfall, Kredite und Nachbesetzung.
08
Rechtsschutz für Geschäftsführer
Streit um Vertragsstrafen, ein Ermittlungsverfahren nach einem Datenvorfall oder Konflikte mit Gesellschaftern: Je nach Tarif übernimmt die Police Anwalts- und Gerichtskosten. Versicherte Streitarten, Wartezeit und Ausschlüsse prüfen wir mit dir.
09
Inhaltsversicherung
Büroeinrichtung, Technik und Ausstattung zum Neuwert bei Feuer, Einbruch, Leitungswasser und Sturm.
10
Mitarbeiter-Benefits
Entwickler binden, ohne die Lohnkosten zu sprengen: steuerlich geregelte Bausteine, die netto beim Team ankommen.
11
Für Startups
Du bist noch in der Gründungs- oder ersten Wachstumsphase? Der Schwester-Hub für Gründerteams: persönliche Haftung ab Handelsregister-Eintrag, D&O und Keyman.
12
Für Dienstleister
Du berätst mehr, als du entwickelst? Der Schutzschirm für Dienstleister bündelt Betriebs-, Berufshaftpflicht, Cyber und Elektronik in einem Konzept.
13
Gewerbeversicherung
Der 5er-Schutzschirm als Überblick: alle Betriebsrisiken aus einer Hand statt Einzelverträge bei mehreren Anbietern.
Belege statt Behauptungen

Warum IT-Haftpflicht und Cyber-Schutz für Software-Anbieter kein Kleingedrucktes sind

Ein Fehler in deinem Code oder ein Angriff über deine Zugänge trifft nicht dich allein, sondern jeden Kunden, der auf deine Software angewiesen ist. Aus unserer Beratung: Konzerne und Investoren verlangen häufig Versicherungsnachweise, bevor sie unterschreiben.

202,4 Mrd. €
Schaden durch Cyberattacken auf deutsche Unternehmen im Jahr 2025
Quelle: Bitkom, Studie Wirtschaftsschutz 2025 (Pressemitteilung vom 18.09.2025)
9. Dez. 2026
ab dann ist Software ein Produkt im Sinne des neuen Produkthaftungsgesetzes
Geschützt sind natürliche Personen (EU-Richtlinie 2024/2853). Bundestag am 08.10.2026, Bundesrat am 16.10.2026 ohne Vermittlungsausschuss; Inkrafttreten für den 09.12.2026 vorgesehen.
4,9 ★
116 Google-Bewertungen für VERSIANER
Stand September 2026, alle Bewertungen öffentlich einsehbar
Was im Schadenfall wirklich passiert

Geht ein Projekt schief, fordert dein Kunde zuerst Nachbesserung und dann Ersatz für das, was der Fehler ihn gekostet hat: Stillstand, Mehraufwand, entgangenen Gewinn. Das sind reine Vermögensschäden, die eine normale Betriebshaftpflicht nicht trägt. Dafür ist die IT-Haftpflicht zuständig, eine Vermögensschadenhaftpflicht: Sie prüft, ob die Forderung berechtigt ist, wehrt unberechtigte Ansprüche auf ihre Kosten ab und zahlt berechtigte bis zur Deckungssumme. Entsteht der Schaden durch einen Angriff über deine Systeme, greift die Cyber-Versicherung. Richtet sich die Forderung gegen dich persönlich als Geschäftsführung, etwa wegen fehlender Sicherheitsorganisation, ist die D&O gefragt. Entscheidend ist, dass die drei Policen aufeinander abgestimmt sind, damit im Ernstfall nicht jeder Versicherer auf den anderen zeigt.

Aus unserer Praxis: fleetster, München

Tim Ruhoff führt fleetster (Next Generation Mobility GmbH), ein Software-Unternehmen für Fuhrpark- und Mobility-Sharing aus München. Gebraucht wurde ein Schutz, der über Standard-Gewerbeversicherungen hinausgeht: persönliche Haftung der Geschäftsführung, Vermögensschäden aus Software und Beratung, internationale Geschäftsbeziehungen. Seit 2021 betreut VERSIANER fleetster mit D&O, Vermögensschaden- und Betriebshaftpflicht sowie Rechtsschutz, ein Paket, das mit dem Unternehmen mitgewachsen ist. Tim Ruhoff: „Die meisten Makler verkaufen dir Versicherung von der Stange. Bei VERSIANER hat von Anfang an jemand verstanden, was ein Software-Risiko wirklich bedeutet, und das Paket ist mit fleetster mitgewachsen, ohne dass ich jedes Jahr neu verhandeln musste.“

Jan Ruhoff
Dein Ansprechpartner
Jan RuhoffGeschäftsführer VERSIANER · Makler mit Fliege

Jan begleitet Software-, IT- und ERP-Anbieter dabei, IT-Haftpflicht, Cyber-Schutz und D&O so aufzustellen, dass Konzern-Einkauf und Investoren den Nachweis bekommen, den sie verlangen, und dass du im Schadenfall weißt, was versichert ist und was nicht. Als unabhängiger Makler vergleicht er für dich die Bedingungen mehrerer Gesellschaften, statt dir einen einzelnen Tarif zu verkaufen.

Spezialisiert auf IT-Haftpflicht, Cyber und D&O für Software-Unternehmen100 % unabhängiger VersicherungsmaklerTeil der Versuro Gruppe
Fachlich geprüft · Stand: Oktober 2026Jetzt mit Jan sprechen
Häufige Fragen aus Softwarehäusern

IT-Haftpflicht für Software-, IT- und ERP-Anbieter: die wichtigsten Antworten

Drei Fragen, die uns Geschäftsführer von Software- und IT-Unternehmen am häufigsten stellen, kurz und verständlich beantwortet.

Was ist der Unterschied zwischen IT-Haftpflicht, Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht?

IT-Haftpflicht ist die branchenspezifische Form der Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht) für IT- und Software-Unternehmen: Sie deckt reine Vermögensschäden deiner Kunden, die durch Fehler in Programmierung, Implementierung, Beratung oder Betrieb entstehen, etwa den Gewinnausfall nach einem gescheiterten Go-live. Die Betriebshaftpflicht deckt dagegen Personen- und Sachschäden, zum Beispiel wenn dein Techniker beim Kunden einen Server beschädigt. Viele IT-Tarife bündeln beides in einer Police. Entscheidend ist, dass deine tatsächliche Tätigkeit in der Tätigkeitsbeschreibung steht: Entwicklung, ERP-Einführung, Hosting, Managed Services.

Haftest du für Fehler deiner Freelancer und Subunternehmer?

Gegenüber deinem Kunden in der Regel ja: Wer als Auftragnehmer Freelancer oder Subunternehmer einsetzt, muss dem Kunden gegenüber für deren Arbeit einstehen wie für die eigene. Eine gute IT-Haftpflicht versichert diese Haftung für Subunternehmerleistungen mit; ob und in welchem Umfang, steht in den Bedingungen und ist ein fester Prüfpunkt. Ob du dir den Schaden vom Freelancer zurückholen kannst, hängt von dessen eigener Absicherung und eurem Vertrag ab. Deshalb lohnt es sich, von Subunternehmern Versicherungsnachweise zu verlangen, bevor sie Zugriff auf das Projekt bekommen.

Welche Versicherungsnachweise verlangen Konzernkunden in IT-Rahmenverträgen?

In unserer Beratung sehen wir meist drei Nachweise: eine Vermögensschadenhaftpflicht (IT-Haftpflicht) mit einer im Vertrag festgelegten Mindestdeckungssumme, eine Cyber-Versicherung, vor allem wenn du Zugriff auf Kundensysteme oder personenbezogene Daten hast, und häufig eine Betriebshaftpflicht. Manche Rahmenverträge verlangen zusätzlich eine Versicherungsbestätigung des Versicherers oder die Nennung des Kunden als mitversicherte Person. Die geforderten Summen unterscheiden sich stark je nach Kunde und Projektvolumen. Prüfe die Klausel, bevor du unterschreibst, nicht danach.

Aus Presse und Rechtsprechung

Angriff auf den Dienstleister: Fälle und Zahlen aus Presse und Rechtsprechung

Ein Ransomware-Angriff auf die Südwestfalen-IT traf laut SIT 72 Mitgliedskommunen, 1,6 Millionen Bürgerinnen und Bürger waren betroffen, der Krisenmodus dauerte 11 Monate. Dazu eine abgewiesene Klage gegen einen Auftragsverarbeiter und vier Kennzahlen.

Zwei Fälle: Dienstleister gehackt, Dienstleister verklagt

Ransomware beim IT-Dienstleister30.10.2023 · Siegen, Nordrhein-Westfalen

Ransomware beim IT-Dienstleister: 72 Mitgliedskommunen betroffen, Krisenmodus dauerte 11 Monate

Eine Ransomware-Gruppe verschlüsselte in der Nacht auf den 30. Oktober 2023 Systeme der Südwestfalen-IT (SIT). Laut SIT wirkte sich das auf 72 Mitgliedskommunen aus; 1,6 Millionen Bürgerinnen und Bürger waren von den Folgen betroffen.

  • Laut SIT waren 1.463 Server betroffen, 871 davon wurden neu aufgesetzt. Rund 160 Fachverfahren fielen aus.
  • 11 Monate Krisenmodus, zum 30.09.2024 Wechsel in den Normalmodus. Laut SIT entstanden bis dahin ca. 2,8 Mio. € Zusatzaufwendungen; das Geschäftsjahr 2024 war noch offen.
  • Laut it-daily (12.05.2026) stellte die ZAC NRW bei der Staatsanwaltschaft Köln die Ermittlungen gegen Unbekannt ein; bei neuen Ansätzen ist Wiederaufnahme möglich.
EinordnungDer Angriff auf den Dienstleister traf viele Kunden zugleich: Ein Ausfall bei dir kann zum Ausfall deiner Kunden werden. Ob SIT oder die Kommunen versichert waren und wer die Kosten trug, steht in keiner der Quellen. Die 2,8 Mio. € sind ein Zwischenstand vom 30.09.2024.
Urteil Landgericht06.11.2025 · Krefeld, Nordrhein-Westfalen

Hackerangriff beim Auftragsverarbeiter: Klage auf mindestens 1.000 € Schadenersatz abgewiesen

Am 31.05.2023 verschafften sich unbekannte Angreifer Zugriff auf das System eines Auftragsverarbeiters und griffen Kundendaten ab. Eine betroffene Kundin verklagte ihn und das beauftragende Unternehmen auf Schadenersatz. Das LG Krefeld wies die Klage am 06.11.2025 ab.

  • Angriff per Zero-Day-Exploit, einer dem Softwarehersteller zuvor unbekannten Lücke. Laut Urteil fielen ihm weltweit ca. 2.500 Unternehmen und Institutionen zum Opfer.
  • Verlangt wurden immaterieller Schadenersatz von mindestens 1.000 € und die Feststellung, dass künftige materielle Schäden zu ersetzen sind. Streitwert: 10.000 €.
  • Klage abgewiesen, die Klägerin trägt die Kosten. Das Gericht nahm keinen schuldhaften DSGVO-Verstoß an; der Vortrag zu Sorgen und Kontrollverlust blieb unsubstantiiert.
EinordnungEin Auftragsverarbeiter, den ein Angriff über eine dem Softwarehersteller unbekannte Lücke traf, wurde direkt verklagt. Den Schluss vom erfolgreichen Angriff auf unzureichende Schutzmaßnahmen nannte das Gericht verfehlt. Ob das Urteil rechtskräftig ist und ob eine Versicherung beteiligt war, steht nicht im Urteil.

Vier Zahlen: Folgen für Dritte, Schwachstellen, Meldefrist

21 %
der betroffenen Unternehmen: Auswirkungen auf andere Unternehmen
2026: Basis 671 betroffene Unternehmen (von 1.003 Befragten), Datendiebstahl, Spionage oder Sabotage in 12 Monaten.
Bitkom Research, Wirtschaftsschutz 2026
41 %
direkte Folgen, wenn Zulieferer betroffen waren oder Verdacht bestand
2025, 284 von 1.002 Befragten: Zulieferer in 12 Monaten (vermutlich) von Datendiebstahl, Industriespionage oder Sabotage betroffen.
Bitkom Research, Wirtschaftsschutz 2025
119
neue Schwachstellen pro Tag weltweit, rund 24 % mehr als zuvor
BSI-Lagebericht 2025, Juli 2024 bis Juni 2025 (laut BSI-Pressemitteilung). Anstieg nur teilweise durch geänderte Meldepraxis.
BSI, Lagebericht 2025
24 Stunden
Frühwarnfrist ab Kenntnis einer aktiv ausgenutzten Schwachstelle
Seit 11.09.2026 müssen Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwere Sicherheitsvorfälle melden, vollständig binnen 72 Stunden.
EU-Kommission, Cyber Resilience Act, Meldepflichten, abgerufen 24.10.2026

Die Fälle sind Einzelfälle aus Presse und Rechtsprechung (Stand 24.10.2026) und keine Rechtsberatung; ob eine Versicherung leistet, hängt von den vereinbarten Bedingungen ab.

Quellen

Abgerufen am 24.10.2026

IT-Haftpflicht-Check mit Jan

Wir prüfen gemeinsam, ob IT-Haftpflicht, Cyber und D&O zu deinen Rahmenverträgen passen.

Häufige Fragen

Fragen, die uns Software-, IT- und ERP-Anbieter häufig stellen

Ein erster Überblick. Für die individuelle Einschätzung deines Unternehmens, deiner Kunden und deiner Rahmenverträge sprechen wir am besten persönlich.

Jan RuhoffDein nächster Schritt

Mit Jan ins Cockpit

In 15 Minuten sehen wir gemeinsam, wo dein Software- oder IT-Unternehmen heute steht: IT-Haftpflicht, Cyber, D&O und die Deckungssummen, die zu deinen Kunden und Rahmenverträgen passen. Unverbindlich und auf Augenhöhe.

Jan RuhoffGeschäftsführer VERSIANER · Makler mit Fliege
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